_

Biopatente: Schwerer Schlag für Stammzellforscher

von Susanne Kutter

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat heute entschieden, dass Erfindungen und Therapien nicht patentierbar sind, wenn sie irgendwann auf ihrem Entstehungsweg die Zerstörung menschlicher Embryonen erfordern. Von dieser strengen Auslegung der Biopatentrichtlinie sind europaweit über einhundert Stammzellpatente betroffen.

Die Chromosomen im Zellkern Quelle: dapd
Die Chromosomen im Zellkern einer Eizelle werden im Rahmen des Zellkerntransfers während des Klonens entfernt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied sich am gegen die Patentierung der Stammzellenforschung. Foto: AP Quelle: dapd

Der Streit schwelt schon seit Jahren – und ursprünglich ging es nur um ein Patent des Bonner Stammzellforschers Oliver Brüstle. Er hatte Ende 1997 ein Patent auf  isolierte und gereinigte Vorläuferzellen von Nervenzellen angemeldet, die aus menschlichen embryonalen Stammzellen hergestellt werden. Solche embryonalen Stammzellen werden bereits in frühen klinischen Versuchen zum Beispiel bei Parkinsonkranken eingesetzt. Grundsätzlich sollen sie eines Tages aber eine ganze Reihe von Leiden heilen, bei denen Nervenzellen zugrunde gehen.

Anzeige

Greenpeace hatte gegen die Erteilung des Patents geklagt, weil laut europäischer Biopatentrichtlinie (98/44/EG) die Verwendung von Embryonen zu industriellen und kommerziellen Zwecken verboten ist. Daraufhin erklärte das Bundespatentgericht das Patent für nichtig.

Stammzellforscher Brüstle legte nun vor dem Bundesgerichtshof Berufung ein – und das rief im November vorigen Jahres den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Hilfe und Klärung an. Denn bei der Frage, was ein Embryo ist, blieb die Richtlinie vage. Doch genau über diese Frage, wann ein Embryo ein Embryo ist und wann damit das menschliche Leben beginnt, lässt sich trefflich streiten. Sie wird in unterschiedlichen Kulturkreisen und Religionen völlig unterschiedlich bewertet.

Medizinische und ethische Fragen

Die meisten Forscher vertreten wie Oliver Brüstle die Meinung, dass sich der Embryo erst dann zu einem Menschen entwickeln kann, wenn er sich etwa 14 Tage nach der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle auch in der Gebärmutter fest eingenistet hat. Zudem seien die Stammzelllinien, aus denen die heilsamen Nervenzellen gewonnen werden, meist schon viele Jahre zuvor aus einer einzigen befruchteten Eizelle gewonnen worden, die bei einer künstlichen Befruchtung übrig geblieben ist. Diese überschüssigen Eizellen werden normalerweise entsorgt.

Zwar fühlten sich die Richter des EuGH nicht dazu aufgerufen, auf Fragen medizinischer oder ethischer Natur einzugehen. Sie seien lediglich gefragt, einschlägige Vorschriften der Richtlinie juristisch auszulegen, gaben sie heute Morgen zu Protokoll. Dabei legten sie den Begriff Embryo allerdings sehr weit aus und begründeten es so: Der Zusammenhang und das Ziel der Richtlinie lasse erkennen, dass der Gesetzgeber jede Möglichkeit der Patentierung ausschließen wollte, sobald die der Menschenwürde geschuldete Achtung dadurch beeinträchtigt werden könnte.

Wörtlich formulierten die EU-Richter: „Folglich ist eine Erfindung nicht patentierbar, wenn die Anwendung des Verfahrens die vorhergehende Zerstörung menschlicher Embryonen oder deren Verwendung als Ausgangsmaterial erfordert, selbst wenn bei Beantragung des Patents in der Beschreibung dieses Verfahrens, wie im vorliegenden Fall, die Verwendung menschlicher Embryonen nicht erwähnt wird.“

Mit dieser Entscheidung hat das EuGH nicht nur den jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem deutschen Stammzellforscher Oliver Brüstle und Greenpeace zugunsten von Greenpeace entschieden. Auch weitere über einhundert bereits erteilte europäische Patente auf humane embryonale Stammzellen sind davon betroffen, im Wesentlichen stammen sie aus Großbritannien und Schweden.

6 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 19.10.2011, 14:23 UhrMV

    @Private

    Nun, in einem hatte der Papst in seiner bundestagrede recht: Es kommt bei einem Recht weniger auf die basis seiner Legitimität an, als darauf, das es naturrechtliche "Gerechtigkeit" erzeugt. Sklaverei z.b. kann vielleicht demokratisch legitimiert, jedoch niemals gerecht sein.

  • 19.10.2011, 14:00 UhrPrivate

    Schon wieder ein weltfremdes Urteil vom EuGH. ist das die Rache des EuGH-Präsidenten Vassilios Skouris, der dem Verein bereits seit 2003 vorsitzt und der schon einige seltsame Urteile auf seiner Liste hat? Die Nominierung der Richter und die Zusammensetzung des Gerichts muss endlich von allen EU-Staaten demokratisch legitimiert werden. So wie es in Deutschland bereits der brauch ist.

  • 19.10.2011, 00:15 UhrMV

    @@MV

    Zitat: "Und was ist mit Tieren?"

    Tiere sind zu keiner Zeit und in keinem Entwicklungsstadium eine menschliche Entität. Was dachten Sie denn?

Alle Kommentare lesen
weitere Fotostrecken

Blogs

Neue Kolumne: Die Wahlsager
Neue Kolumne: Die Wahlsager

Bis zur Bundestagswahl im September haben wir bei WirtschaftsWoche Online einiges vor. Heute ist unsere neue Kolumne...

Das Aktuelle Heft

Wirtschaftswoche

WirtschaftsWoche 21 vom 18.05.2013

iTunes Vorschau - WirtschaftsWoche

    Folgen Sie uns im Social Web

Deutsche Unternehmerbörse - www.dub.de
DAS PORTAL FÜR FIRMENVERKÄUFE
– Provisionsfrei, unabhängig, neutral –
Angebote Gesuche




.