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Ab 1. August: Ein Button gegen Internet-Abzocke

Unseriöse Betreiber versuchen oft, Kunden unnötige Zusatzleistungen oder vermeintlich kostenfreie Leistungen unterzujubeln. Das soll zum 1. August schwieriger werden, denn dann müssen zahlreiche Online-Shops nachbessern.

Wer im Internet unterwegs ist, tappt schnell mal in fiese Abofallen. Ein neues Gesetz soll die Betrügerei im Netz nun eindämmen. Quelle: dpa
Wer im Internet unterwegs ist, tappt schnell mal in fiese Abofallen. Ein neues Gesetz soll die Betrügerei im Netz nun eindämmen. Quelle: dpa

Gute Nachrichten für Verbraucher: Ab dem 1. August 2012 sollen die Rechte von Kunden beim Online-Einkauf besser geschützt werden. Mit der sogenannten "Button-Lösung" will die Bundesregierung Verbraucher besser vor versteckten Kosten- und Abofallen im Internet schützen. Unerwartete Zusatzkosten sollen so vermieden werden.

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In einem sogenannten Whitepaper erläutert der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) die grundsätzlichen Handlungsempfehlungen für Unternehmen, die die Gesetzesänderung mit sich bringt: So müssen etwa vor dem Abschicken einer Bestellung alle Artikel mit ihren Eigenschaften und ihrem Komplettpreis klar ausgewiesen werden. Das bedeutet, dass alle Zusatzkosten, also zum Beispiel Steuern oder Versandkosten, übersichtlich dargelegt werden müssen. Handelt es sich um ein Abo, so muss auch dessen Mindestlaufzeit angegeben werden.

Die "Button-Lösung" sieht zudem vor, dass eine Schaltfläche, die einen Kaufprozess in Gang setzt, eindeutig beschriftet werden muss. Ein einfacher "Weiter"-Button oder ähnliche gängige Praxis für den Bestell-Button ist dann nicht länger erlaubt.

Trojaner und Co.

Viren, Würmer und Trojaner können erhebliche Schäden auf dem PC anrichten. Beliebt bei Abzockern sind vor allem die Trojanischen Pferde, die vom Nutzer meist unbemerkt auf dem Rechner lauern und sensible Daten wie Passwörter abfangen, mit denen dann Schindluder getrieben werden kann.

Wie kann man sich schützen?

Bei allen Downloads aus dem Internet ist Vorsicht geboten. Das BSI warnt davor, dass sich in der Flut von Gratis-Programmen und Dateien unzählige Schadprogramme verstecken, die dann den Rechner infizieren. Manche davon verbreiten sich auch über USB-Sticks, weshalb man diese am besten nicht mit anderen austauschen sollte.
Bemerkt man die Infektion, sollte man an einem "sauberen" PC umgehend alle wichtigen Passwörter, besonders von Online-Händlern oder Auktionshäusern, ändern. Die Kontoauszüge sollte man in der nächsten Zeit stets kritisch prüfen, da Betrüger an Kontodaten gelangt sein könnten und nun im Namen des Geschädigten Geschäfte tätigen.

Bild: REUTERS

Wie genau die Schaltfläche gestaltet sein muss, ist aber nicht vorgegeben. Das neue Gesetz verlangt, dass die Informationen in "verständlicher und hervorgehobener Weise" dargestellt werden müssen. Das bezieht sich etwa auf die verwendete Schriftgröße, die bei normaler Bildschirm-Auflösung deutlich lesbar sein muss. Der Button muss dem Kunden unmissverständlich klarmachen, was der nächste Mausklick bedeutet: Formulierungen wie "Kaufen", "zahlungspflichtig bestellen" oder "kostenpflichtig bestellen" wurden vorgeschlagen.

Wer im Internet privat Waren oder Dienstleistungen anbietet, etwa über die Auktionsplattform ebay, ist von der Gesetzesänderung nicht betroffen - sie gilt nur für Unternehmen.

Die Regelung soll Verbraucher vor Kostenfallen schützen, bei denen sie auf vermeintlich kostenfrei verfügbare Dienstleistungen oder Waren hereingefallen sind. Als Beispiel nennt der BVDW scheinbar kostenlose Software, bei der Nutzer sich auf einer Internetseite anmelden mussten - und damit nichts ahnend sogleich die AGB des Anbieters und darin versteckt die Kostenpflichtigkeit des Angebots akzeptierten.

Deutsche Zivilgerichte hatten solche Geschäftspraktiken in der Vergangenheit zwar bereits mehrfach als versuchten Betrug gewertet und die so entstandenen Verträge als unwirksam zurückgewiesen - dennoch nahmen die Abofallen im Internet zu. Das neue Gesetz soll die Betrugsversuche nun eindämmen.

1 KommentarAlle Kommentare lesen
  • 19.07.2012, 20:12 UhrHuHa

    Das ist leider auch wieder so windelweich formuliert, daß Mißbrauch in kürzester Zeit zu erwarten ist.

    Aber zu einer wirklich wirksamen Lösung lassen sich unsere Politikdarsteller einfach nicht durchringen: Solche Abzock-Abos schlicht für illegal erklären, so daß der Verbraucher nichts zahlen muß und der Anbieter in den Knast (ja, Knast, nicht Geldstrafe) muß; schließlich handelt es sich um nicht weniger als gewerbsmäßigen Betrug.

    Aber da kassiert der Staat ja viel zu gerne die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer auch von solchen Betrügern; das wird er sich nicht freiwillig entgehen lassen.

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