_

Alexander Dix im Interview: "Reihenweise Rechtsverstöße"

von Thomas Kuhn

Berlins Datenschutzbeauftragter Alexander Dix über Google Street View und die Erosion der Privatsphäre.

Berlins Datenschutzbeauftragter Alexander Dix Quelle: dpa
Berlins Datenschutzbeauftragter Alexander Dix Quelle: dpa

WirtschaftsWoche: Herr Dix, nutzen Sie selbst Google?

Anzeige

Dix: Natürlich! Viele Angebote sind sehr attraktiv. Google Earth etwa hat uns einen Blick auf die Welt eröffnet, den kein Atlas bietet.

Dennoch kritisieren Sie das Unternehmen heftig. Warum?

Google ist weder der einzige Internet-Anbieter, der einen laxen Umgang mit dem Datenschutz pflegt, noch begeht es die gravierendsten Verstöße. Aber niemand sammelt nur annähernd an so vielen Stellen Informationen über seine Nutzer wie Google, das – wenn es will – über jeden genau Bescheid wissen kann.

Niemand muss Googles kostenlose Dienste nutzen. Wo also liegt das Problem?

Vorsicht! Die Angebote sind keineswegs kostenlos – sie kosten Privatsphäre. Zudem gibt es keine unabhängige Kontrolle. Und es ist ein Irrtum zu glauben, man könnte Google im Web noch entgehen. Längst analysieren Hunderttausende Web-Anbieter – von der „Bild“-Zeitung bis zur SPD und von der Bahn bis zum „Spiegel“ – die Be-sucher ihrer Seiten mit der Software Google Analytics.

Was stört Sie daran?

Dass kaum ein Nutzer etwas vom Einsatz der Google-Software erfährt, obwohl das Gesetz dies ausdrücklich fordert. Das sind reihenweise Rechtsverstöße, und wir Datenschutzbeauftragten der Länder prüfen gerade, wie wir sie ahnden können.

Google verweist auf sein Konzernmotto „Tue nichts Schlechtes!“ und verspricht, gesetzestreu zu handeln. Misstrauen Sie dem?

Die aktuellen Datenschutzskandale bei der Deutschen Telekom haben gezeigt, dass es blauäugig wäre, sich auf die Redlichkeit großer Konzerne zu verlassen. Googles Motto klingt sympathisch, ist aber völlig unverbindlich. Bestes Beispiel ist das Angebot Street View, für das Google gerade Deutschland abfotografiert. Google hat zwar zugestanden, Gesichter, Hausnummern und Autokennzeichen unkenntlich zu machen. Doch ansonsten läuft die Foto-Aktion weiter, obwohl viele Datenschützer – wie ich – der Meinung sind, dass die geplante Veröffentli-chung der Bilder von Privathäusern im Web generell eine Verletzung der Privatsphäre ist.

Aber Street View zeigt doch nur, was jeder Spaziergänger auch zu sehen bekommt. Warum soll Google das nicht zeigen dürfen?

Weil es einen großen Unterschied macht, ob sich jemand überall hinbegeben muss, oder ob er jedes Gässchen per PC erkunden kann. Zudem könnten Unternehmen verschiedene Google-Dienste wie Maps und Street View mit Namen und Adressen kombinieren und so Personenprofile erstellen. Handwerker erhielten dann die Möglichkeit, Hausbesitzer mit Renovierungsangeboten fürs Dach oder die Fassade zuzumüllen. Einbrecher können am PC lohnende Ziele für Diebstähle auskundschaften.

Google hat angekündigt, Einträge zu löschen, wenn sich jemand gegen seinen Willen auf den Street-View-Bildern wiederfindet...

...und damit die Rechtslage auf den Kopf gestellt. Im Prinzip nämlich muss Google erst die Einwilligung der Fotografierten einholen und dann Bilder machen! Das ist ein weiteres Mosaiksteinchen in einem länger werdenden Sündenregister.

Dix, 57, ist seit 2005 Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit. Der Jurist leitet die internationale Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Telekommunikation.

4 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 07.11.2008, 01:26 UhrAnonymer Benutzer: Falk Hofmann

    Dieses Mal ist es also die Privatsphäre (und nicht der Terrorismus) welche als Grund herhalten muss. Geht es ehrlicherweise nicht doch nur um simplen Neid gegenüber Google und Co? Denn mit deren "Sammelleidenschaft" über Nutzerverhalten im WWW lässt sich sicherlich Einiges anfangen.
    Dass Suchmaschinen wie Google einen guten Teil des internet ausmachen ist mittlerweile jedem bekannt. Und wer irgendwann etwas anzubieten oder zu suchen hat, weiß genauso gut, dass Google und Co da sehr gut mitmischen.
    Natürlich ist es so, dass sich gerade Google ob der Vormachtstellung im Netz seiner Verantwortung schlecht entziehen kann und hoofentlich auch nicht wird.

  • 01.11.2008, 23:37 UhrAnonymer Benutzer: Paul GAnster

    Die Darstellung von Häusern ist ausdrücklich erlaubt!
    Und zwar nach § 59 UrhG. Danach darf die *Außenansicht von Gebäuden,* aber auch Kunstwerke, die bleibend von öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen aus zu sehen sind, ohne Zustimmung des Urhebers dieser Werke fotografiert und die Fotos selbst für Werbezwecke verwendet werden.
    Vergleich hierzu auch foldende Entscheidung:
    Kammergericht berlin, Urteil vom 07.02.2008, 10 U 108/07
    http://www.jur-blog.de/datenschutz-recht/rechtsanwalt/2008-08/kg-verbot-bildberichterstattung-ueber-politiker-wohnung-aufgehoben/

    Gruß
    Paul Ganster

  • 21.10.2008, 12:40 UhrAnonymer Benutzer: B-ob8ter

    @Alexander - Sorry, aber der Kommentar ist doch wohl völlig dämlich. Wenn ich ein Foto mache und das in mein Fotobuch drucke, dann ist das doch eine höchst persönliche Nutzung eines bildes und was völlig Anderes als die weltweite Ausstrahlung von privaten Details, wie das bei GSV der Fall sein wird. insofern werde ich den Verdacht nicht los, dass auch dieser Kommentar primär dem Ziel dient Aufmerksamkeit zu erregen.

Alle Kommentare lesen

Blogs

Green Economy: Die Illusion der Retter
Green Economy: Die Illusion der Retter

Es ist wieder soweit: mit Rio Plus 20 steht ein neuer Umweltgipfel der Superlative bevor. Dabei wissen wir längst, dass...

weitere Fotostrecken

Das Aktuelle Heft

Wirtschaftswoche

WirtschaftsWoche 21 vom 21.05.2012

iTunes Vorschau - WirtschaftsWoche