Es ist wieder soweit: mit Rio Plus 20 steht ein neuer Umweltgipfel der Superlative bevor. Dabei wissen wir längst, dass...
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4 KommentareWie wäre es denn, wenn Herr Dix und seine lieben Kollegen aus Schleswig Holstein und dem bund (Peter Schaar) das internet gleich verbieten würden? Oder besser noch dazu Fotobücher, die Häuser und Plätze zeigen, usw.? Hat ein Fotograf dort je die Zustimmung der Hausbewohner eingeholt?
Statt aus durchschaubaren Publizitätsinteresse bei erfolgreichen und coolen Unternehmen ständig Rufmord zubegehen mit so lächerlichen bedenken wie der Zumüllung von Renovierungsangeboten, sollten unsere Datenschützer die Presse nicht "zumüllen" und sich ausnahmsweise einmal ernsthaften Themen widmen: z.b. dem fortschreitenden Überwachungsstaat, oder dem millionenweisen Verlust von Daten (in 60% der Fälle durch Regierungen). Aber vielleicht ist das weniger sexy in der Presse, und seiner Wiederwahl oder Haushaltserhöhungen durch die politischen Fraktionen in berlin kann man sich dann ja auch nicht mehr sicher sein...Jedenfalls braucht dieses Land keine Datenschutzpopulisten à la Dix, Schaar und Weichert gegen Google oder Facebook, sondern seriöse beauftragte, die sich gegen die Terrorbekämpfungsextremisten in der Politik bewähren.
@Alexander - Sorry, aber der Kommentar ist doch wohl völlig dämlich. Wenn ich ein Foto mache und das in mein Fotobuch drucke, dann ist das doch eine höchst persönliche Nutzung eines bildes und was völlig Anderes als die weltweite Ausstrahlung von privaten Details, wie das bei GSV der Fall sein wird. insofern werde ich den Verdacht nicht los, dass auch dieser Kommentar primär dem Ziel dient Aufmerksamkeit zu erregen.
Die Darstellung von Häusern ist ausdrücklich erlaubt!
Und zwar nach § 59 UrhG. Danach darf die *Außenansicht von Gebäuden,* aber auch Kunstwerke, die bleibend von öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen aus zu sehen sind, ohne Zustimmung des Urhebers dieser Werke fotografiert und die Fotos selbst für Werbezwecke verwendet werden.
Vergleich hierzu auch foldende Entscheidung:
Kammergericht berlin, Urteil vom 07.02.2008, 10 U 108/07
http://www.jur-blog.de/datenschutz-recht/rechtsanwalt/2008-08/kg-verbot-bildberichterstattung-ueber-politiker-wohnung-aufgehoben/
Gruß
Paul Ganster
Dieses Mal ist es also die Privatsphäre (und nicht der Terrorismus) welche als Grund herhalten muss. Geht es ehrlicherweise nicht doch nur um simplen Neid gegenüber Google und Co? Denn mit deren "Sammelleidenschaft" über Nutzerverhalten im WWW lässt sich sicherlich Einiges anfangen.
Dass Suchmaschinen wie Google einen guten Teil des internet ausmachen ist mittlerweile jedem bekannt. Und wer irgendwann etwas anzubieten oder zu suchen hat, weiß genauso gut, dass Google und Co da sehr gut mitmischen.
Natürlich ist es so, dass sich gerade Google ob der Vormachtstellung im Netz seiner Verantwortung schlecht entziehen kann und hoofentlich auch nicht wird.
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Kommentare zu: "Reihenweise Rechtsverstöße"
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