App "Achtung Pleite" Ein Online-Pranger für Pleitegeier

Seite 2/2

Verbraucherschutz fürchtet Online-Pranger

Was sagen Verbraucherschützer? 

Laut Pamela Wellmann von der Verbraucherzentrale NRW besteht die Gefahr, dass Betrüger aus der Not der Schuldner Profit ziehen. „Die App ist das ideale Einfallstor für betrügerische Pseudo-Helfer“, warnt sie. Damit sind dubiose Anbieter gemeint, die gegen Gebühren vermeintliche Hilfe anbieten - etwa eine Löschung der Einträge. 

„Es gibt viele, die gezielt Menschen in prekären Situationen mit falschen Versprechen locken. Am Ende steht dann nicht die erhoffte Verbesserung, sondern die Opfer werden nur um noch mehr Geld erleichtert“, sagt die Verbraucherschützerin Wellmann. 

Auch den Pranger-Charakter der App kritisiert die Verbraucherzentrale. Die öffentliche Entblößung treffe dort schließlich nur die, die bereits den Weg in eine Beratung und in die geordnete Insolvenz gefunden haben. „Alle die, die verschuldet sind und noch nicht in der Beratung sind, werden ja gar nicht erfasst“, sagt Wellmann. „Da wird die falsche Gruppe in die Öffentlichkeit gerückt.“ 

Wie lange werden die Daten gespeichert? 

„In der Insolvenzverordnung steht, dass die Veröffentlichung von Daten sechs Monate nach Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht werden müssen“, sagt Anwalt Oberbeck. Das gilt, sobald dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Ob das auch für Drittanbieter wie den App-Herausgeber gilt, ist aber nicht klar. „Das Oberlandesgericht Frankfurt hat sich vor kurzem mit der zulässigen Speicherfrist einer Restschuldbefreiung befasst. Das Urteil lautete, dass die Sechsmonatsfrist für Drittanbieter nicht gilt und die speichernde Stelle die Daten für drei Jahre zum Zwecke der Auskunftserteilung speichern durfte“, so Oberbeck. Nach eigener Auskunft werden in der „Achtung Pleite“-App Informationen zu Privatinsolvenzen erst am Ende des dritten Kalenderjahres nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.

Die uneingeschränkte Suche nach neuen Insolvenzbekanntmachungen sei hingegen nur innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung möglich. Das habe aber laut Entscheidung des Gerichts keinen Einfluss auf die Speicherdauer eines Drittanbieters, sagt Anwalt Oberbeck.

Die spektakulärsten Privatinsolvenzen
Thomas Middelhoff Quelle: AP
Lars Windhorst Quelle: dpa
Gisa und Hedda Deilmann, MS Deutschland Quelle: gms
Anton Schlecker Quelle: dapd
Willi Balz Quelle: dpa
Niels Stolberg Quelle: dpa
Augenarzt, Detlef Uthoff Quelle: Fotolia

Gibt es dafür nicht schon die Schufa? 

Die Schufa hat ein eigenes Ranking und ermittelt anhand verschiedener Faktoren die Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung von Schulden. Ihren Vertragspartnern bietet die Schufa auch einen Score-Wert an. Das ist ein Wert von 1 bis 100, der dem jeweiligen Verbraucher zugeordnet wird und einen Schätzwert für die Wahrscheinlichkeit angibt, dass ein Kredit bedient wird. Je niedriger der Wert, desto größer schätzt die Schufa die Ausfallwahrscheinlichkeit ein. 

Laut Angaben der Schufa sei der Score-Wert abhängig vom Zweck, für den er angefragt wird. So erhalten beispielsweise Versicherungen andere Scorewerte als Mobilfunkanbieter. In die Score-Werte gehen unter anderem die Anzahl der Wohnungswechsel und die Anzahl der Bankkonten ein. Das genaue Scoring-Verfahren ist unter Verschluss. 

Fazit 

Wer Geschäfte mit Fremden machen möchte, kann deren Solvenz meist nicht einschätzen. Auch wenn rechtlich nichts gegen das Angebot einzuwenden ist: Sinn und Zweck dürfen in Frage gestellt werden. Die offiziellen Bekanntmachungen der Gerichte sind schon lange für alle verfügbar. Ein laufendes Insolvenzverfahren sagt aber nicht zwingend etwas über die aktuelle Zahlungsfähigkeit des Betroffenen aus. 

Was die App erleichtert ist, nach Lust und Laune seine Nachbarschaft zu durchforsten, und anlasslos Pleitekandidaten aufspüren. Hier verläuft die Grenze zum Voyeurismus.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%