Datenschutz Facebooks schrägste Bestimmungen

Die Datenschutzbestimmungen von Facebook standen immer wieder in der Kritik. Die wichtigsten und schrägsten Passagen aus der Datenschutzerklärung im Überblick zeigen, was Facebook über ihre Daten weiß - und was nicht.

Öffentliche DatenProfilbild, Titelbild, Geschlecht, Nutzername und Nutzerkennung sind immer öffentlich, dagegen können die Nutzer auch nicht widersprechen. „Im Allgemeinen solltest du annehmen, dass Informationen öffentlich sind, wenn du kein „Teilen“-Symbol siehst“, so die Datenschutzbestimmungen. Wer zum Beispiel in einem geschützten Kreis den Status eines Freundes kommentiert, hat keinen Einfluss darauf, ob der Freund die Kommentare nachträglich öffentlich macht oder nicht. Im scheinbar geschützten Kreis über den Arbeitgeber lästern kann im Nachhinein also doch noch öffentlich werden – und damit zu einer fristlosen Kündigung führen. Quelle: dapd
GPS-DatenDie Ortungs-Daten, die bei Smartphones gesammelt werden können, speichert Facebook so lange, wie es ihnen nützt. Facebook argumentiert damit, dem Nutzer Dienstleistungen auf Grundlage der GPS-Daten anbieten zu können. Wie lange es Facebook nützt, über die GPS-Daten zu verfügen, wird nicht geklärt. Das kann auch ewig sein. Quelle: dapd
a grounds keeper mowing the lawn in front of Facebook's new Corporate Headquarters in Menlo Park Quelle: dpa
a child looks at a laptop displaying Facebook logos Quelle: dapd
AppsFacebook weiß nicht, welche Daten Apps von Drittanbietern über die Nutzer sammeln. Diese Apps müssten eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen veröffentlichen und darin klären, was mit den Daten passiert. Das ist aber oft nicht der Fall. Wer seine Daten dort löschen will, soll laut Facebook „die Anwendung kontaktieren“ und sie bitten, die Informationen zu löschen. „Installierte Anwendungen kannst du jederzeit entfernen, indem du deine Anwendungseinstellungen bei folgender Seite verwendest: https://www.facebook.com/settings/?tab=applications. Aber denke daran, dass die Anwendungen gegebenenfalls weiterhin Zugriff auf deine Daten haben können, wenn die Personen, mit denen du teilst, sie ebenfalls verwenden." Quelle: dapd
An unidentified 11-year-old girl points out the birth date she input to use Facebook at her home in Palo Alto Quelle: dapd
Facebook's headquarters behind flowers in Menlo Park Quelle: dapd
Reaktion auf Aufforderungen rechtlicher Art„In Reaktion auf eine Aufforderung rechtlicher Art dürfen wir auf deine Daten zugreifen, sie aufbewahren oder an Dritte weitergeben. Das gilt auch für Staaten außerhalb der USA, wenn wir in gutem Glauben davon ausgehen dürfen, dass die entsprechende Reaktion nach dem Recht der betreffenden Rechtsordnung vorgeschrieben ist.“ Facebook kann also jederzeit Daten weitergeben, wenn es „in gutem Glauben“ – also ohne den Rat von Anwälten – davon ausgeht, dass in dem Recht des Staates, aus dem die Anfrage kommt, die Herausgabe der Daten rechtmäßig ist. Quelle: Reuters
Friend FinderWer Freunde zu Facebook einlädt, schickt diesen ungewollt etwas mehr als nur eine Einladung. Facebook behält sich das Recht vor, den Freund bis zu drei Mal einzuladen, falls dieser nicht reagiert. Hilft das immer noch nicht, sendet Facebook dem Freund Namen und Bilder anderer Kontakte, die ihn vermutlich auch kennen. Quelle: dapd
VerstorbeneDie Daten und Profile verstorbener Facebook-Nutzer bleiben erhalten. Damit der Account gelöscht wird, müssen die rechtmäßigen Erben aktiv werden: „Wir können ein Konto auch schließen, wenn wir eine formelle Aufforderung erhalten, die bestimmte Kriterien erfüllt.“ Welche Kriterien das sind und welche Anforderungen Facebook an die formelle Aufforderung hat, klärt die Datenschutzbestimmung nicht. Quelle: dapd
An Emirati man leaves the press conference announcing Facebook's opening of it's first Middle East and North Africa office Quelle: dapd
Bekanntgabe von ÄnderungenWer über Änderungen in den Nutzungsbestimmungen informiert werden will, der muss der Seite „Facebook Site Governance“ folgen – das sind im Moment rund zwei der weltweit 900 Millionen Nutzer. Die Nutzer müssen sich also aktiv darüber informieren, wenn Facebook die Bestimmungen ändert. Quelle: dapd
Inhaber der DatenVerantwortlicher Dateninhaber für die persönlichen Informationen ist das Unternehmen Facebook Ireland Ltd. Damit ist der Nutzer quasi enteignet, die Daten gehören der Facebook-Tochterfirma. Die Facebook-Nutzer hatten es selbst in der Hand die neuen Nutzungsbedingungen abzulehnen doch die Beteiligung an der Abstimmung war mau - vermutlich auch weil viele Nutzer von der Abstimmung zwischen alten und neuen Nutzungsbedingungen nichts wussten. Warum Handelsblatt-Social-Media-Redakteurin Tina Halberschmidt an der Abstimmung nicht teilgenommen hat, erklärt sie in einem Kommentar. Quelle: dpa
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