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Datenschutz: Meldeämter und Adressbroker sind per Du

von Laura-Patricia Montorio

Nach der Verabschiedung des umstrittenen Meldegesetzes lodert die Debatte zum Thema Datenschutz neu auf. Adresshändler sammeln tagtäglich Tausende von Adressen, Unternehmensdaten und persönliche Informationen, werten sie aus und verkaufen sie an werbetreibende Unternehmen weiter. Datenbroker können fast aus jeder Information einen Mehrwert generieren.

Ein Computer-Code ist am 20.11.2011 auf einem Bildschirm in Köln zu sehen. Quelle: dpa
Adresshändler sammeln tagtäglich Tausende von Adressen und persönliche Informationen und verkaufen sie. Aus jeder kleinen Information lässt sich Kapital schlagen. Quelle: dpa

Max Mustermann, 30 Jahre alt, meldet beim Amt seine Adresse um. Aus der Einfachen Straße 12 ist er nun umgezogen in die Schicke Straße 76. Einen Doktortitel hat er in der Zwischenzeit auch erworben, der bei dieser Gelegenheit im Personalausweis nachgetragen werden soll. So weit so gut. Wen interessiert das? Adresshändler mit Sicherheit.

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Nach dem neuen Meldegesetz, das vor zwei Wochen den Bundestag passierte, könnten sie ungeachtet eines möglichen Widerspruchs der Betroffenen ihren vorhandenen Datenstamm aktualisieren – gegen eine Gebühr beim Meldeamt. Auch Datenneuanfragen sind möglich, wenn der Bürger einer Weitergabe seiner Angaben nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Peinliches Geschenk an die Werbeindustrie

Datenschützer wettern gegen ein „Geschenk für die Werbewirtschaft“. 65.000 Bürger haben sich bereits an einer Protestaktion auf der Internetseite Compact.de beteiligt. Die Zeitungen titeln: „Die peinlichste Abstimmung des Jahres“ oder „Das schwarz-gelbe Meldegesetz-Desaster“. Die Parteien rudern nun zurück und Versprechen fast unisono eine Nachbesserung des umstrittenen Gesetzte.

Doch Adresshändler erhalten nicht nur von Einwohnermeldeämtern ihre Informationen, sondern schlicht aus öffentlich zugänglichen Telefonbüchern, Email Verzeichnissen, Handels- oder Vereinsregistern. Sie werten Internetseiten oder Zeitungsanzeigen systematisch aus, um immer mehr und präzisere Informationen über die Menschen zu erhalten. Mit Online-Umfragen, Verlosungen und Rabattprogrammen verfeinern die Adresshändler zusätzlich ihre Datenstämme.

Neben der Neudatengenerierung, makeln sie auch mit Daten, die sie anderen Unternehmen wie der Deutschen Post, der Deutschen Telekom, der Deutschen Bahn, gerne auch dem Versandhandel, Verlagshäusern oder Lotterieanbietern abkaufen, um sie als zielgruppenspezifische Datenpakete weiterzuverkaufen. Ziel der Adresshändler und -broker ist es, die Daten in möglichst genaue Zielgruppen oder gar Einzelprofile einteilen zu können.

Für die Kunden der Adresshändler, sprich werbetreibende Unternehmen, verringern sich dadurch Streuverluste. Denn während klassische Marketingmaßnahmen wie Spots in Kino und Fernsehen oder Anzeigen in den Printmedien, ihre Werbebotschaft auf breite Bevölkerungsgruppen streuen, erreicht das sogenannte Dialogmarketing punktgenau die passende Zielgruppe, die potentiell am Produkt oder an der Dienstleistung interessiert ist.

1 KommentarAlle Kommentare lesen
  • 10.07.2012, 10:43 Uhrrolf

    Es ist eine Unverschämtheit unserer Superpolitiker, dass sie dem kommerziellen Handel mit Privatadressen auch noch Vorschub leisten.
    Dass Adressen an Behörden und Ämter auf Anfrage weitergegeben werden, ist ja ok, aber an Privatunternehmen???
    Das darf doch wohl nicht wahr sein!

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