Neben Viren- und Phishing-Attacken, die strafrechtlich verfolgt werden können, leidet auch die Werbewirtschaft. „Rein wirtschaftlich betrachtet sind die Verluste, die die Werbewirtschaft erleidet, noch viel größer“, sagt Siegfried Exner, der seit 2007 als Rechtsanwalt für unter anderem Internet-Recht in Kiel tätig ist. Er vertritt häufig Unternehmen, die gegen dieses Vorgehen klagen.
Das Konzept basiert auf den Prinzipien von Werbeeinnahmen über Webseiten. Entweder werden diese per Klick oder per verkauftes Produkt generiert. Im ersten Fall erhält der Domaingeber pro angeklickte Werbung geringe Beträge von weniger als einem Cent. Sobald also eine falsche Webadresse aufgrund eines Tippfehlers aufgerufen wird, kann es sein, dass jede Menge Werbefenster aufpoppen. Wenn der Nutzer diese schnell wegklickt, verdient der Domainbesitzer damit Geld. Über die Masse werden hier beträchtliche Summe im bis zu fünfstelligen Bereich verdient.
Die „Pay per Sale“-Variante funktioniert so, dass sich beim Aufrufen der falschen Domain ein äußerst hartnäckiger Cookie auf dem eigenen Rechner speichert. Kauft man dann zu einem späteren Zeitpunkt ein Produkt bei dem Unternehmen, dessen Werbung auf der falschen Domain aufgepoppt ist, fließen wieder Gelder.
In beiden Varianten profitiert der Domaingeber von der Werbung, die nie gezielt an einen Kunden ausgespielt wurde und so dem zahlenden Unternehmen auch nur wenig bringt. Wie das überhaupt möglich ist, erklärt Dirk Kollberg: „In der Regel haben Werbekunde und Unternehmen keinen direkten Kontakt mehr miteinander, sondern schließen kleinere Verträge über Webformulare ab.“ Weil die zivilrechtliche Verfolgung in solchen Fällen immer schwieriger wird, kalkulieren laut Kaspersky Lab viele Unternehmen diese uneffektiven Werbeausgaben sogar schon mit ein.
Um sich vor "Pseudoseiten" zu schützen, fordern Konzerne wie zum Beispiel Amazon, dass ein Mindestprozentsatz der Surfenden auch wirklich auf der Werbung landen muss. Ist das nicht gewährleistet, wird die Domain genauer überprüft.