Falsche Eingabe von Webadressen Das Abzock-Geschäft mit Vertippern

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Werbung im Nirgendwo

Zehn Abzocker-Tricks im Internet
Trojaner und Co.Viren, Würmer und Trojaner können erhebliche Schäden auf dem PC anrichten. Beliebt bei Abzockern sind vor allem die Trojanischen Pferde, die vom Nutzer meist unbemerkt auf dem Rechner lauern und sensible Daten wie Passwörter abfangen, mit denen dann Schindluder getrieben werden kann. Wie kann man sich schützen?Bei allen Downloads aus dem Internet ist Vorsicht geboten. Das BSI warnt davor, dass sich in der Flut von Gratis-Programmen und Dateien unzählige Schadprogramme verstecken, die dann den Rechner infizieren. Manche davon verbreiten sich auch über USB-Sticks, weshalb man diese am besten nicht mit anderen austauschen sollte. Bemerkt man die Infektion, sollte man an einem "sauberen" PC umgehend alle wichtigen Passwörter, besonders von Online-Händlern oder Auktionshäusern, ändern. Die Kontoauszüge sollte man in der nächsten Zeit stets kritisch prüfen, da Betrüger an Kontodaten gelangt sein könnten und nun im Namen des Geschädigten Geschäfte tätigen. Quelle: REUTERS
PhishingDas Wort, das wie "Fischen" klingt, ist in aller Munde. Im Prinzip geht es auch genau darum: Abzocker werfen die Angelrute nach Passwörtern aus. Auf gefälschten Internetseiten, die etwa denen von sozialen Netzwerken oder Banken täuschend ähnlich sind, geben ahnungslose Nutzer ihre Daten ein - und sind sie auch schon los. Die Betrüger sind auf Passwörter, persönliche Daten oder Kreditkartennummern aus.Wie kann man sich schützen? Grundsätzlich sollte man bei E-Mails, die etwa scheinbar von der Bank oder einer Firma kommen und die den Empfänger dazu auffordern, seine Daten zu aktualisieren, misstrauisch sein. Diese Mails werden massenhaft verschickt und die Angreifer spekulieren darauf, dass einige der Adressaten tatsächlich Kunde bei dem vorgegebenen Unternehmen ist. Um so einen gefälschten Link zu enttarnen, muss man mit der rechten Maustaste auf den angegebenen Link in der E-Mail klicken und dann "Quelltext anzeigen" auswählen, rät das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). So kann man erkennen, was sich tatsächlich hinter dem "offiziellen" Link verbirgt. Quelle: dpa/dpaweb
Spam, Spam, SpamSpam- oder auch Junk-Mails sind nicht nur ärgerlich, weil sie den Posteingang zumüllen. Lädt man die Massen-Mails herunter, können dem Nutzer je nach Internet-Anbieter Kosten für den Datenverkehr entstehen. Laut BSI entstehen jedes Jahr Kosten in Milliardenhöhe für Versand, den Zeitverlust fürs Lesen, das Entfernen oder sogar Beantworten des elektronischen Schrotts. Wie kann man sich schützen?Egal wie sehr man sich ärgert, man sollte niemals auf ungewollte Newsletter oder Werbepost antworten - denn die Nachrichten werden oft vollautomatisch an Hunderttausende per Zufallsprinzip erstellte Mailadressen versandt. Reagiert der Adressat auf die unerwünschte Müllpost, zeigt er nur, dass ein realer Nutzer erreicht wurde, und erhält noch mehr Spam. Wird man immer vom gleichen Absender belästigt, kann ein Filter im Mail-Programm helfen, der den Spammer blockiert. Bei extremer Belästigung hilft oft nur noch die Aufgabe der Mail-Adresse und das Erstellen einer neuen - bei der man dann wesentlich vorsichtiger damit umgehen sollte, wo und wem man sie weitergibt. Quelle: AP
Geschenke und GewinnspieleWenn beim Surfen plötzlich ein Browserfenster aufgeht, dass man ein Handy oder gar eine tolle Kamera gewonnen hat, kann man sich doch freuen - oder? Mitnichten! Die Verbraucherzentralen warnen vor solchen vermeintlichen Geschenken, denn es sind nur fiese Köder, die zum Beispiel von den Kosten für das Gewinnspiel ablenken sollen. Oft sind die Betrüger aber auch hier einfach auf die intimen Nutzerdaten aus.Wie kann man sich schützen? Vorsicht bei verlockenden Gewinnspielen und angeblichen Präsenten von Anbietern zweifelhafter Seriosität - denn wer hat schon etwas zu verschenken? Die persönlichen Daten wie Name, Alter, Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse landen meist nur bei Adressensammlern, die diese dann in Paketen weiterverkaufen und sich so die Taschen füllen. Das einzige, was sich beim Opfer füllt, ist dann der Anrufbeantworter oder das Mail-Postfach, und zwar mit nerviger, ungewollter Werbung. Im Zweifelsfall also lieber: Finger weg! Quelle: dpa
Betrug per AppSmartphones sind ja sehr praktisch. Auch unterwegs hat man nicht nur ein Telefon, sondern eben auch immer einen Zugang zum Internet dabei. Doch auch bei dieser neuen Spielerei finden natürlich Betrüger Mittel und Wege, um Nutzern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Die Abzocke per App, also einem kleinen Programm auf dem Handy, nimmt laut Verbraucherzentrale zu. In Spielen oder anderen Anwendungen, die erstmal gratis heruntergeladen werden können, verbergen sich meist kleine Werbebanner, etwa mit Hinweisen auf eine Erweiterung (zum Beispiel: "Hier gibt's neue Level" oder ähnliches). Berührt man die Stelle auch nur aus Versehen, kann das teuer werden, denn oftmals werden so über die Handynummer Käufe oder sogar Abos getätigt, die bis zu 60 Euro pro Monat kosten können.Wie kann man sich schützen? Die Verbraucherzentrale stuft einen Vertrag, der über das bloße Antippen eines Banners zustande kam, als ungültig ein. Die Bundesnetzagentur prüft derzeit einen Gesetzesverstoß. Geschädigte müssen sich selbst kümmern. Die Verbraucherzentrale rät dazu, den Vertragsabschluss gegenüber dem Mobilfunkprovider und der App-Firma zu bestreiten, und es zu kündigen. Vorbeugend können Smartphone-Nutzer eine sogenannte Drittanbieter-Sperre verhängen, die verhindert, dass dubiose Geschäftemacher über die Handyrechnung Geld einziehen können. Quelle: dapd
Lösegeld-ErpressungLösegeld-Erpressung? Ja, das gibt es auch im digitalen Bereich. Mit sogenannter Ransomeware wird der Rechner infiziert (zum Beispiel per E-Mail-Anhang oder auch per Facebook-Link), und der Nutzer kann auf einmal nicht mehr auf einzelne Dateien, Ordner oder gleich seine ganze Festplatte zugreifen. Für die Freigabe der Daten-Geiseln fordern die Schadprogramme Geld, das per anonymer Überweisung ins Ausland gehen soll. Berühmtheit erlangte der Bundespolizei-Trojaner, der Betroffenen vorgaukelte, eine offizielle Polizeibehörde habe den Rechner verschlüsselt, weil ungesetzliches Material (etwa Kinderpornografie) darauf gefunden worden sei. Wie kann man sich schützen?Alle Programme inklusive Antivirensoftware sollte immer auf dem neusten Stand gehalten werden. Vor allem gegenüber E-Mails von unbekannten Absendern, die Links oder Anhänge enthalten, sollte man misstrauisch sein. Ein beliebter Verbreitungsweg ist auch das soziale Online-Netzwerk Facebook: Hier verbreiten sich die Schadprogramme über Links in automatisch geposteten Videos oder Fragen, die zum draufklicken animieren (zum Beispiel: "Bist du das auf dem Foto?" oder "Total krasses Video!"). Hier heißt es wachsam sein, nachdenken und erst dann klicken. Hat man sich infiziert, sollte man auf keinen Fall zahlen und zudem Anzeige bei der Polizei erstellen. Quelle: dpa
berTeure AbofallenEigentlich wollte man doch nur über eine Website ein paar Gratis-SMS verschicken. Und nun flattert eine astronomische Rechnung ins Haus. Angeblich kostenfrei zu versendende Kurznachrichten oder Spiele, Logos und Klingeltöne, die man sich zu sagenhaft günstigen Preisen herunterladen kann, sind eine beliebte Abofalle. Nutzer übersehen das Kleingedruckte und schließen nichts ahnend ein teures Abonnement ab.Wie kann man sich schützen? Auch wenn es lästig ist: Man sollte auch bei scheinbar kleinen Beträgen für ein Onlinespiel oder vermeintlichen Gratis-Angeboten sehr genau darauf achten, was sich im Kleingedruckten versteckt. Man sollte sich genau durchlesen, welche Leistung verkauft wird und auf Schlagworte wie "wiederkehrende Leistung" achten - denn das ist nichts anderes als ein Abonnement, das richtig teuer werden kann. Quelle: gms

Neben Viren- und Phishing-Attacken, die strafrechtlich verfolgt werden können, leidet auch die Werbewirtschaft. „Rein wirtschaftlich betrachtet sind die Verluste, die die Werbewirtschaft erleidet, noch viel größer“, sagt Siegfried Exner, der seit 2007 als Rechtsanwalt für unter anderem Internet-Recht in Kiel tätig ist. Er vertritt häufig Unternehmen, die gegen dieses Vorgehen klagen.

Das Konzept basiert auf den Prinzipien von Werbeeinnahmen über Webseiten. Entweder werden diese per Klick oder per verkauftes Produkt generiert. Im ersten Fall erhält der Domaingeber pro angeklickte Werbung geringe Beträge von weniger als einem Cent. Sobald also eine falsche Webadresse aufgrund eines Tippfehlers aufgerufen wird, kann es sein, dass jede Menge Werbefenster aufpoppen. Wenn der Nutzer diese schnell wegklickt, verdient der Domainbesitzer damit Geld. Über die Masse werden hier beträchtliche Summe im bis zu fünfstelligen Bereich verdient.

Auf diesen Seiten wollen Betrüger Ihr Bankkonto plündern
Auf den ersten Blick sieht die Webseite aus wie die Seite einer Sparkasse. Wer genauer hinschaut und den Text auch liest, findet jedoch einige schräge Formulierungen. Da ist zum Beispiel die Rede davon, dass "nach Abschluss der Anweisungen zum Konto zu aktualisieren" der Online-Zugang wiederhergestellt werde. Rechtschreibfehler oder grammatikalische Ungenauigkeiten sind typisch für eine Phishing-Seite. Unter Phishing versteht der Bankenverband eine Methode, "bei der ein krimineller Angreifer die E-Mail-Adresse oder die Internetseite einer Bank und eines Dienstleisters vortäuscht". Betrüger bauen dabei Internetseiten von Banken oder auch Versandhändlern täuschend echt nach. Einziges Ziel: Die Kontodaten samt Geheimnummer (PIN), Code für eine Überweisung (Tan-Nummer) und Passwort abzusahnen (phishen). Statt an ihren Händler oder die Bank senden Kunden ihre Zugangsdaten dann an die Kriminellen. Und noch bevor der Kunde es merkt, ist sein Bankkonto geplündert. Wer zum Beispiel bei dieser nachgebauten Sparkassen-Seite oben auf den roten Kasten mit dem Pfeil klickt, landet auf einer Internetseite in Polen. Quelle: Screenshot
Dieses Formular ist dann zu sehen. Dort sollen Sparkassenkunden ihre PIN-Nummer eintippen. Keine Bank würde jedoch etwa per Email nach der PIN-Nummer fragen. Einen zusätzlichen Hinweis auf eine Phishing-Seite liefern in diesem Beispiel die Links. Wer auf das Impressum oder die Sicherheitshinweise klickt, kommt nicht weiter. Die Links funktionieren schlich nicht. Quelle: Screenshot
Die Daten von Kreditkarten sind für Betrüger besonders interessant. Um schneller zum Ziel zu gelangen, üben die Bösewichte Druck aus. Diese VISA-Betrüger etwa geben den Empfängern gerade mal zwei Tage Zeit. Am liebsten aber wäre es ihnen natürlich, wenn die Opfer ihre Karte sofort verifizieren (im Screenshot markiert). Quelle: Screenshot
Die Sparkasse Bielefeld warnt ganz aktuell in ihrem Blog vor Betrügern. Quelle: Screenshot
Die erkennt man dabei manchmal ganz einfach. Es fehlen schlicht Dinge, die auf einer echte Webseite vorhanden wären. Wie eine korrekte Seite ausschaut, macht eine Sparkasse auf ihrer Internetseite deutlich: Wichtig ist etwa das kleine Schloss-Symbol im Browser (siehe Screenshot).  Mehr Sicherheit biete außerdem das Verschlüsselungsmerkmal der URL https:// statt http://. Quelle: Screenshot
Die Sparkassen versuchen nun, die Sicherheit zu steigern, indem sie neue Technik einsetzen. So tauschten Sparkassen vor einigen Monaten die alten Tan-Listen auf Papier gegen das Chip-Tan-System aus. Eine Tan-Nummer ist der Sicherheitscode, mit dem ein Bankkunde eine Überweisung tätigen kann. Früher bekamen Kunden eine Liste mit Dutzenden Tan-Nummern zugeschickt. Heute wird dem Kunden die aktuelle Tan-Nummer für einen Überweisungsauftrag immer erst dann zur Verfügung gestellt, wenn er sie tatsächlich benötigt. Das Chip-Tan-System generiert immer wieder eine neue Tan-Nummer. Betrüger konnten Tan-Nummern früher einfacher abfangen und für eine Überweisung auf das eigene Konto nutzen. Mit dem neuen System soll es für sie nun schwieriger sein, Tan-Nummern abzufangen. Quelle: dpa
Geht es doch mal schief, müssen die Kunden mitunter haften. Der Bundesgerichtshof hat 2012 entschieden, dass ein Kunde, der auf einer gefälschten Webseiten seine Tan-Codes preisgibt, für den Schaden selbst aufkommen muss. Eine seit Herbst 2009 geltende Vorschrift, welche die Haftung von Bankkunden auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, war zur Zeit der Überweisung noch nicht in Kraft. Doch auch heute dürfte es als fahrlässig gewertet werden, wenn jemand bedenkenlos mehrere Tan-Nummern auf einer fremden Webseite preisgibt. Die neue EU-Gesetzgebung vor, dass Kunden mit 150 Euro haften, wenn ein Betrüger seine Zahlungskarte missbraucht. Der Verband der Sparkassen teilte auf Anfrage mit, dass die Sparkassen über das gesetzliche Niveau hinaus gingen und ihren Kunden den vollen Schaden ersetzten, wenn der Kunde sorgfältig mit der Karte und der Geheimzahl (PIN) umgegangen ist. Beim Phishing, wo keine Bankkarte im Spiel ist, gilt laut Sparkassenverband folgendes: "Sobald ein Kunde sein Online-Banking gesperrt hat, haftet er nicht für eventuelle Schäden durch missbräuchliche Nutzung. Vor der Sperranzeige ist die Haftung auf 150 Euro begrenzt, sofern der Kunde seinen Sorgfaltspflichten entsprochen hat." Viele Karten kann man über den zentralen Sperrnotruf 116 116 sperren. Quelle: Fotolia

Die „Pay per Sale“-Variante funktioniert so, dass sich beim Aufrufen der falschen Domain ein äußerst hartnäckiger Cookie auf dem eigenen Rechner speichert. Kauft man dann zu einem späteren Zeitpunkt ein Produkt bei dem Unternehmen, dessen Werbung auf der falschen Domain aufgepoppt ist, fließen wieder Gelder.

In beiden Varianten profitiert der Domaingeber von der Werbung, die nie gezielt an einen Kunden ausgespielt wurde und so dem zahlenden Unternehmen auch nur wenig bringt. Wie das überhaupt möglich ist, erklärt Dirk Kollberg: „In der Regel haben Werbekunde und Unternehmen keinen direkten Kontakt mehr miteinander, sondern schließen kleinere Verträge über Webformulare ab.“ Weil die zivilrechtliche Verfolgung in solchen Fällen immer schwieriger wird, kalkulieren laut Kaspersky Lab viele Unternehmen diese uneffektiven Werbeausgaben sogar schon mit ein.

Um sich vor "Pseudoseiten" zu schützen, fordern Konzerne wie zum Beispiel Amazon, dass ein Mindestprozentsatz der Surfenden auch wirklich auf der Werbung landen muss. Ist das nicht gewährleistet, wird die Domain genauer überprüft.

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