Filesharing Pranger gegen Porno-Nutzer geplant

Wer illegal im Netz Filme und Musik tauscht, muss sich schon länger vor Abmahnungen fürchten. Wer Pornos tauscht, könnte sich künftig mit Namen im Netz wiederfinden.

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Cindy Lee poses at her home in front of her web site

Mit einem neuerlichen Vorstoß versucht eine Anwaltskanzlei aus Süddeutschland ihre Gegner in Sachen Filesharing-Verfolgung unter Druck zu setzen. Die Kanzlei, welche vornehmlich Medienfirmen bei Filesharing-Abmahnungen vertritt, plant im September eine Liste auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. In dieser sollen sich dann gegnerische Parteien aktueller Verfahren, darunter auch aus dem Kreis des Erotik-Filesharings, namentlich wiederfinden.

Das bedeutet: Wer sich Pornofilme via Filesharing-Dienst heruntergeladen und eine Abmahnung von der Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen bekommen hat, könnte sich demnächst namentlich auf einer Liste im Web wieder. "Max Mustermann schaut illegal Pornofilme" - keine besonders angenehme Vorstellung. Die Kanzlei hatte Ende 2010 rund 70.000 Abmahnungen im Wert von 90 Millionen Euro versteigert. Ihren für September geplanten Coup gegen die illegalen Nutzer stützen die Anwälte auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.12.2007 (1 BvR 1625/06). Diese erklärt die Veröffentlichung einer Gegnerliste durch Anwälte zum Zweck der Eigenwerbung für zulässig. „Jedoch scheint die Kanzlei dabei zu verkennen, dass es sich bei der Entscheidung um Unternehmen und nicht um Privatpersonen handelte“, sagt Götz Müller-Sommer, Rechtsanwalt bei KBM Legal in Köln. „Darüber hinaus scheinen die Anwälte aus Regensburg unter anderem das stärker wiegende „Allgemeine Persönlichkeitsrecht' vollständig auszublenden. Demnach ergibt sich sowohl aus dem Grundgesetz als auch dem Bürgerlichen Gesetzbuch das Recht auf informelle Selbstbestimmung, was bedeutet, dass die Betroffenen selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten entscheiden können“, so Rechtsanwalt Müller-Sommer weiter.

Gang zum Anwalt ratsam

Brisanz könnte die Thematik im Falle von Unternehmen bekommen, die Opfer einer Filesharing-Abmahnung geworden sind. Denn nicht selten nutzen Mitarbeiter die schnellen Internetverbindungen am Arbeitsplatz, um Musik oder Filme zu tauschen. Die Unternehmen sehen sich dann, als Inhaber des Internetanschlusses, plötzlich mit einer abgemahnten Urheberrechtsverletzung konfrontiert. Durch den geplanten Internet-Pranger kann so die Reputation von betroffenen Unternehmen stark in Mitleidenschaft gezogen werden.

Die Kölner Anwaltskanzlei KBM Legal rät zur gezielten unternehmerischen Vorbereitung, um Schaden abzuwenden. So findet das Persönlichkeitsrecht längst Anwendung im Falle von Unternehmen. Demnach können auch juristische Personen gemäß Art.19 Abs.3 GG Träger von Grundrechten sein, wenn diese ihrem Wesen nach auf sie anwendbar sind. Das ist besonders dann der Fall, wenn Firmen in ihrem sozialen Geltungsanspruch, beispielsweise als Arbeitgeber, betroffen sind. Setzt die Regensburger Kanzlei ihre Ankündigung dennoch in die Tat um und veröffentlicht eine Gegnerliste, sollten denunzierte Unternehmen wie Privatpersonen den Gang zum Anwalt nicht scheuen, um schnellstmöglich geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

ots

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