IT-Sicherheit Keine Angst vor dem IT-Sicherheitsgesetz!

Für die einen ist das IT-Sicherheitsgesetz ein „Papiertiger“, andere nennen es „Bürokratiemonster“. Was steckt wirklich hinter dem neuen Regelwerk, das Deutschland besser vor Cyberangriffen schützen soll.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Was das neue IT-Sicherheitsgesetz bedeutet. Quelle: dpa

Um eins vorweg zu nehmen: Das am 25. Juli 2015 in Kraft getretene IT-Sicherheitsgesetz erfüllt seinen Zweck. Selbst wenn auf die Wirtschaft (Mehr-)Kosten in Milliardenhöhe zukommen sollten, wie Kritiker aus der Wirtschaft wie zum Beispiel der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) behaupten: Diese Mehrkosten sind absolut gerechtfertigt. Mehr noch: Sie sind eine sinnvolle Investition.

Die drohenden Schäden stehen jedenfalls in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Folgen und Kosten eines Cyberangriffs. Denn mit der fortschreitenden Technisierung wächst auch überdurchschnittlich das Gefahrenpotential für die Funktionsfähigkeit der Unternehmen.

Zur Person

Sinn und Zweck des Gesetzes soll die signifikante Verbesserung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheit) und der Schutz kritischer Infrastrukturen in Deutschland sein. Es regelt unter anderem, dass Betreiber sogenannter „kritischer Infrastrukturen“ ein Mindestniveau an IT-Sicherheit einhalten und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) IT-Sicherheitsvorfälle melden müssen.

Dazu gehören für das Funktionieren des Gemeinwesens so wichtige Branchen wie Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie das Finanz- und Versicherungswesen. Die betroffenen Unternehmen müssen künftig  Hackerangriffe melden und sind verpflichtet, ihre Netzwerke nach Mindeststandards auszurüsten.

Forum IT-Sicherheit

 Wer ist Adressat des Gesetzes

Faktisch fallen darunter sämtliche Unternehmen aus den sieben Branchen. Das Bundesinnenministerium geht in seiner Gesetzesbegründung allerdings davon aus, dass nicht mehr als 2000 Betreiber kritischer Infrastrukturen vom Gesetz betroffen sind. Näheres soll in einer Verordnung stehen, die der Bundesinnenminister wahrscheinlich noch in diesem Jahr veröffentlicht. Insbesondere für Kleinstunternehmen soll es Ausnahmeregeln geben.

Diese Branchen sind am häufigsten von Computerkriminalität betroffen

 Welche Pflichten bestehen

Das IT-Sicherheitsgesetz begründet diverse Pflichten. Die Pflichten im Einzelnen sind abhängig davon, welcher konkreten Betroffenengruppe ein Unternehmen zuzurechnen ist. So sind Betreiber von Webangeboten verpflichtet, ausreichende, dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik, alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz aller Kundendaten und der durch die Kunden genutzten IT-Systeme zu ergreifen.

Telekommunikationsunternehmen haben darüber hinaus die Pflicht, ihre Kunden über mögliche Missbräuche ihrer Anschlüsse zu informieren. Die Betreiber haben dem BSI spätestens alle zwei Jahre eine Aufstellung der durchgeführten Audits, Prüfungen oder Zertifizierungen einschließlich der dabei aufgedeckten Sicherheitsmängel zu übermitteln.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%