Justizminister Maas Cybermobbing darf nicht ignoriert werden

Stalking, Bedrohungen - Cybermobbing wird in Deutschland immer häufiger. Bundesjustizminister Heiko Maas will trotzdem kein eigenes Gesetz gegen diese Form des Mobbings. Er setzt auf Alterskontrollen und Meldesysteme.

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Auf einem Smartphone ist am 29.10.2014 in Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) eine SMS eines Stalkers zu lesen. Quelle: dpa

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat ein entschlosseneres Vorgehen gegen Internetmobbing gefordert, sich aber zugleich gegen ein eigenes „Cybermobbing-Gesetz“ ausgesprochen. „Cybermobbing ist ein ernsthaftes gesellschaftliches Problem, das nicht ignoriert werden kann“, erklärte Maas in einer Videobotschaft auf dem zweiten Cybermobbing-Kongress in Berlin. Elementar wichtig sei vorbeugendes Handeln - etwa verlässliche Alterskontrollen, funktionierende Moderationskonzepte und Meldesysteme - aber auch zivilgesellschaftliche Anstrengungen.

Die Regierung habe bereits die Strafen für Internetmobbing verschärft, sagte Maas. Wer ohne Erlaubnis der Betroffenen etwa Nacktbilder oder Gewaltszenen aufnimmt, im Internet verbreitet und so dem Ansehen des Abgebildeten erheblich schadet, muss jetzt eher mit Konsequenzen rechnen.

Welche Formen Mobbing im Internet annehmen kann

Maas betonte aber auch, dass das Problem nicht durch Strafrecht alleine bekämpft werden könne - auch nicht durch einen Strafbestand des Cybermobbings. Kritiker sehen das anders: „Wir brauchen ein eigenes Cybermobbing-Gesetz, um Opfer zu schützen und Täter zu sensibilisieren“, sagte Uwe Leest vom Bündnis gegen Cybermobbing.

Professor Dirk Heckmann, Rechtswissenschaftler von der Universität Passau, erklärte: Die Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes mit der Neufassung von Paragraf 201a des Strafgesetzbuches sei „ein erster guter Schritt, aber er reicht noch nicht aus“. Wichtig sind laut der Experten rechtliche Regelungen, die das Problem einheitlich erfassen.

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