Microsoft Windows 10 Upgrade mit sanftem Zwang

Microsoft macht Ernst mit Windows 10: Der Konzern lädt das riesige Installationspaket nun auf Millionen von Rechnern herunter – und handelt sich damit Ärger ein. Wer das neue System nicht will, sollte aufpassen.

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Von MS-DOS bis Windows 10
Gründung Quelle: dpa/picture-alliance
MS Dos Quelle: dpa Picture-Alliance
MS DOS Quelle: dpa Picture-Alliance
Windows 2 Quelle: Presse
Microsoft NT Quelle: Presse
Bill Gates stellt die Version 95 des Betriebssystems vor Quelle: dpa
Windows 98 (1998)1998 kommt Windows 98 als Weiterentwicklung von Windows 95 auf den Markt. Mit der 98er-Version unterstützt das Microsoft-Bertiebssystem unter anderem erstmals von Haus aus den damals neuen USB-Standard und auch die Verwendung von mehreren Monitoren an einem Rechner. Quelle: REUTERS

Es ist ein ehrgeiziges Ziel, das sich Microsoft gesteckt hat. Das neue Betriebssystem Windows 10 soll innerhalb der nächsten zwei Jahre auf einer Milliarde Geräte laufen – von der Datenbrille Hololens über das Smartphone bis zum Desktop-PC.

Um die Marke zu erreichen, setzt der Softwarekonzern die Nutzer nun sanft unter Druck: Anfang der Woche hat er damit angefangen, Windows 10 auf Rechnern mit den Vorgängerversionen 7 und 8.1 als „empfohlenes Update“ anzuzeigen. Und wer an der falschen Stelle OK klickt, hat das System womöglich bald schon installiert. Was Nutzer jetzt wissen müssen.

„Microsoft empfiehlt das Upgrade auf Windows 10“ – so wirbt der Konzern derzeit auf zahlreichen PCs für sein neues Betriebssystem. Wer ein Gerät mit Windows 7 oder 8.1 hat, kann und soll die neue Version bis Ende Juli kostenlos installieren. Der Konzern kehrt von seiner bisherigen Vertriebspolitik ab und verschenkt die Software, um eine möglichst große Basis für sein Betriebssystem zu schaffen – einerseits, um seine Cloud-Dienste vermarkten zu können, andererseits, um Entwickler dazu zu bewegen, Apps zu programmieren.

Nach der Einführung von Windows 10 konnten Nutzer das Upgrade zunächst nur über das kleine Windows-Symbol in der Taskleiste reservieren und dann später installieren. Inzwischen geht es schneller, Microsoft drängt Nutzer sogar geradewegs dazu. Wer auf seinem Rechner automatisch Updates installiert und dabei auch optionale Updates einschließt, stößt die Aktualisierung sogar automatisch an.

Die Dateien wieder los zu werden, ist gar nicht so einfach. Dafür ist entweder ein Eingriff in die Registrierdatenbank nötig. Oder man deinstalliert das Update Programm von Microsoft. Eine Anleitung finden Sie beispielsweise hier.

Dass sich die Software ganz von selbst installiert, müssen Nutzer nicht fürchten, ohne eine Bestätigung der Lizenzbedingungen passiert nicht. „Die Installation wird nur ausgeführt, wenn der Nutzer zustimmt“, versicherte Microsoft auf Anfrage dem Handelsblatt.

Wie Sie Windows 10 das Schnüffeln abgewöhnen

Selbst wenn man versehentlich auf „OK“ und die Einrichtung von Windows 10 beginnt, ist das kein Problem: Für einen Zeitraum von 31 Tagen lässt sich das Upgrade mit einigen wenigen Klicks wieder rückgängig machen. Danach allerdings nicht mehr.

Zur aggressiven Strategie gehört auch, dass Microsoft die Dateien im Hintergrund automatisch herunterlädt – so lässt sich der Prozess deutlich beschleunigen. Allerdings fragt das Unternehmen vorher nicht nach. Mit diesem Vorgehen hat sich der Konzern juristischen Ärger eingehandelt: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat das Unternehmen abgemahnt.

„Für uns ist das eine unzumutbare Verbraucherbelästigung, wenn so ein Installationspaket ohne das Wissen der Nutzer aufgespielt wird“, erklärt die Organisation. Sie argumentiert, dass den Verbrauchern durch den Download im Hintergrund Kosten entstehen können, wenn sie keine Internet-Flatrate haben, sondern fürs Datenvolumen zahlen.

Zudem moniert sie, dass bei Rechnern mit kleiner Festplatte der Speicherplatz schnell ausgeschöpft sei – etwa wenn man ein schnelles SSD-Laufwerk mit relativ geringer Kapazität habe. Das Installationspaket umfasst rund sechs Gigabyte – wer es nicht wolle, müsse die Dateien selbst löschen.

Da Microsoft keine Unterlassungserklärung abgegeben habe, werde man den Konzern nun verklagen, teilte die Verbraucherzentrale auf Anfrage des Handelsblatts mit. Der „Zwangsdownload“ sei eine „unzumutbare Belästigung“ und verstoße daher gegen das Wettbewerbsrecht (UWG). Das verbietet ein „hartnäckiges Ansprechen“ der Verbraucher, wenn dies erkennbar nicht erwünscht sei.

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