Neue Bestimmungen So löschen Sie die Google-Daten

Ab heute gelten die neuen Datenschutzbestimmungen von Google. Alles was Sie dazu wissen müssen, was Google über Sie weiß, wie Sie die Daten löschen und allgemein Ihre Privatsphäre im Netz schützen.

Was ändert sich?Trotz massiver Proteste hat Google am Donnerstag seine umstrittene neue Datenschutzerklärung weltweit in Kraft gesetzt. Der Internet-Riese vereinheitlicht damit die Richtlinien für mehr als 60 einzelne Dienste und wertet gleichzeitig die Nutzerdaten aller Produkte gesammelt aus. Mit der Einführung der neuen Regeln setzte sich das Unternehmen über Bedenken von Datenschützern und Politikern in Europa und den USA hinweg, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit geäußert hatten. Google hatte erklärt, mit der Zusammenführung der Daten die „Nutzung unserer Produkte noch unkomplizierter und intuitiver“ machen zu wollen, zum Beispiel über eine verbesserte personalisierte Suche. Zudem könne man so passendere Werbung anzeigen - das Kerngeschäft des Unternehmens. Der bekannteste Google-Dienst ist die Suchmaschine, doch das Unternehmen bietet Dutzende anderer Produkte an, etwa GMail/Google Mail, die Büro-Software Docs, den Kartendienst Google Maps, das Videoportal Youtube, das Soziale Netzwerk Google+ und das Smartphone-Betriebssystem Android. Seit dem 1. März werden alle Informationen, die Nutzer bei verschiedenen Diensten des Konzerns hinterlassen, gesammelt ausgewertet. Dies werde den Nutzern Vorteile in Form von relevanteren Suchergebnissen und Werbeanzeigen bringen, erklärte der Internet-Konzern. Dazu wurden die Datenschutzbestimmungen vereinfacht und zusammengeführt - statt rund 60 einzelner Dokumenten für verschiedene Dienste gibt es nun nur noch eins. Allerdings ist die neue Datenschutzerklärung ausgedruckt immer noch stattliche acht DIN-A4-Seiten lang. Die Daten würden nach wie vor nicht nach außen verkauft, betont Google. Datenschützer kritisieren allerdings, dass die Daten nun über alle Google-Dienste hinweg ausgewertet werden würden. Quelle: dapd
Was weiß Google über mich?Google geht sehr transparent mit den Daten um, die das Unternehmen über Sie sammelt – Sie müssen nur wissen, wo Sie diese einsehen können. Unter der Adresse https://www.google.com/history/ finden Sie alles, was Sie jemals bei Google gesucht haben – sofern Sie dabei mit einem Google-Account eingeloggt waren. Dort haben Sie auch volle Kontrolle über diese Daten und können die Webhistory komplett löschen („Remove all Web History“). Ein Klick auf das Kästchen links deaktiviert das Suchprotokoll von Google. Dann werden die Suchen bei Google nicht weiterhin mitprotokolliert. Ebenfalls lohnend ist ein Blick auf http://google.de/ads/preferences. Dort listet Google alles auf, was das Unternehmen über Sie persönlich zu wissen glaubt: Alter, Interessen und Geschlecht schätzt das Unternehmen anhand der von Ihnen bei Google eingegeben Daten. Diese Informationen nutzt Google, um bei Diensten wie Google Mail und im Web auf Sie zugeschnittene Werbeanzeigen anzuzeigen. Unter dem Punkt „Meine Kategorien“ können Sie Ihre Daten jederzeit komplett entfernen oder bearbeiten. Außerdem können Sie unter der oben angegeben Adresse die personalisierte Werbung von Google auch komplett deaktivieren. Eine Übersicht über alle Dienste, über die Google Daten von Ihnen sammelt bietet das Dashboard. Quelle: dpa
Was sagen Datenschützer zu den neuen Bestimmungen?Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix (Foto) kommentiert die neuen Google-Bestimmungen wie folgt: „Es deutet alles darauf hin, dass hier geltendes europäisches Datenschutzrecht verletzt wird.“ Mit der Zusammenlegung der Richtlinien für 70 Google-Dienste werde es möglich, Nutzerprofile über die verschiedenen Dienste hinweg anzulegen. Die neuen Google-Richtlinien werden zurzeit von der französischen Datenschutzkommission überprüft, die bereits ebenfalls Zweifel an der Rechtmäßigkeit geäußert hat. In zwei bis drei Monaten wird mit einem Ergebnis gerechnet. Denkbar ist die Verhängung eines Bußgelds gegen Google. „Es geht nicht darum, wie hoch die Geldstrafen sind, sondern wie hoch der öffentliche Imageverlust ist. Der könnte beträchtlich sein“, so Datenschützer Dix. Die Datenschutzbeauftragten in Europa hatten Google Anfang Februar gebeten, die Umsetzung seiner neuen Richtlinien für den Umgang mit Nutzerdaten bis auf weiteres auszusetzen. In einem Brief an Google-Chef Larry Page rief der nach einer Richtlinie des Europaparlaments benannte Arbeitskreis Artikel 29 das Unternehmen zu einer Pause bis zum Abschluss der eigenen Überprüfung auf. Google lehnte daraufhin eine Verschiebung ab. Quelle: action press
Was sagen Verbraucherschützer zu den neuen Bestimmungen?Vorteilhaft für den Nutzer seien die vereinheitlichen Datenschutzbestimmungen nur auf den ersten Blick, urteilt auch die Stiftung Warentest. „Google bleibt in den Formulierungen auffällig vage und räumt sich auf diese Weise weitreichende Rechte ein, die nach deutschem Recht angreifbar sind“, urteilt die Stiftung auf ihrer Website. Die etwa neunseitige Erklärung wimmele geradezu von äußerst dehnbaren Formulierungen wie „möglicherweise“ (15 Mal) und „gegebenenfalls“ (zehn Mal). „Unter Umständen verknüpfen wir personenbezogene Daten aus einem Dienst mit Informationen und personenbezogenen Daten aus anderen Google-Diensten“, heißt es dort zum Beispiel. Damit wisse ein Nutzer nicht, ob und wann es zu einer Verknüpfung kommt und ob er jemals etwas davon erfährt. Das sei nach deutschem Recht unzulässig. Die Stiftung Warentest empfiehlt, die eigenen Internet-Aktivitäten auf möglichst viele Anbieter zu verteilen. Googles Sicht der Dinge erläutert Alma Whitten, Director of Privacy, Product and Engineering, in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Quelle: Reuters
Warum führt Google die Daten verschiedener Dienste zusammen?Das Unternehmen führt zwei Gründe an. Zum einen verspricht es sich von der Verzahnung eine Verbesserung seiner Produkte. Dafür hat es in seinem Blog ein Beispiel genannt: Wenn ein Nutzer nach Restaurants in München sucht, bekommt er in Zukunft nicht nur die Ergebnisse des Such-Algorithmus präsentiert, sondern - wenn er bei Google angemeldet ist - möglicherweise auch Fotos, die seine Google+-Kontakte in der bayerischen Landeshauptstadt gemacht haben. Zum anderen will das Unternehmen seine Anzeigen besser auf den einzelnen zuschneiden. Personalisierte Werbung gilt als besonders lukrativ. Quelle: dpa
Auf Browser-History achtenNicht nur andere zeichnen ihren Weg durchs Web nach, auch auf Ihrem eigenen PC werden die Informationen, wo im Web Sie sich aufgehalten haben, gespeichert. Ihr Browser merkt sich in der Standardeinstellung, welche Seiten Sie bereits besucht haben über die sogenannte Browser-History. Diese lässt sich in den Einstellungen des Browsers löschen. Wenn Sie wollen, dass eine oder mehrere bestimmte Seiten in dieser History nicht auftauchen, gibt es dafür bei allen modernen Browsern einen Privatsphäre-Modus. Ein in diesem Modus geöffnetes Fenster speichert weder Webadressen in der History noch Cookies – diese werden zwar angenommen aber nach dem Ende der Browser-Session automatisch gelöscht. Der Internet Explorer besitzt diesen Modus seit Version 8 (Extras -> InPrivate Browsen ), auch Googles Chrome (Werkzeug-Symbol -> Neues Inkognito-Fenster ), Apples Safari (Bearbeiten -> Privates Surfen ) und der Mozilla Firefox (Extras –> Privaten Modus starten ) besitzen einen solchen Modus. Im Privatsphäre-Modus werden auch andere Datenspuren auf dem eigenen PC gelöscht, wie beispielsweise die Download-History. Quelle: dpa/picture alliance
Zombie-Cookies zu Leibe rückenWesentlich aggressiver als herkömmliche Cookies gehen sogenannte Zombie-Cookies. Dazu gehören beispielsweise Cookies, die über das Multimedia-Plugin Adobe Flash auf dem PC platziert werden. Sie bleiben wesentlich länger auf dem Computer, sammeln mehr Informationen und können mit vielen Standard-Programmen nicht gelöscht werden. Bei dem Versuch sie loszuwerden, löschen sie nur Teile der Datei, die sich später wieder regenerieren können. Für den Browser Firefox gibt es die kostenlose Erweiterung Better Privacy, die Zombie-Cookies zu Leibe rückt. Außerdem können die Cookies zum Teil auch blockiert werden: Dazu müssen Sie zunächst die Flash-Player Einstellungen über die Systemsteuerung im Startmenü öffnen. Klicken Sie auf Flash Player. Bestätigen Sie mit einem Häkchen die Option „Verhindert, dass Websites Informationen auf diesem Computer speichern“. Quelle: dapd
JavascriptAuch der Einsatz eines Proxy-Server-Mixes wie JohnDo und Tor bietet keine vollständige Anonymität. Neben Cookies können auch Programme in der Web-Programmiersprache Javascript geschrieben sind. Damit lassen sich vom Webseiten-Betreiber zahlreiche Informationen abfragen – von der Bildschirmauflösung bis zu den zuletzt besuchten Seiten. Die komplette Desaktivierung von Javascript kann heute nicht mehr empfohlen werden. Wurde Javscript zu den Anfangszeiten des Webs noch vornehmlich für nervige Funktionen wie ungewollte Pop-Up-Fenster genutzt, werden damit heute viele sinnvolle Anwendungen umgesetzt, die ohne Javascript gar nicht mehr funktionieren. Nutzer des Open-Source-Browsers Mozilla Firefox können aber beispielsweise die kostenlose Erweiterung NoScript installieren. Damit können Sie bestimmen, welche Websites Javscript ausführen dürfen und welche nicht. Weitere Schutzmaßnahmen für Ihre Privatsphäre – beispielsweise zur sicheren Verschlüsselung der Festplatte finden Sie in unserer Galerie „Anonym durchs Netz“. Quelle: dpa/picture alliance
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