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10.04.2012

Online-Recht: Fallstricke im Netz

Selbst ohne selbst aktiv zu werden, können Internet-Nutzer Ärger bekommen. Von der Privatkopie über die Impressumspflicht bis zur Haftung beim Online-Banking – die wichtigsten rechtlichen Regelungen für das Netz.

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Online-Banking Wer haftet bei Schäden, die durch Cyber-Kriminelle beim Thema Online-Banking entstehen? Es kommt drauf an: Handelt es sich beispielsweise um einen einfach zu durchschauenden Angriff wie eine E-Mail in schlechtem Deutsch, die einen dazu auffordert, sensible Informationen auf einer fremden Webseite zu hinterlassen, hat der Kunde in jedem Fall eine Überprüfungspflicht und haftet selbst für auf diese Art entstandene Schäden, führt Rechtsanwalt Vetter aus. Gegen solcherlei plumpe Angriffe ist man mit einem aktuellen Browser ohnehin geschützt, so lange man darauf achtet, dass ein grünes Symbol auf die Echtheit des Zertifikats bei der Bank hinweist. Anders verhält es sich bei ausgefeilteren Angriffen, etwa wenn Cyber-Kriminelle mit aufwendigen Methoden arbeiten und beispielsweise Trojaner einsetzen, die den Browser manipulieren und somit sogar ein gültiges Zertifikat vorgaukeln. In solchen Fällen ist dem Nutzer keine Verletzung der Sorgfalt nachzuweisen, so lange er ein Anti-Viren-Programm installiert hat und regelmäßig aktualisiert. Tipp für Windows-Nutzer: Sie können Microsofts Anti-Viren-Lösung Security Essentials kostenlos herunterladen. In vielen Vorgängen der Vergangenheit zeigten sich Banken allerdings auch sehr kulant bei derartigen Vorfällen. "Meiner Erfahrung nach suchen Banken nicht den Konflikt in solchen Fällen", so Vetter. Foto: dpa
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Online-Banking

Wer haftet bei Schäden, die durch Cyber-Kriminelle beim Thema Online-Banking entstehen? Es kommt drauf an: Handelt es sich beispielsweise um einen einfach zu durchschauenden Angriff wie eine E-Mail in schlechtem Deutsch, die einen dazu auffordert, sensible Informationen auf einer fremden Webseite zu hinterlassen, hat der Kunde in jedem Fall eine Überprüfungspflicht und haftet selbst für auf diese Art entstandene Schäden, führt Rechtsanwalt Vetter aus. Gegen solcherlei plumpe Angriffe ist man mit einem aktuellen Browser ohnehin geschützt, so lange man darauf achtet, dass ein grünes Symbol auf die Echtheit des Zertifikats bei der Bank hinweist.

Anders verhält es sich bei ausgefeilteren Angriffen, etwa wenn Cyber-Kriminelle mit aufwendigen Methoden arbeiten und beispielsweise Trojaner einsetzen, die den Browser manipulieren und somit sogar ein gültiges Zertifikat vorgaukeln. In solchen Fällen ist dem Nutzer keine Verletzung der Sorgfalt nachzuweisen, so lange er ein Anti-Viren-Programm installiert hat und regelmäßig aktualisiert. Tipp für Windows-Nutzer: Sie können Microsofts Anti-Viren-Lösung Security Essentials kostenlos herunterladen. In vielen Vorgängen der Vergangenheit zeigten sich Banken allerdings auch sehr kulant bei derartigen Vorfällen. "Meiner Erfahrung nach suchen Banken nicht den Konflikt in solchen Fällen", so Vetter.

Foto: dpa

von Stephan DörnerBild: 4 von 9
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