Die Flirt-Masche
Eigentlich hat man doch nur eine nette Nachricht von einem unbekannten Absender beantwortet. Oder ein bisschen mit der Dame geplaudert, die man angeblich von früher kennt und die man aufgrund einer Nachricht auf dem Anrufbeantworter zurückgerufen hat. Das böse Erwachen kommt dann in Form unerwarteter Rechnungen.
Wie kann man sich schützen?
Was ist passiert? Das BSI warnt davor, auf E-Mails, SMS oder Nachrichten auf dem Anrufbeantworter zu reagieren, deren Absender man nicht kennt. Bei SMS können sich demnach in den Nummern unsichtbare Codes verbergen, die unbemerkt zur Bestellung von Leistungen führen. Auch Flirtlines per SMS oder Telefon sind professionell darauf getrimmt, das Opfer lange in der Leitung zu halten oder es zum Versand möglichst vieler teurer Nachrichten zu bewegen. Sexuell verlockende E-Mails können auf Seiten leiten, die dann wiederum Nutzerdaten ausspähen oder auf denen man sich mit Schadsoftware infiziert. Also besser: Nicht antworten, sondern löschen oder einfach auflegen. Wer Opfer einer solchen Betrugsmasche geworden ist, sollte sich an die Bundesnetzagentur wenden und Strafanzeige erstatten, rät das BSI.