PushTAN-Verfahren Wie die Sparkassen-App gehackt wurde

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Auch nachgebesserte App lässt sich austricksen

Auf dem 32C3 zeigte Haupert nun, dass diese Behauptung nicht stimmt. Zwar habe die Sparkasse durchaus nachgebessert, räumte er ein. So gebe es nun keine Java-Callbacks mehr, sondern die App stürze ab, wenn das Gerät gerootet ist. Zudem könne die Root-Erkennung nicht mehr trivial deaktiviert werden. Ebenfalls würden nun bekannte Hooking-Frameworks wie das von Haupert verwendete Xposed erkannt.

Aber auch diese Sicherheitsmerkmale ließen sich austricksen. So funktioniert die Root-Erkennung in der App, indem im Dateisystem nach bestimmten Inhalten gesucht wird, die für "su" charakteristisch sind, wie beispielsweise "/system/bin/su". Nachdem Haupert diese Dateien umbenannt hatte, funktioniert die S-pushTAN-App wieder. Die eigentliche App für das Onlinebanking erkennt aber weiterhin die erweiterten Rechte und gibt einen entsprechenden Hinweis. Allerdings wirkt sich das nicht auf die Funktionen aus.

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Um die Xposed-Erkennung zu umgehen, musste Haupert ebenfalls einige Dateien umbenennen und zusätzlich das Programm neu kompilieren, um daraus die Zeichenkette Xposed zu eliminieren. Nach diesen Änderungen konnte er wieder eine Transaktion manipulieren. Was er mit einem Video den versammelten Hackern vorführte.

Bankenaufsicht fordert Einsatz von zwei Geräten

Hauperts Fazit: App-basierte TAN-Verfahren seien "konzeptionell schwach". Die Schutzmechanismen der pushTAN-App hätten zwar zugenommen, doch es handele sich dabei "um ein Katz-und-Maus-Spiel, das die Sparkasse am Ende immer verlieren wird". Die Rooting-Erkennung bringe der Sparkasse hauptsächlich verärgerte Nutzer ein, statt gegen echte Angriffe zu schützen. Zudem sei ein gerootetes Gerät nicht unbedingt eine Voraussetzung für einen solchen Angriff.

Die Frage stellt sich jedoch, warum die Apps für Onlinebanking und die TAN-Generierung überhaupt auf einem Gerät installiert werden dürfen. So heißt es in einem FAQ-Papier der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von Ende Oktober zu den Mindestanforderungen an Onlinebanking inzwischen: "Allerdings muss das App-basierte Sicherungsverfahren und das tatsächliche Online-Banking unabhängig voneinander - also über verschiedene Geräte (i.S.v. verschiedene Kanäle) - erfolgen."

Schon im August 2015, also noch vor der ersten Veröffentlichung Hauperts, hieß es im Bafin-Journal: "Die TAN sollte auf keinen Fall auf demselben Smartphone generiert werden, auf dem das Online-Banking stattfindet. Hat ein Betrüger das Smartphone gehackt, so kann er dadurch auf beide Verfahren zugreifen."

Vor dem Hintergrund dieser trivialen Erkenntnisse ist es verwunderlich, dass die Banken immer noch mit diesem Verfahren werben. Haupert selbst räumte ein, dass er durchaus Bankgeschäfte per Smartphone tätigt. Allerdings nutzt er keine pushTAN-App, sondern das Chip-TAN-Verfahren. Das sei noch einigermaßen sicher.

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