MP3-Podcasts sind kein Rundfunkempfang

Was ist eigentlich Rundfunkempfang? Seit Jahrzehnten haben sich Radiohörer daran gewöhnt, dass Reportagen, Hörspiele und Musiksendungen in erstklassiger Klangqualität und in Stereo ins Haus kommen. Wer gelegentlich die Live-Übertragung eines Klassik- oder Jazzkonzerts über die Stereoanlage hört, wird bestreiten, dass der datenreduzierte MP3-Stream, den man im Internet von den Webradio-Stationen erhält, den Namen Rundfunkempfang verdient.
Dieser Klangmüll aus den PC-Lautsprechern ist eine zweitklassige Kopie, allenfalls geeignet für Nachrichten, Wetterbericht oder Hintergrundgedudel. Wir haben uns in den letzten Jahrzehnten so an den Hi-Fi-Sound gewöhnt, dass die Klangqualität mittlerweile ein integraler Bestandteil von Rundfunkempfang ist. Darum kann bei einem Internet-PC von Rundfunkempfang im vollumfänglichen Sinne - sagen Juristen das so? - keine Rede sein.
Rundfunkempfang als ungewollter Nebeneffekt
Es gibt noch ein weiteres Argument. Gebührenpflichtig ist nach der Auslegung der Rundfunkanstalten jeder, der einen Rundfunkempfänger bereithält. Doch das Wort "bereithalten" legt nahe, dass der Betreffende freiwillig und zielgerichtet handelt. Er hält freiwillig einen Internet-PC bereit, um damit vielleicht auch mal Radio zu hören. Doch bei den allermeisten PC-Besitzern, die im Büro oder am Arbeitsplatz am PC sitzen, trifft das nicht zu.
Weder haben sie den PC freiwillig angeschafft, sie benötigen ihn einfach für die Ausübung ihres Berufs, noch dient der Internet-Anschluss dem Empfang von Rundfunksendungen. Die Möglichkeit, Rundfunksendungen zu hören, ist bei der weit überwiegenden Zahl höchstens ein ungewollter Nebeneffekt der PC-Anschaffung. Ganz abgesehen davon, haben viele Bürorechner nicht einmal Lautsprecher. Von "bereithalten" könnte man allenfalls dann sprechen, wenn jemand tatsächlich Web-Radio hört und sich dafür beispielsweise die Lieblings-Radiostationen als Favoriten im Browser ablegt.
Man kann natürlich schon verstehen, dass die Rundfunkanstalten bestimmte Befürchtungen hegen. Sie fürchten eine Zukunft, in der jeder Haushalt einen satten Breitbandanschluss hat, jeder TV-Sender seine Programme in HD-Qualität übers Internet verschickt und die Radiostationen ihre Hörspiele und Musiksendungen im CD-Qualität streamen. Dann könnten sich die Leute scharenweise bei der GEZ abmelden und kostenlos übers Internet hören. Bis die Technik aber wirklich soweit ist, werden viele Jahre vergehen. Und bis es soweit ist, sollte die GEZ-Gebühr für Internet-PCs ruhen.














- als Spam melden
- antworten
- als Spam melden
- antworten
- als Spam melden
- antworten
Alle Kommentare lesen06.07.2009, 03:44 UhrAnonymer Benutzer: Schwarzseher
GEZ abschaffen und jedem 1 Promille vom Lohn abziehen. Damit wäre das Thema erledigt, alles bezahlt und alle zufrieden.
Und falls das dem ÖR nicht ausreicht, dann muss er eben sparen.
24.06.2009, 20:56 UhrAnonymer Benutzer: bert
interessante Vorstellung,
GEZ-Gebühren für meinen PC. Warum überhaupt die inhalte hochladen, wenn man nicht will, dass sie kostenlos sind. Order falls doch, dann eben nur in einem Kundenbereich, auf den man nur Zugriff hat wenn man schon GEZ gezahlt hat. Da braucht man nicht so völlig absurde Regelungen einzuführen. im übrigen wage ich zu bezweifeln, dass auch nur irgendein internetradiosender, der ausschließlich im Netz sendet von der GEZ Geld zu erwarten hätte. Und die haben im Netz garantiert weit mehr Zuhörer in ihrer Gesamtheit, als die lokalen Analogsender.
19.06.2009, 10:42 UhrAnonymer Benutzer: hansi53
eine Anmerkung zum Thema "bereithalten":
Ein Mann kommt mit dem boot vom Fischen zurück, lässt seine Angel im boot zurück. Seine Frau nutzt die Gelegenheit, nimmt sich ein buch, fährt mit dem boot auf den See hinaus und liest.
Kommt ein Fischereiaufsichtsbeamter bei ihr vorbei und verlangt ihre Angellizenz. Sie habe keine, aber sie lese ja auch nur. Dann müsse er sie anzeigen, meint der Fischereiaufsichtsbeamte. Warum das, sie lese doch nur. Aber sie habe ihre gesamte Ausrüstung dabei, sie könne jederzeit mit dem Angeln loslegen.
Entgegnet die Frau, dann werde sie den Fischereiaufsichtsbeamten ebenfalls anzeigen. Warum das, er habe sich nichts zu Schulden kommen lassen, entgegnet dieser. Wegen versuchter Vergewaltigung. Er habe seine gesamte Ausrüstung dabei, und könne jederzeit loslegen.
Missmutig trat dieser schliesslich den Rückzug an.