
Wer einmal so richtig ärgern will, sollte im Internet auf die Seiten der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) gehen und die Rubrik Internet-PCs studieren. Die Passagen über die Gebührenpflicht für "neuartige Rundfunkgeräte" – so heißen die im Behördendeutsch – sind dazu angetan, einem je nach Temperament ungläubiges Staunen zu entlocken oder die Zornesröte ins Gesicht zu treiben.
Die zurzeit viel diskutierte Gebührenpflicht für Internet-PCs ist im Privatbereich nur ein theoretisches Problem, da praktisch jeder ein Radio oder ein Fernsehgerät hat, für das er Gebühren zahlt. Stein des Anstoßes sind aber die PCs in Büros, Arbeitszimmern oder gewerblich genutzten Räumen. Denn der PC ist für den Gesetzgeber ebenfalls ein Rundfunkgerät und deshalb gebührenpflichtig.
Es ist nicht die Höhe der Rundfunkgebühr, 5,76 Euro monatlich, die zu hitzigen Diskussionen führt, sondern die abwegige Idee, dass jeder, der im Büro einen Rechner mit Internetanschluss nutzt, dafür Gebühren entrichten soll, sofern er nicht sowieso ein Radio hat. Es gibt Gerichte, die sich hier auf stur stellen, und sagen, ein Internet-PC ist ein Rundfunkempfänger und deshalb gebührenpflichtig. So beispielsweise der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, der gerade entschieden hat, dass ein Rechtsanwalt, der für seinen Internet-PC in der Kanzlei Gebühren zu entrichten habe.
Doppelte Gebühren im Arbeitszimmer
Eine Passage, die mir bei der Vorrecherche für diese Kolumne besonders übel aufgestoßen ist, ist das Thema Arbeitszimmer im Privathaushalt. Diese Kolumne entsteht auf einem PC im Arbeitszimmer einer Privatwohnung. Da stehen auch die Stereoanlage mit Receiver und ein TV-Gerät, für die ich selbstverständlich und gerne meine Gebühren zahle. Schließlich bin ich ein überzeugter Anhänger des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Doch der Gesetzgeber meint, dass ein Internet-PC im "nicht ausschließlich privaten genutzten Arbeitszimmer zusätzlich gebührenpflichtig" ist. Da hilft es auch nichts, dass ich bereits GEZ-Gebühren zahle. Denn die sind ja nur für die private Nutzung. Das bedeutet, dass ein Selbstständiger, der zuhause arbeitet, Rundfunkgebühren für seinen PC bezahlen muss, obwohl sein privat genutztes Radio im gleichen Zimmer steht. Das ist widersinnig.
Die Gerichte streiten noch über die Internet-PCs und irgendwann landet der Streit vor dem Bundesverwaltungsgericht. Das muss dann entscheiden. Vielleicht helfen den verehrten Richtern ein paar haarspalterische Argumente bei der Urteilsfindung.









