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Topraks Technik Talk: Unsinnig: GEZ-Gebühren für PCs

Kolumne von Mehmet Toprak

Die Idee, den PC als gebührenpflichtiges Rundfunkgerät zu deklarieren, beschäftigt derzeit Gerichte quer durch die Republik. WiWo.de-Autor Mehmet Toprak bezweifelt, dass MP3-Podcasts der Webradios den Namen Rundfunkempfang verdienen. Und was bedeutet eigentlich das schöne deutsche Verb "bereithalten"?

Fernsehen am Computer: Wer ein Quelle: dpa
Fernsehen am Computer: Wer ein "neuartige Rundfunkgerät" besitzt, der soll nach Ansicht der GEZ auch dafür Rundfunkgebühren bezahlen Quelle: dpa
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Wer einmal so richtig ärgern will, sollte im Internet auf die Seiten der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) gehen und die Rubrik Internet-PCs studieren. Die Passagen über die Gebührenpflicht für "neuartige Rundfunkgeräte" – so heißen die im Behördendeutsch – sind dazu angetan, einem je nach Temperament ungläubiges Staunen zu entlocken oder die Zornesröte ins Gesicht zu treiben.

Die zurzeit viel diskutierte Gebührenpflicht für Internet-PCs ist im Privatbereich nur ein theoretisches Problem, da praktisch jeder ein Radio oder ein Fernsehgerät hat, für das er Gebühren zahlt. Stein des Anstoßes sind aber die PCs in Büros, Arbeitszimmern oder gewerblich genutzten Räumen. Denn der PC ist für den Gesetzgeber ebenfalls ein Rundfunkgerät und deshalb gebührenpflichtig.

Es ist nicht die Höhe der Rundfunkgebühr, 5,76 Euro monatlich, die zu hitzigen Diskussionen führt, sondern die abwegige Idee, dass jeder, der im Büro einen Rechner mit Internetanschluss nutzt, dafür Gebühren entrichten soll, sofern er nicht sowieso ein Radio hat. Es gibt Gerichte, die sich hier auf stur stellen, und sagen, ein Internet-PC ist ein Rundfunkempfänger und deshalb gebührenpflichtig. So beispielsweise der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, der gerade entschieden hat, dass ein Rechtsanwalt, der für seinen Internet-PC in der Kanzlei Gebühren zu entrichten habe. 

Doppelte Gebühren im Arbeitszimmer

Eine Passage, die mir bei der Vorrecherche für diese Kolumne besonders übel aufgestoßen ist, ist das Thema Arbeitszimmer im Privathaushalt. Diese Kolumne entsteht auf einem PC im Arbeitszimmer einer Privatwohnung. Da stehen auch die Stereoanlage mit Receiver und ein TV-Gerät, für die ich selbstverständlich und gerne meine Gebühren zahle. Schließlich bin ich ein überzeugter Anhänger des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Doch der Gesetzgeber meint, dass ein Internet-PC im "nicht ausschließlich privaten genutzten Arbeitszimmer zusätzlich gebührenpflichtig" ist. Da hilft es auch nichts, dass ich bereits GEZ-Gebühren zahle. Denn die sind ja nur für die private Nutzung. Das bedeutet, dass ein Selbstständiger, der zuhause arbeitet, Rundfunkgebühren für seinen PC bezahlen muss, obwohl sein privat genutztes Radio im gleichen Zimmer steht. Das ist widersinnig.

Die Gerichte streiten noch über die Internet-PCs und irgendwann landet der Streit vor dem Bundesverwaltungsgericht. Das muss dann entscheiden. Vielleicht helfen den verehrten Richtern ein paar haarspalterische Argumente bei der Urteilsfindung.

20 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 06.07.2009, 03:44 UhrAnonymer Benutzer: Schwarzseher

    GEZ abschaffen und jedem 1 Promille vom Lohn abziehen. Damit wäre das Thema erledigt, alles bezahlt und alle zufrieden.
    Und falls das dem ÖR nicht ausreicht, dann muss er eben sparen.

  • 24.06.2009, 20:56 UhrAnonymer Benutzer: bert

    interessante Vorstellung,
    GEZ-Gebühren für meinen PC. Warum überhaupt die inhalte hochladen, wenn man nicht will, dass sie kostenlos sind. Order falls doch, dann eben nur in einem Kundenbereich, auf den man nur Zugriff hat wenn man schon GEZ gezahlt hat. Da braucht man nicht so völlig absurde Regelungen einzuführen. im übrigen wage ich zu bezweifeln, dass auch nur irgendein internetradiosender, der ausschließlich im Netz sendet von der GEZ Geld zu erwarten hätte. Und die haben im Netz garantiert weit mehr Zuhörer in ihrer Gesamtheit, als die lokalen Analogsender.

  • 19.06.2009, 10:42 UhrAnonymer Benutzer: hansi53

    eine Anmerkung zum Thema "bereithalten":

    Ein Mann kommt mit dem boot vom Fischen zurück, lässt seine Angel im boot zurück. Seine Frau nutzt die Gelegenheit, nimmt sich ein buch, fährt mit dem boot auf den See hinaus und liest.
    Kommt ein Fischereiaufsichtsbeamter bei ihr vorbei und verlangt ihre Angellizenz. Sie habe keine, aber sie lese ja auch nur. Dann müsse er sie anzeigen, meint der Fischereiaufsichtsbeamte. Warum das, sie lese doch nur. Aber sie habe ihre gesamte Ausrüstung dabei, sie könne jederzeit mit dem Angeln loslegen.
    Entgegnet die Frau, dann werde sie den Fischereiaufsichtsbeamten ebenfalls anzeigen. Warum das, er habe sich nichts zu Schulden kommen lassen, entgegnet dieser. Wegen versuchter Vergewaltigung. Er habe seine gesamte Ausrüstung dabei, und könne jederzeit loslegen.

    Missmutig trat dieser schliesslich den Rückzug an.

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