Rauchen ist in europäischen Zügen seit Jahren verboten. Und doch sitzt Johnny Depp in dem Film „The Tourist“ in einem Großraumabteil des Schnellzuges von Paris nach Venedig und zieht genüsslich an einem glimmenden Stängel.
Den Rauch bläst er Filmpartnerin Angelina Jolie ins Gesicht und erklärt: „Ist keine richtige Zigarette. Ist nur elektronisch. Sie enthält genauso viel Nikotin, aber der Rauch ist bloß Wasserdampf.“ Zum Beweis klopft er mit der rot leuchtenden LED-Spitze auf seinen Handrücken und steckt die E-Kippe in seine Brusttasche.
Damit greift der Film einen weltweiten Trend auf: Raucher steigen von den stinkenden Glimmstängeln auf die fast geruchlose elektronische Zigarette um, die eine nikotin- und aromastoffhaltige Lösung zu einem inhalierbaren Dampf vernebelt, aber nichts verbrennt. Red-Kiwi aus Seevetal, der größte deutsche E-Zigaretten-Vertreiber, ließ die Zahl der E-Dampfer durch eine Online-Befragung abschätzen.
Demnach waren im September 2011 schon 1,2 Millionen Menschen in Deutschland vollständig oder teilweise E-Dampfer. Der Umsatz in Deutschland lag 2011 bei etwa 100 Millionen Euro. Heute, nur drei Monate später, schätzt der vor wenigen Wochen gegründete Verband des eZigarettenhandels (VdeH) schon zwei Millionen E-Zigaretten-Nutzer.
Die wichtigsten Fakten zur E-Zigarette
Bei jedem Zug verdampft ein Brennelement ein sogenanntes Liquid. Dieses kann Nikotin in verschiedenen Konzentrationen enthalten - es gibt sie aber auch nikotinfrei. Außerdem können alle erdenklichen Aromen zugesetzt sein. Um die Illusion perfekt wirken zulassen, glüht bei manchen Modellen eine Leuchtdiode an der Spitze auf.
Wissenschaftliche Beweise gibt es nicht. Sicher ist, dass Nikotin schnell süchtig macht. Die Elektro-Kippen sind wenig erforscht, Auswirkungen möglicher Schadstoffen unbekannt, sagen Kritiker. Auch ist unklar, was dem Konzentrat beigemischt ist. Das wissen nur die Hersteller. Nachfragen bleiben mit Verweis aufs Betriebsgeheimnis unbeantwortet. Die US-Kontrollbehörde FDA fand im Jahr 2009 giftige Substanzen in Proben - darunter krebserregende Nitrosamine. Gegen eine hohe Qualität der E-Zigaretten spreche auch der variierende Nikotingehalt in den Kapseln. Auch in als nikotinfrei deklarierten Patronen konnte mitunter Nikotin gefunden werden.
Die gesundheitlichen Folgen für E-Dampfer und passive "Mit-Atmer" sind in der Wissenschaft äußerst umstritten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte zuletzt im Februar 2012 betont, dass Gefahren für Dritte „nach derzeitigem Kenntnisstand nicht auszuschließen“ seien. Es gebe so viele verschiedene Flüssigkeiten, die sogenannten Liquids, dass fraglich sei, was ein Nutzer im konkreten Fall tatsächlich inhaliere.
Das Deutsche Krebsforschungszentrum spricht von einem erheblichen Forschungsbedarf und fordert geeignete wissenschaftliche Studien.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO forderte im Juli 2014, Rauchverbote auch auf E-Zigaretten zu übertragen - mit einer Einschränkung: Diese Empfehlung gelte nur, solange nicht belegt sei, dass der Dampf für Umstehende ungefährlich ist.
Behörden, Forscher und Politiker warnen vor möglichen Gesundheitsgefahren – sowohl für die E-Dampfer, als auch für die Passiv-Dampfer. Sie wollen die Rauchverbotszonen auch zu dampffreien Zonen machen. Zuletzt entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am 4. November 2014, dass Wirte ihren Gästen weiter den Konsum von elektrischen Zigaretten erlauben dürfen - zumindest in Nordrhein-Westfalen. Das strenge Nichtraucherschutzgesetz in NRW gelte nicht für die Verdampfer. Weil bei E-Zigaretten kein Tabak verbrannt werde, handele es sich nicht um Rauchen, argumentierten die Richter. Zudem seien die Gefahren für Dritte nicht mit denen des schädlichen Zigarettenqualms vergleichbar (Az.: 4 A 775/14).
Das Oberverwaltungsgericht Münster befasste sich im September 2013 mit dem Verkauf von E-Zigaretten. Die Richter entschieden damals in einem Grundsatzurteil, dass nikotinhaltige Flüssigkeiten weiterhin außerhalb von Apotheken verkauft werden dürfen. Die Produkte seien keine Arzneimittel. Der freie Handel und Verkauf von Produkten rund um E-Zigaretten ist damit nicht strafbar. Das NRW-Gesundheitsministerium hat dagegen Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.
E-Zigaretten erfreuen sich in Deutschland wachsender Beliebtheit. Laut dem Portal Statista wurden im Jahr 2010 fünf Millionen Euro auf dem E-Zigarettenmarkt umgesetzt - 2013 waren es schon 100 Millionen Euro. Für 2014 werden 150 bis 200 Millionen Euro erwartet.
Zum Vergleich: Die Zahl der Raucher wird hierzulande mit 20 Millionen angegeben. Die allesamt aus China importierten Plastik-Stängel boomen, seit zum Schutz der Nichtraucher immer mehr Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden, Büros, Restaurants, Bahnen und Bussen gelten.
Rauchfreie Zonen auch dampffrei machen
Viele der Umsteiger fühlen sich besser, zum Beispiel weil sie weniger Husten, keine gelben Finger mehr haben und sich sicher sind, ihre Mitmenschen viel weniger zu belasten als mit ihrem bisherigen Gequalme. Doch nun droht Ungemach.
Denn Behörden, Forscher und Politiker warnen vor möglichen Gesundheitsgefahren – sowohl für die E-Dampfer, als auch für die Passiv-Dampfer. Sie wollen die Rauchverbotszonen auch zu dampffreien Zonen machen.
So empfiehlt das Bundesinstitut für Risikobewertung, für elektronische Zigaretten sollten in Räumen die gleichen Regeln gelten, wie für normale Zigaretten. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), rät ganz von den Hightech-Zigaretten ab, weil der Hauptbestandteil der Kartuschen, die in die E-Zigaretten eingelegt werden, Propylenglycol ist.
Dieses in Kosmetika, Lebensmitteln und Medikamenten gebräuchliche Konservierungs- und Lösemittel könne, wenn man es inhaliert, Atemwegsreizungen auslösen. Außerdem hat die US-Gesundheitsbehörde FDA in mehreren E-Zigaretten-Liquids auch krebserregende Nitrosamine nachgewiesen.
Das Propylenglycol besorgt auch Martina Pötschke-Langer, Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention am Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg. Sie ließ deshalb die Anwendungsbereiche aller propylenglycol-haltigen Medikamente auf dem deutschen Markt überprüfen.