Am häufigsten wurden Parabene in den Kosmetika gefunden. Methylparaben ist in 21 Prozent der untersuchten Kosmetika enthalten, Propylparaben in zehn und Butylparaben in acht Prozent der Produkte. Sie werden den Cremes, Duschgels und dergleichen als Konservierungsstoff zugesetzt. Der UV-Filter Ethylhexyl Methoxycinnamate kommt in gut fünf Prozent der Produkte vor und ist damit der fünfthäufigste eingesetzte hormonell wirksame Stoff.
Hormonell wirksame Chemikalien sind zwar meist nicht akut giftig. Gerade in Zeiten des Wachstums können sie aber für Störungen im Körper sorgen. Das bedeutet, dass ungeborene Kinder im Mutterleib, kleine Kinder und auch Pubertierende besonders gefährdet sind.
Anteil der belasteten Produkte in verschiedenen Produktgruppen
30 Prozent der Haarwachse sind mit hormonell wirksamen Chemikalien belastet.
Ebenfalls jedes dritte Sonnenschutzmittel ist mit hormonell wirksamen Chemikalien belastet.
In 27 Prozent der untersuchten Rasurprodukte wurden hormonell wirksame Substanzen nachgewiesen.
23 Prozent der Lippenfarben enthielten die Chemikalien.
In 18 Prozent der Zahncremes fanden sich Parabene und Co.
Noch immer findet sich in sieben Prozent der Baby-Shampoos hormonell wirksame Chemie.
Einige Parabene wirken zum Beispiel wie das weibliche Sexualhormon Östrogen und können schon in geringen Mengen das Fortpflanzungssystem schädigen. Der BUND bezieht sich auf eine Studie im Auftrag der EU-Kommission, die Parabene mit Problemen wie einer verfrühten Pubertät bei Mädchen, Brustkrebs, Schilddrüsenkrebs und Störungen in der Entwicklung des Nervensystems in Verbindung bringt.
Die Parabene gelangen über die Pflegeprodukte, die wir auf unsere Haut reiben, in den Körper. Bei Schwangeren können sie auch über die Nabelschnur den Fötus belasten. Zwar sind sie oft nur in geringen Mengen in den einzelnen Kosmetika. Jedoch können sie sich gegenseitig verstärken, etwa wenn parabenhaltiges Shampoo, Duschgel, Bodylotion, Rasierschaum und dergleichen benutzt werden.
Der BUND fordert von den Kosmetikkonzernen, auf die Chemikalien zu verzichten und auf ungefährliche Alternativen umzustellen. Die EU-Kosmetikverordnung erlaubt den Einsatz von Parabenen und Co. in gewissen Grenzen. Allerdings weist der BUND darauf hin, dass bei der Risikobewertung die "Cocktail-Wirkung" durch den Einsatz einer ganzen Reihe von parabenhaltigen Pflegeprodukten nicht berücksichtigt wurde.
Als positives Beispiel zeigt sich Dänemark: Hier ist der Einsatz von Parabenen in Produkten für Kinder unter drei Jahren verboten.