Interview Thilo Weichert Diagnoseauskunft - Lügen ist erlaubt

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Am besten nur in Ausnahmefällen lügen

Die Volkskrankheiten der Deutschen
AU-Bescheinigung Quelle: dpa
Gehirnansicht Quelle: dpa/dpaweb
Mammographie Quelle: dpa/dpaweb
Depressionen Quelle: dpa
Angststörungen Quelle: dpa
Raucherin Quelle: dpa
Fettleibigkeit Quelle: dpa

Was ist bei Bewerbungsverfahren und nach der Einstellung erlaubt?

Generell dürfen nur solche Gesundheitsdaten vom Arbeitgeber erhoben werden, die für die Tätigkeit direkt relevant sind. Alles andere geht das Unternehmen nichts an und darf ihm weder ein Betriebsarzt noch sonst ein medizinischer Helfer mitteilen. Der Arbeitgeber darf nur wissen, welche gesundheitlichen Einschränkungen für die Arbeit aus medizinischer Sicht bestehen, nicht aber die konkrete Diagnose, geschweige denn die Anamnese oder Details aus der Behandlung. Es besteht keine Pflicht, mit dem Arbeitgeber über eigene Krankheiten zu reden.

Gilt das auch, wenn der Mitarbeiter durch genetische Tests Kenntnis über eine unentrinnbar ausbrechende Krankheit bekommt?

Auch dann gilt: Eine Mitteilungspflicht besteht nur bei konkreter Gefahr am Arbeitsplatz.

Wie geschützt sind denn Check-up- Gespräche mit einem Psychologen?

Sie unterliegen den gleichen Verschwiegenheitsregeln wie Ärzte. Bei psychologischen Tests ist es aber noch dringender, dass die Betroffenen über Sinn, Zweck und Durchführung präzise aufgeklärt werden.

Gehören sensible Gesundheitsdaten in die Personalakte und wenn ja: Wer darf Zugriff darauf haben?

Sie gehören grundsätzlich nicht in die Personalakte, nur die äußeren Angaben, etwa über die Dauer der krankheitsbedingten Abwesenheit. Darüber hinausgehende Daten gehören in eine besonders vertraulich zu behandelnde Nebenakte, zum Beispiel in einen besonders versiegelten Umschlag.

Muss ein Mitarbeiter, der zum Job erscheint, dem Chef melden, dass er eigentlich zu krank zum Arbeiten ist, zum Beispiel wegen einer Krebserkrankung?

Jein. Wenn die Krankheit keine Beeinträchtigung am Arbeitsplatz – Ansteckungsrisiko oder beschränkte Leistungsfähigkeit – zur Folge hat, darf der Arbeitnehmer schweigen. Jeder ist aber gut beraten, seinen Vorgesetzten bei einer nicht unerheblichen Krankheit zu informieren.

Dürfen Arbeitnehmer lügen?

Ja, wenn die ehrliche Antwort den Chef nichts angeht. Bei der Frage nach einer Schwangerschaft darf auch gezielt die Unwahrheit gesagt werden. Aber auch für die Arbeit nicht direkt relevante Lügen können das Vertrauensverhältnis belasten. Lügen sollte die absolute Ausnahme bleiben.

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