Nicht nur Saft und Pizza dürfen mit künstlichen Stoffen aufgepeppt werden. In nahezu allen verarbeiteten Produkten befinden sich Zusatzstoffe und Aromen. Allein etwa 2700 gängige Aromastoffe gibt es am Markt. Die Gruppe der Zusatzstoffe ist noch deutlich größer. Ausgenommen sind Lebensmittel wie Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch, Honig, Wein und Bier.
„Man findet sogar Aroma-Zusätze in Lebensmitteln, in denen man sie gar nicht vermutet“, sagt Andrea Schauff von der Verbraucherzentrale Hessen. Zum Beispiel in eingelegten Gurken, Fischkonserven, Margarine oder Tiefkühlbeeren. „Dadurch wird versucht, das Obst aus der Truhe fruchtiger schmecken zu lassen, als die frisch geerntete Früchte“, sagt sie. Und bei solchen Produkten denke schließlich kaum ein Verbraucher daran, einen Blick auf die Zutatenliste zu werfen. Doch diese sind für den Verbraucher meist recht unverständlich. Denn Aroma ist nicht gleich Aroma.
Ein Chaos der Begrifflichkeiten
Wird zum Beispiel ausschließlich der Begriff Aroma auf der Verpackung verwendet, enthält das Produkt in der Regel Geschmacksstoffe, die rein chemisch im Labor hergestellt wurden und nicht einmal eine natürliche Basis haben müssen. Menthol ist dafür ein gutes Beispiel. Der Stoff ist in Kaugummis, Bonbons, Zahnpasta und Co. enthalten. Der Markt ist so groß, dass es nach Angaben des Aroma-Herstellers Symrise aus dem niedersächsischen Holzminden gar nicht möglich wäre, so viel Aroma aus natürlichen Ausgangsmaterialien herzustellen.
Ist von natürlichem Aroma oder natürlichen Aromastoffen die Rede, kann der Kunde zwar davon ausgehen, dass hier natürliche Ausgangsstoffe verwendet wurden. „Aber diese müssen nicht aus einem natürlichen Lebensmittel stammen. Das Aroma kann auch aus pflanzlichen und tierischen Ausgangsstoffen wie etwa Holzrinde sowie aus Mikroorganismen, wie Bakterien, Pilzen oder Hefen, hergestellt werden“, sagt Andrea Schauff. Möglich sei auch der Einsatz von gentechnologischen Verfahren.
Spricht die Industrie zum Beispiel in einer Tütensuppe von einem natürlichen Steinpilzaroma, kann der Kunde sich sicher sein, dass der Geschmack auch aus den Pilzen stammt. In der Aroma-Verordnung ist vorgeschrieben, dass mindestens 95 Prozent der Aromastoffe auch tatsächlich aus dem genannten Ausgangsprodukt stammen müssen – in diesem Fall also aus Steinpilzen. Die anderen fünf Prozent dürfen lediglich die ursprüngliche Geschmacksnote verstärken und so Aromaverluste ausgleichen.
Stünde hingegen auf der Verpackung natürliches Aroma – Steinpilzgeschmack, müsste nur ein minimaler Prozentsatz der Suppe aus Steinpilzen bestehen. Für den entsprechenden Geschmack könnten auch andere natürliche Aromen sorgen.
Hundertprozentige Gewissheit, dass der Geschmack nicht durch „falsche“ Aromen aufgepeppt wurde, habe Kunden nur, wenn sie das Wort Extrakt auf der Packung finden. „Ein Extrakt gewinnen Hersteller, wenn sie die Aromastoffe mit Hilfe natürlicher Lösungsmittel wie Wasser oder Alkohol herausziehen“, erklärt Schauff. So wird zum Beispiel das Vanille-Extrakt aus der Vanille-Schote gewonnen.