Rauchen EU-Parlament stuft E-Zigarette als Tabakprodukt ein

Die umstrittenen elektronischen Glimmstängel sollen nach einem aktuellen Beschluss des europäischen Parlaments im Rahmen der neuen Tabakprodukte-Richtlinie stärker reguliert werden als bisher, müssen aber nicht wie Arzneimittel in Apotheken verkauft werden.

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Die E-Zigarette ist zwar nicht apothekenpflichtig, aber auch kein reines Genussmittel Quelle: dpa

Mit großer Mehrheit hat das Europäische Parlament in seiner aktuellen Plenarsitzung die Tabakprodukte-Richtlinie angenommen. Dabei ging es auch um die umstrittenen elektronischen Zigaretten, die zwar keinen Rauch entwickeln, aber Nikotin und Aromastoffe verdampfen, so dass die Dämpfe eingeatmet werden können.

Seit Jahren tobt Herstellern, Verbrauchern und nationalen Gesundheitsbehörden ein heftiger Streit darüber, wie diese E-Zigaretten rechtlich einzustufen sind: Sind es reine Genussmittel, die frei verkäuflich ohne Altersbeschränkung wie Schokolade und Bonbons auch an Minderjährige verkauft werden dürfen? Oder ist das "Dampfen" dem echten – und krebserregenden – Rauchen von zuvor verbrannten Tabakblättern gleichzustellen? Oder sollte die neue Art des Nikotingenusses wie ein Arzneimittel reguliert und E-Zigaretten nur in Apotheken verkauft werden. Schließlich ist Nikotin ein stark wirksames Nervengift.

Nun haben die Europaabgeordneten sich darauf geeinigt, dass die E-Zigaretten zukünftig zwar stärker reguliert, aber nicht als Arzneimittel eingestuft und damit apothekenpflichtig sein sollen.

Eine strenge Regulierung wird gebraucht

Der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese ist mit dem Abstimmungsergebnis sehr zufrieden. Denn er glaubt: "Ein Umstieg auf die E-Zigarette kann gesundheitliche Schäden reduzieren, denn diese enthält zwar Nikotin, aber nach allem, was wir heute wissen, sind die Schäden, die durch andere Produkte des Tabakrauchens entstehen, durch E-Zigaretten nicht zu erwarten."

Da aber die E-Zigarette laut CDU-Gesundheitsexperten Liese aber auch kein normaler Gebrauchsgegenstand wie ein Radiergummi oder eine Tischdecke sei, brauche es eine strenge Regulierung. Denn es sei sehr besorgniserregend, dass "Hersteller sich teilweise gezielt an Jugendliche richten". Ziel der Gesetzgebung soll es sein, Menschen gar nicht erst mit dem Rauchen anfangen zu lassen, ganz gleich ob klassisch Schmauchend oder elektronisch Dampfend.

Die wichtigsten Fakten zur E-Zigarette

Nach der jetzt verabschiedeten Richtlinie müssen die Hersteller den zuständigen Behörden zukünftig eine Liste aller Inhaltsstoffe und aller resultierender Emissionen mitteilen. Der E-Zigarette muss ein Hinweis beiliegen, dass es Nichtrauchern nicht empfohlen wird, das Produkt zu nutzen. Außerdem soll es spezielle Warnhinweise für spezifische Gruppen, wie schwangere oder stillende Frauen, geben. Auf der Verpackung sollen Warnhinweise angebracht werden, in denen klar gestellt wird, dass das Produkt Nikotin enthält und das Nikotin abhängig macht. Der Verkauf von E-Zigaretten soll nicht für Personen unter 18 Jahren gestattet sein und die E-Zigarette darf nicht unter dem bekannten Markennamen von Zigaretten wie Camel oder Marlboro angeboten werden. Für die Werbung von E-Zigaretten gelten die gleichen Beschränkungen wie für Tabak.

E-Zigarette ist kein reines Genussmittel

Noch ist die Richtlinie aber nicht rechtskräftig, sie muss in den nächsten Wochen noch mit der Europäischen Kommission abgestimmt werden.

Das vor wenigen Wochen ergangene Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster dürfte allerdings in jedem Fall  in Kürze hinfällig sein. Die Richter des OVG hatten E-Zigaretten als reines Genussmittel eingestuft. "Es gibt keine Dosierungsanleitung, die Aromen sollen Spaß machen", begründete der Vorsitzende Richter Ulrich Lau damals die Entscheidung.

Doch diese lockere Einstufung wird nach Einschätzung von EU-Parlamentarier Liese keinesfalls am Ende der für Frühjahr 2014 erwarteten Abstimmungen zwischen Parlament und Kommission stehen. Denn der ursprüngliche Vorschlag Kommission   sah vor, die elektronischen Zigaretten als Arzneimittel einzustufen. Die Mitgliedsstaaten unterstützen diese Position. "Im Zweifelsfall wird die Regelung schärfer, nicht legerer", so Liese.

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