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Rauchen: Krebsforscherin warnt vor E-Zigaretten

von Susanne Kutter

Krebsforscherin Martina Pötschke-Langer warnt vor dem bedenkenlosen Rauchen von E-Zigaretten. Die Trägersubstanz sei nichts anderes als Frostschutzmittel. 

Die Nikotinlösung in E-Zigaretten besteht zu 90 Prozent aus der Trägersubstanz Propylenglycol, Frostschutzmittel. Quelle: dpa
Die Nikotinlösung in E-Zigaretten besteht zu 90 Prozent aus der Trägersubstanz Propylenglycol, Frostschutzmittel. Quelle: dpa

Sie seien keine Alternative zum Rauchen herkömmlicher Zigaretten, sagte die Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention im Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg im Interview mit WirtschaftsWoche.de.

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„Wer würde schon freiwillig Frostschutzmittel inhalieren“, fragte die Krebsforscherin. Genau das machten aber all jene Nutzer von sogenannten elektrischen Zigaretten. Denn bei der vermeintlich harmlosen Alternative zur echten, mit Tabak gefüllten Zigarette,  wird bei der E-Zigarette mit Hilfe eines elektrischen Verneblers eine Nikotinlösung verdampft und dann eingeatmet. Die Nikotinlösung besteht laut Pötschke-Langer zu 90 Prozent aus der Trägersubstanz Propylenglycol, und das sei nichts anderes als Frostschutzmittel. 

„Dass Propylenglycol die Atemwege reizt, ist seit langem bekannt“, sagte Pötschke-Langer, die für ihren Einsatz bei der Aufklärung der Risiken des Rauchens 2008 das Bundesverdienstkreuz erhielt. Zwar werde die Chemikalie auch in sehr geringen Mengen als Konservierungsmittel in Kosmetika, Medikamenten und Lebensmitteln eingesetzt. Aber, betont die Krebsforscherin, „kein einziges dieser Produkte wird eingeatmet.“

Genau daraus ergebe sich aber die besondere Problematik, so Pötschke-Langer, denn die E-Zigaretten-Raucher, die sich selbst als „Dampfer“ bezeichnen,  inhalierten in großen Mengen eine Substanz, die ganz sicher in den Atemwegen und der Lunge nichts verloren habe. „Die Hersteller von Propylenglykol warnen in ihren Sicherheitsdatenblättern ausdrücklich vor dem Einatmen und empfehlen als erste Hilfe-Maßnahme ausreichende Frischluftzufuhr oder die Nutzung von Atemschutz“, sagte die Krebsforscherin.

Nach Pötschke-Langers Einschätzung sollte die E-Zigarette „auch nicht in öffentlichen Gebäuden, Bahnen und Bussen oder sonstigen Rauchverbotszonen gestattet werden“. Denn die Forscherin fürchtet, dass E-Zigaretten-Raucher sich nicht nur selbst in Gefahr bringen, sondern möglicherweise auch all jene Menschen, die ihren Ausatem-Dampf einatmen müssen. „Dazu fehlen bisher ausreichende chemisch-toxikologische Untersuchungen“, so Pötschke-Langer. Doch sie ist überzeugt: „Auch wenn bisher kein toxikologische Prüfung vorliegt, ist vom Rauchen von E-Zigaretten in Innenräumen abzuraten, denn es wird  immer Menschen geben, die auf solche Aerosole empfindlich oder  allergisch reagieren.“

Zu diesem Artikel
133 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 18.02.2012, 21:26 UhrAnonymer Benutzer: selbst_mitdenken

    Zitat: "Aber, betont die Krebsforscherin, „kein einziges dieser Produkte wird eingeatmet.“ "

    Wenn die sogenannte "Krebsforscherin" oder die Autorin dieses Artikels auch nur versucht hätten, anständig zu recherchieren, hätten sie herausgefunden das Propylenglykol in nahezu allen Tabakprodukten als Feuchthaltemittel verwendet wird, siehe:
    http://www.bmelv.de/DE/Verbraucherschutz/Gesundheit/NichtRauchen/tabakzusatzstoffe_node.html
    http://service.ble.de/tabakerzeugnisse/index2.php?site_key=153&site_key=153
    http://de.wikipedia.org/wiki/1,2-Propandiol

    Diese Aussage ist also schlichtweg falsch. Peinlich. Oder Lobbyarbeit der Tabakindustrie?

    Nebenbei ist dieses "Frostschutzmittel" als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.

    Zulässig in Zigaretten sind max. 5% Propylenglykol, was bei 0,6g Tabak 0,03g entspricht. In 0,08g Nikotinfluid (was einer Zigarette entspricht) mit 75% Propylenglykolanteil sind 0,06g enthalten. Das ist zwar doppelt so viel, liegt aber in der gleichen Größenordnung.

    Dafür enthält die echte Zigarette eine Vielzahl weit giftigerer Stoffe (für Propylenglykol sind nach EU-Gefahrstoffkennzeichnung keine Gefahrenhinweise vorgeschrieben, für viele bei der Tabakverbrennung entstehende Stoffe (z.B. Benzol, Formaldehyd, Blausäure, Nitrosamine, Methanol etc. etc.) dagegen schon).

  • 08.02.2012, 13:52 UhrAnonymer Benutzer: D.Baumeister

    Auszug aus dem deutschen Pressekodex Ziffer 1 und 2.
    Schon mal gelesen?
    Anscheinend nicht! Vielleicht wäre eine Rückbesinnung auf die "Berufsethik" angebracht.......

    Ziffer 1
    ....... und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.

    Ziffer 2
    Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.

  • 05.02.2012, 11:56 UhrAnonymer Benutzer: JaJa

    Ein Glück das niemand 25mg/kg Körpergewicht verdampft bekommt. Man sollte sich was mit der Materie beschäftigen.

    Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass bislang nur wenige Untersuchungen zur Wirkung von Propylenglycol veröffentlicht wurden.

    Ja es müssen ja auch nur wenige Untersuchungen veröffentlicht werden, warum müssen es immer so viele sein, es gefallen wohl die wenigen Untersuchungen nicht so ins Bild.

    Aber was soll es, Prost

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