Berlin Immer mehr Bundesländer erwägen schärfere Maßnahmen zum Schutz von Geflügelbeständen vor der Vogelgrippe. In Mecklenburg-Vorpommern müssen Hühner und anderes Nutzgeflügel seit Montag in Ställen untergebracht werden. Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein erwägen nach Angaben des Bundesagrarministeriums in Berlin eine Aufstallung in Risikogebieten, die sich etwa in der Nähe von Gewässern befinden. Im Saarland gilt eine solche Regelung bereits.
Niedersachsen wolle vor weiteren Entscheidungen eine neue Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) für Tiergesundheit abwarten, die für Dienstag erwartet werde, sagte ein Sprecher. Im Kreis Emsland ebenso wie in der Grafschaft Bentheim gilt bereits eine Stallpflicht. Auch im Landkreis Uckermark in Brandenburg, der an den von der Vogelgrippe betroffenen Kreis in Mecklenburg-Vorpommern grenzt, müssen die Tiere im Stall bleiben. Viele Bundesländer wollen zudem vermehrt Vögel untersuchen lassen.
Am Wochenende war bei einer von einem Jäger geschossenen Wildente in Mecklenburg-Vorpommern der Vogelgrippe-Erreger H5N8 nachgewiesen worden. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt forderte die Bundesländer daraufhin zu umfassenden Vorsichtsmaßnahmen auf. Der CSU-Politiker riet dazu, Hausgeflügel vorsorglich in Ställen unterzubringen. Am Montag beriet das erweiterte nationale Krisenteam die Situation.
Mit dem Untersuchungsergebnis in Mecklenburg-Vorpommern hat sich der Verdacht erhärtet, dass Wildvögel die Geflügelpest in Deutschland sowie den Niederlanden und Großbritannien übertragen haben. Sie können das Virus in sich tragen, ohne selbst daran zu erkranken.