Private Raumfahrtprojekte wie etwa SpaceX sind eine noch recht neue Entwicklung, die aber in Zukunft wohl noch an Bedeutung gewinnen wird. Inwiefern sind die rechtlich eingeordnet?
Es ist so, dass der Weltraumvertrag von 1967 tatsächlich nicht nur die Erforschung des Weltraums oder die staatliche Nutzung vorgesehen hat, sondern auch die Möglichkeit privater Nutzer vorsieht und auch ausdrücklich erlaubt. Bedingung ist aber, dass jede private Nutzung staatlicher Kontrolle unterliegt.
Wenn eine private Firma also etwa einen Satelliten in den Weltraum schicken will, muss er sich eine Lizenz von dem Staat holen, der als Startstaat in Betracht kommt. Es muss also alles staatlich überwacht werden. So will man sicherstellen, dass es sich um ein sicheres und umweltgerechtes Projekt handelt, das keine Gefährdung des Weltraums darstellt.
Haftet dann also der Staat ein Stück weit mit dem privaten Unternehmen?
Man wird sogar so weit gehen können, dass nur und ausschließlich der Staat haftet, denn wir kennen im Weltraumrecht nur eine staatliche Haftung. Deshalb wird ein Staat vor der Lizenzvergabe immer eine adäquate Versicherung des privaten Unternehmens fordern, sodass der Staat – sollte er als Haftender in Anspruch genommen werden – auf diese Versicherung zurückgreifen kann.
Was wäre für Sie der dringendste Schritt der im Weltraumrecht als nächstes getan werden müsste?
Ich denke, die Verkehrsregeln sind besonders wichtig, weil sie im Kern die Möglichkeit eröffnen, den Weltraum stärker als bisher auch wirtschaftlich nutzen zu können – etwa beim Transport von Menschen durch den Weltraum.
Wir sind in den ersten fünfzig Jahren der Raumfahrt nicht sehr aufmerksam dahingehend gewesen, dass Kollisionen von Weltraumobjekten vermieden werden. Mit einer Art Rechts-vor-Links könnten wir in höherem Maß gewährleisten, dass dies nicht geschieht, um so sicher zu stellen, dass der Weltraum auch in fünfzig, hundert, zweihundert oder noch viel mehr Jahren weiter genutzt werden kann.