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Patentprozess: Kubricks Filmklassiker darf nicht vor Gericht

Quelle: dpa

Die ersten Tablet-PCs waren 1969 im Filmklassiker „2001 - Odyssee im Weltraum“ zu sehen. Als Beweismittel gegen Apple darf Samsung die Bilder jedoch nicht verwenden.

Der Patentstreit zwischen Apple und Samsung führte dazu, dass Apple Prototypen und Skizzen aus der Entstehungsgeschichte des iPad und iPhones bekannt gegeben hatte. In der Entstehungsgeschichte dieser Geräte hatte Apple deutlich innovativere und bessere Zeiten erlebt.

Bild: dpa

Die Samsung-Anwälte haben sich durch die Technikgeschichte gewühlt, um zu belegen, dass Apple bei seinem iPad fremde Ideen aufgewärmt habe. In dem großen Patentprozess in Kalifornien dürfen sie eines der unterhaltsameren Beweismittel allerdings nicht einsetzen: Die Koreaner werden keine Hilfe vom Filmklassiker „2001 - Odyssee im Weltraum“ bekommen.

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Das südkoreanische Unternehmen wollte auf eine Szene in dem Film von Stanley Kubrick verweisen, in der die Raumfahrer einem Tablet-Computer ähnliche Geräte nutzen. Damit wollte Samsung das Argument belegen, dass Apple mit dem Design seines iPad nichts Neues erfunden habe und daher dessen Aussehen auch nicht schützen könne. Das Gericht wies das Beweismittel jedoch ab, weil Samsung es nicht ordnungsgemäß eingebracht habe. Richterin Lucy Koh lehnte in der Nacht zum Freitag einen Protest Samsungs gegen diese Entscheidung endgültig ab. Auch in früheren Verfahren hatte Samsung bereits auf die Szene verwiesen.

Auch die These, Apple habe sich bei der Entwicklung des iPhone von Design-Ideen des japanischen Wettbewerbers Sony inspirieren lassen, wird Samsung vor den Geschworenen nicht ausführlich präsentieren können - die Beweismittel dazu seien zu spät eingereicht worden.


Dagegen darf Samsung sein Argument mit einem Tablet-Prototypen des Medienkonzerns Knight/Ridder aus dem Jahr 1994 und einem Toshiba-Computer untermauern. Die beiden Geräte führte Samsung bereits in Verfahren in Europa ins Feld. In Deutschland machten sie wenig Eindruck auf das Düsseldorfer Landgericht, in den Niederlanden verhinderten sie hingegen einen Verkaufsstopp für ein Samsung-Tablet.

Knight/Ridder hatte Anfang der 90er Jahre mit Prototypen für eine elektronische Zeitung experimentiert. Samsung verwies besonders darauf, dass das Medienunternehmen und Apple damals benachbarte Büros gehabt hätten.

Die Samsung-Seite hatte sich bereits mit Richterin Koh eine heftige Auseinandersetzung um Beweismittel geliefert. Nachdem sich die Juristin sich zu Beginn der Verhandlung weigerte, Bilder eines Samsung-Prototypen auf dem Jahr 2006 zuzulassen, gingen die Anwälte der Südkoreaner damit an die Presse.

Streit um Samsung-Prototyp

Bei den Bildern geht es um einen Prototyp für das Anfang 2007 vorgestellte Samsung-Telefon F700. Samsung wollte auf diese Weise zeigen, dass schon vor der Präsentation des iPhone im Januar 2006 an einem ähnliches Design gearbeitet worden sei. Das Handy hat ebenso wie das iPhone nur eine Taste unter dem Bildschirm, der einen Großteil der Frontseite ausfüllt. Allerdings ist es auch deutlich kleiner und hat im Gegensatz zum Apple-Telefon eine ausklappbare Tastatur.

Apple beantragte daraufhin, zur Strafe die Verletzung des iPhone-Designpatents durch Samsung per Richterbeschluss festzustellen. Eine Entscheidung von Koh zum Vorfall steht noch aus.

Dagegen ließ Richterin Koh kurz vor dem Prozess diverse zuvor vertrauliche Unterlagen aus dem Verfahren veröffentlichen. Dadurch kamen unter anderem erstmals frühere Prototypen von iPhone und iPad ans Licht.

Handys & Tablets

Der Prozess in San Jose, der eine Vorentscheidung in dem seit mehr als einem Jahr laufenden Patentkrieg der beiden Unternehmen bringen könnte, sollte am Freitagabend europäischer Zeit fortgesetzt werden. Als nächster Zeuge war Apple-Marketingchef Phil Schiller eingeplant.

Apple und Samsung werfen sich gegenseitig Ideenklau bei ihren Smartphones und Tablet-Computern vor. Apple hatte den Streit losgetreten und fordert in dem Prozess mehr als 2,5 Milliarden Dollar Schadenersatz

Quelle: dpa
1 KommentarAlle Kommentare lesen
  • 04.08.2012, 00:53 UhrNichtDumm

    Es ist doch sowieso lächerlich oder krank, dass man sich ein Rechteck mit vier runden Ecken schützen lassen kann.

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