Patentstreit Motorola kann iPhone und iPad stoppen

Motorola hat in Mannheim einen wichtigen Sieg gegen Apple errungen und könnte nun einen Verkaufsstopp für mobile Apple-Geräte in Deutschland erzwingen. Auch in anderen Ländern kassierte Apple Niederlagen, in China verlor das Unternehmen sogar die Namensrechte am iPad.

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Urteilsspruch aus Mannheim: Herber Rückschlag für Apple. Quelle: dapd

Das Urteil der 7. Zivilkammer am Landgericht Mannheim gegen Apple klingt heftig: „Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mobile Geräte anzubieten“. Jedenfalls wenn diese bestimmte Verfahren zur Übertragung eines Kommunikationssignals nutzen, die auf einem Motorola-Patent beruhen. Was sehr technisch klingt, ist ein herber Rückschlag für Apple. Denn das europäische Patent mit der Nummer 1010336 B1 gehört zum Grundstock des GPRS-Datenfunkstandards. Es betrifft alle Geräte vom ersten iPhone bis zum iPad2 3G, nur das zuletzt erschienene iPhone 4S ist in der Entscheidung nicht explizit erwähnt, doch es dürfte ebenfalls die Motorola-Technik nutzen.  

Es dürfte für Apple schwierig sein, um die Nutzung der Technologie herumzukommen. Das Unternehmen versucht daher bereits, sich mit einer Lizensierung bei Motorola aus der Affäre zu ziehen. Doch da Apple gleichzeitig gegen die Gültigkeit des Patents zu Felde zieht und auch Rückwirkend hohe Schadenersatzzahlungen im Raum stehen, konnten sich die Unternehmen noch nicht auf die Modalitäten einigen.

Doch auch das wäre ein großer Erfolg für Motorola und damit Google und das Android-Lager. Denn die Lizenzkosten können schnell in die Millionen gehen und werden zudem als Faustpfand und Tauschmittel bei Klagen der Gegenseite verwandt. Google ist gerade dabei, Motorola für 12,5 Milliarden Dollar zu übernehmen, um mit den Patenten des Mobilfunk-Pioniers sein Smartphone-Betriebssystem Android besser gegen Angriffe von Rivalen wie Apple und Microsoft schützen zu können.

Verkaufsstopp zunächst unwahrscheinlich 

Daher ist es unwahrscheinlich, dass Motorola nun auf einen tatsächlichen Verkaufsstopp von Apple-Produkten drängt. Gegen eine Sicherheitsleistung von 100 Millionen Euro kann das Unternehmen das Urteil vollstrecken. Sollte Apple in einer späteren Instanz Recht bekommen, müsste es jedoch Schadensersatz leisten. Ursprünglich hatte Apple zwei Milliarden Euro als Sicherheit beantragt.

„Apple wird wahrscheinlich vor die nächst höhere Instanz in Karlsruhe ziehen und könnte bis zur dortigen Klärung eine Aussetzung der Vollstreckung beantragen“, erklärt der Patentexperte Florian Müller, der das Urteil in seinem Blog veröffentlichte. Apple kündigte umgehend rechtliche Schritte gegen das Urteil an und erklärte: „Beim Weihnachtseinkauf in Deutschland sollte es kein Problem geben, das iPad oder iPhone zu bekommen, das die Kunden wünschen.“

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