
DÜSSELDORF. Die überzogenen Vergütungen von Managern und die öffentliche Empörung darüber erscheinen als junges Phänomen der Gegenwart. Implizit schwingt bei der Kritik oft mit, die Manager früherer Epochen seien weniger gierig gewesen - fälschlicherweise. Über die als unverdient angesehenen variablen Zahlungen an leitende Manager wurde schon im Kaiserreich heftig debattiert, in der Presse ebenso wie im Reichstag.
Der Wirtschaftshistoriker Carsten Burhop vom Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern in Bonn untersucht die Auswirkungen von erfolgsabhängigen Vergütungen auf Unternehmen im Kaiserreich von 1870 bis 1914. Aus diesen historischen Erfahrungen, die bislang praktisch unbeachtet in den Archiven schlummerten, kann man, so denkt Burhop, Lehren für die Gegenwart ziehen. Finanzielle Anreize alleine genügen jedenfalls nicht zur Motivation und Disziplinierung von Managern. Das zeigen nicht nur aktuelle, sondern auch historische Erfahrungen.
Seltene Belohnungen für Entwickler
Belohnungen für besondere Leistungen von Arbeitern gab es nachweislich schon in der römischen Antike, doch institutionalisierte Erfolgsprämien im heutigen Sinne breiteten sich in Deutschland in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aus, wie Burhop anhand seiner Recherchen in vielen Unternehmensarchiven feststellte. In der Phase rasanter technischer und institutioneller Neuerungen und starken Wirtschaftswachstums, der Zeit also, in der Firmen groß wurden, die noch heute Deutschlands Wirtschaftskraft symbolisieren, Siemens, Bayer, BASF, Deutsche Bank und viele andere.
Das Prinzipal-Agent-Problem, also die Notwendigkeit der Motivation von angestellten Managern und Entwicklern in Kapitalgesellschaften wurde schon in den Unternehmen der Kaiserzeit wahrgenommen. Bis in die 1890er-Jahre erhielten die Chemiker von BASF und Bayer oder die Ingenieure von Siemens aber nur in wenigen Fällen und wenn überhaupt geringe "Gratifikationen".
Bayer war einer der ersten Konzerne, die das Prinzipal-Agent-Problem ab etwa 1890 durch vorab vertraglich vereinbarte Extrazahlungen für Chemiker angingen. Sie errechneten sich aus dem Gewinn, der mit einer Erfindung des betreffenden Forschers gemacht wurde. Um die Jahrhundertwende und bis zum Kriegsausbruch 1914 stieg der Anteil variabler Bezüge bei den Forschern und Entwicklern steil an, für Bayer-Chemiker lag er 1913 bei 17 Prozent. Bei BASF und Siemens waren die Belohnungen nicht an ein festes System gebunden. Die meisten Entwickler in anderen Unternehmen erhielten einer Umfrage des Deutschen Technikerverbandes von 1908 zufolge überhaupt keine Belohnungen für Erfindungen. Patente kamen also nur dem Unternehmen zugute. Auch in England und Amerika waren finanzielle Belohnungen damals nicht die Regel.
Durch statistische Berechnungen will Burhop herausgefunden haben, dass diese existierenden Boni an die Entwickler von Bayer einen "sehr kleinen Effekt" hatten: Wenn der Anteil der Boni am Gesamtgehalt um den Faktor 1,1 wächst, steigt die Anzahl der neuen Patente um etwa 2 Prozent. Ein Vorteil des stark reglementierten Bonussystems von Bayer gegenüber den "diskreten" Praktiken bei Siemens oder BASF sei nicht feststellbar.
Fazit von Burhop und seinem Kollegen Thorsten Lübbers: "Zu Anfang des 20. Jahrhunderts hatten kurzfristige Anreize keine Korrelation zum innovativen Ergebnis." Das widerspricht Untersuchungen der amerikanischen Ökonomen Sandra Honig-Haftel und Linda R. Martin, die für amerikanische Unternehmen der 1980er- Jahre durchaus einen deutlich positiven Effekt von Belohnungen für Entwickler feststellten. Möglicherweise ist für diese Unterschiede ein nationaler oder historischer Mentalitätsunterschied verantwortlich. Deutsche Produktentwickler der Kaiserzeit zogen die Motivation für ihr Schaffen offenbar auch aus anderen als finanziellen Quellen. Das hohe Sozialprestige des Forschers im wilhelminischen Deutschland gehörte vermutlich dazu.
Mitglieder von Direktorien von Bergwerken erhielten in den Jahren vor dem Ersten Weltkrieg regelmäßig hohe Extrazahlungen, durchschnittlich 77 000 Mark (ein Arbeiter verdiente etwa 1 000 Mark jährlich). "Die Effizienz war deutlich höher in jenen Betrieben, die hohe Boni an ihre Direktoren zahlten", sagt Burhop. Allerdings war die Relation von Bonus zu Effizienzgewinn nicht besonders günstig: Um ein Prozent höhere Boni brachten 0,0035 Prozent mehr Effizienz oder konkret: Um 790 Mark zu gewinnen, mussten 773 Mark an Boni gezahlt werden. Die Volkswirtschaft als ganze, behauptet Burhop profitierte davon stärker als die einzelnen Aktionäre.
Bankerboni seit 1854
Besonders interessant für die Gegenwart sind Burhops Untersuchungen über die Vergütung des Führungspersonals deutscher Großbanken. Für Bankmanager sind schon 1854 Bonizahlungen nachweisbar, früher als in anderen Branchen. Zu Kaisers Zeiten bestanden die Bezüge von leitenden Bankiers im Durchschnitt zu 70 Prozent aus variablen, am Bilanzgewinn der Bank orientierten "Tantiemen". Im Durchschnitt der Jahre 1870-1913 verdiente ein Direktor einer großen Bank inklusive Tantiemen durchschnittlich etwa 100 000 Reichsmark (in Preisen von 1913), also etwa das 150-fache des Nettosozialprodukts pro Kopf. In den Boomjahren 1870-73 kam es aber schon zu Zahlungen, die mit jüngsten Exzessen vergleichbar sind. In diesen Jahren verdienten Bankvorstände das 241-fache des Pro-Kopf-NSP. Diese relative Höhe dürfte bis heute zumindest in Deutschland unerreicht sein. Adolph Hansemann von der Disconto-Gesellschaft erhielt Gewinnanteile in Höhe von 497 000 (1870), 1 316 000 (71), 1 841 000 (72) und 973 000 (73) Mark. Auch garantierte Mindestboni waren ab den 1890er-Jahren üblich.
Verschärftes Aktiengesetz half
Boni wirken durchaus, zeigen die Untersuchungen. Aber ihr Effekt für die Kapitalgeber ist eher gering und hängt stark von dem vorgegebenen Ziel ab, folgert Burhop. "Hohe Boni sind kein Zeichen effizienter Vergütung, sondern vielleicht eines für den fehlenden Einfluss von Aktionären." Zu den finanziellen Anreizen muss, das zeigt die Geschichte, auch und vor allem eine effektive Kontrolle der Manager kommen.
Bismarcks Regierung erkannte das während der wirtschaftlichen Schwächephase, die dem "Gründerkrach" von 1873 folgte. Nach langen Debatten verschärfte die Reichsregierung 1884 das Aktienrecht deutlich: Auch Kleinaktionäre durften seither an der Hauptversammlung teilnehmen, wo verbindliche Vorgaben getroffen werden konnten, inklusive Abstimmung über Tantiemen und Entlassung von Vorstandsmitgliedern.
Das bewirkte, dass leitende Manager sich auch ohne höhere Boni mehr Mühe geben mussten. Die variablen Geldanreize konnten fast halbiert werden, ohne dass die Renditen darunter litten. Nach lebhaften Debatten wurde 1906 eine Tantiemensteuer für Aufsichtsräte eingeführt. "Was im Kaiserreich funktioniert hat", sagt Burhop, "könnte auch heutzutage klappen."
Aktiengesellschaften im Kaiserreich
Die großen Ds: Vor dem Ersten Weltkrieg finanzierten die vier "D"-Banken den rasanten Aufstieg Deutschlands zur größten Wirtschaftsmacht Europas: Deutsche Bank (oben der Kassenraum in Berlin), Dresdner Bank, Disconto-Gesellschaft, Darmstädter Bank. 1907 waren die D-Banken, gemessen an der Kapitalausstattung, alle unter den sechs größten deutschen Unternehmen, an erster Stelle die Deutsche (200 Mio. Reichsmark). Von der Industrie konnten nur Krupp (2. mit 180 Mio.) und Siemens (6. mit 153 Mio.) mithalten.
Aktiengesellschaften: Schon in den 1880er-Jahren waren 80 Prozent der großen deutschen Industrieunternehmen als Aktiengesellschaft organisiert. In den Aufsichtsräten waren von Anfang an die großen Banken präsent. Daher rührt auch deren starke Stellung in der Wirtschaft des Kaiserreichs. Die Zeitgenossen sprachen von einer "Oligarchie der Hochfinanz". Der Historiker Hans-Ulrich Wehler ("Deutsche Gesellschaftsgeschichte") bestreitet jedoch, dass die Großbanken dominierten, und betont den Einklang der Interessen.











