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Neues Gesetz: Wie sollen gentechnikfreie Lebensmittel künftig gekennzeichnet werden

von dpa

Bundesagrarminister Horst Seehofer (CSU) und die große Koalition wollen die Kennzeichnung für gentechnikfreie Lebensmittel ändern.

Hier die Pläne:

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Bisherige Kennzeichnung:

Lebensmittel dürfen bislang nur dann mit der Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ versehen werden, wenn strenge Voraussetzungen vorliegen. Sie dürfen nicht aus genetisch veränderten Organismen bestehen oder hergestellt werden, und zur Produktion dürfen keine Hilfsstoffe verwendet werden, die aus genveränderten Organismen bestehen. Das Futter der Tiere, die zur Herstellung verwendet werden, darf nicht mit Hilfe gentechnischer Verfahren hergestellt worden sein. Das gilt auch für Medikamente oder Zusatzstoffe, die die Tiere einnehmen. Die Kennzeichnung ist bislang in der Neuartigen Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung (NLV) von 1998 geregelt, die Seehofer als Gesundheitsminister mit auf den Weg gebracht hatte. Wegen der strengen Voraussetzungen gab es auf dem deutschen Markt nach Angaben der Bundesforschungsanstalt für Ernährung bisher nur bis zu sechs Lebensmittel, die einen solchen Hinweis trugen oder tragen.

Geplante Kennzeichnung:

Nach dem Willen von Union und SPD dürfen Fleisch- und Wurstwaren, Milch und Eier künftig die Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ tragen, wenn die Tiere keine genveränderten Futtermittel erhalten haben. Unter bestimmten Voraussetzungen darf aber auch dann als gentechnikfrei gekennzeichnet werden, wenn die Futtermittel mit Enzymen oder Vitaminzusätzen angereichert wurden, die durch gentechnische Verfahren hergestellt worden sind.

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