Sinkende Roaming-Gebühren Wie die EU unser Leben erleichtert

Ab 1. Juli sinken die Roaming-Gebühren, 2015 sollen sie komplett entfallen. Ein Beispiel dafür, wie die EU das Leben der Bürger erleichtert - zwölf weitere positive Veränderungen.

Schluss mit teuren Handy-RechnungenZum 1. Juli 2014 hat die EU neue Roaming-Gebühren in seinen 28 Mitgliedsländern durchgesetzt. So kosten Anrufe aus dem Ausland künftig nur noch 19 Cent, statt 29. Der Preis für das Verschicken einer SMS ist um zwei Cent auf sechs Cent gefallen. Bis 2015 will Brüssel die Auslandsgebühren für das Telefonieren und Surfen im EU-Ausland sogar komplett abschaffen. Einen Überblick über die Kosten und mögliche Fallen beim Surfen im Ausland, finde Sie hier. Quelle: dpa
Garantie-Ansprüche beim Kauf von ElektrogerätenSie haben sich gerade einen neuen Fernseher gekauft - und schon nach wenigen Wochen gibt er den Geist auf? Dank der Europäischen Union haben sie zwei Jahre lang Anspruch auf Umtausch und Reparatur. Laut EU-Recht müssen die Firmen innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf auf jeden Fall einspringen. Danach müssen die Kunden nachweisen. dass sie das Gerät nicht selbst beschädigt haben. Quelle: dpa
Mehr Rechte beim Online-ShoppingBücher, Fahrräder, Kleidung - auch die Deutschen kaufen immer mehr Waren im Internet. Doch was tun, wenn der Pullover zu klein ist oder das Buch doch schon im regal steht? Einfach zurückschicken, denn das ist EU-Recht! Sieben Werktage nach Eingang der Ware haben die Kunden das Recht, ihr Geld vom Anbieter zurückzuverlangen - und das in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten. Auch, dass die Kunden den Preis ihrer Bestellung sehen, ehe sie auf "Bestellen" klicken, hat Brüssel per Gesetz eingefordert. Gibt es trotzdem mal Probleme mit einem der Anbieter, können deutsche Bürger ihre Ansprüche auch gegen Firmen anderer EU-Länder durchsetzen. Dabei helfen die Juristen des Europäische Verbraucherzentrum in Kehl (Baden-Württemberg). Quelle: dpa
Autounfall im Ausland, und nun?Dank EU-Recht müssen Versicherungen aller Mitgliedsländer einen Experten zur Schadensregulierung im Ausland beschäftigen. Konkret bedeutet das: Wer in Italien mit einem anderen Auto zusammenkracht, muss sich nicht mit der italienischen Versicherung des anderen Unfallteilnehmers auseinandersetzen. Die Koordination der Schadensregulierung übernimmt der Experte vor Ort. Quelle: dpa
Großes Angebot in deutschen SupermärktenFrüher gab es nur eine Sorte Nudeln im Supermarkt-Regal. Heute ist das Angebot von frischen Tortellini bis Spaghetti manchmal kaum zu überblicken. Grund für den Luxus der großen Auswahl zu erschwinglichen Preisen ist der Wegfall der Zölle zwischen den 28 EU-Staaten. Auch das vielbelächelte Verbot von krummen Gurken, hat seinen Anteil an der Vielfalt in deutschen Supermärkten. Durch die Standardisierung der Größen werden Lieferung und Lagerung erleichtert. Quelle: Reuters
Mehr Urlaub für junge Beamte2012 war ein gutes Jahr für Arbeitnehmer und Angestellte im öffentlichen Dienst. Damals bekamen viele jüngere Arbeitnehmer auf einen Schlag mehr Urlaubstage, weil sie über Jahre hinweg aufgrund ihres Alters diskriminiert wurden. Dass ältere Menschen mehr Urlaub verdienen als jüngere, stand im Widerspruch mit dem EU-Verbot der Altersdiskriminierung. Das deutsche Recht wurde angepasst. Seit dem stehen auch Beamten unter 40 Jahren 30 Urlaubstage im Jahr zu. Quelle: dpa
Rechte für LeiharbeiterDie Beamten in Brüssel haben sich unter anderem dafür stark gemacht, dass Zeitarbeiter nicht ewig in einem Unternehmen beschäftigt sein dürfen. Die Politiker wollen verhindern, dass Firmen ihr Stammpersonal durch günstige Mitarbeiter ersetzen. Entsprechend haben sie in einer entsprechenden Richtlinie formuliert, dass Leiharbeit nur "vorübergehend" erfolgen dürfe. Die Bundesregierung hat dann nach gelegt und die Grenze bei 18 Monaten gezogen. Quelle: dpa
Feierabend in SichtDank der EU gibt es einen Mindeststandard bei Arbeitszeiten. Eine Richtlinie aus dem Jahr 2003 hält fest, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten darf. Außerdem hat jeder Arbeitnehmer innerhalb der Eu einen Anspruch auf elf Ruhestunden pro Tag. Quelle: obs
Sozialer Schutz für Angestellte im AuslandDie EU ist noch weit davon entfernte eine Sozialunion zu sein. Dennoch wurden für Angestellte, die im europäischen Ausland arbeiten einige Vorkehrungen getroffen. So ist zum Beispiel garantiert, dass auch der Deutsche der in Holland arbeitete eine Arbeitslosenhilfe bekommt, sofern er in den Niederlanden in die entsprechende Kasse eingezahlt hat. Auch ein Rentenanspruch besteht. Durch diese Regelungen kann die EU die sogenannte "Arbeitnehmerfreizügigkeit" gewährleisten, nach der sich jeder EU-Bürger seinen Arbeitsort frei wählen darf. Dieses Recht wurde übrigens schon in den römischen Verträgen von 1957 festgehalten und gilt als einer der Grundpfeiler der EU. Quelle: dpa
Schluss mit GrenzkontrollenNicht neu aber eine große Erleichterung ist der Wegfall der Grenzkontrollen zwischen den 28 Mitgliedsstaaten der EU. In den 90er Jahren wurde auf der Autofahrt von Wien nach Stockholm der Pass noch dreimal kontrolliert. Inzwischen können Reisende dank des Schengener Abkommens 1995 einfach durchfahren. Quelle: AP
Google muss Suchergebnisse löschen"Das Recht auf Vergessen " im Internet hat der Europäische Gerichtshof durchgesetzt. Dabei berufen sich die Richter auf die EU-Datenschutzrichtlinie, nach der der Suchmaschinenbetreiber Google für die Verbreitung von Daten verantwortlich ist. Wer also künftig eine Information über sich selbst per Google in Internet finden, kann den IT-Konzern dazu auffordern, die Daten zu löschen. Quelle: dpa
Entschädigungen für FlugreisendeDas EU-Recht springt auch für Urlauber und Geschäftsreisende ein. Fällt ein Flug aus oder hat eine Verspätung von mehr als drei Stunden, bekommen die Passagiere zwischen 250 und 600 Euro erstattet - abhängig von der Strecke. Dafür muss der Flug allerdings entweder auf europäischem Boden starten oder von einer Fluggesellschaft aus der EU durchgeführt werden. Was gut klingt, war in der EU-Verordnung anfangs sehr schwammig formuliert. So hieß es, dass das Geld nur bei Nichtbeförderung oder Annullierung gezahlt werde. Bei Verspätungen stünden den Reisenden nur Mahlzeiten, Getränke und eine Hotelunterkunft zu. Das hat der Europäische Gerichtshof mit einem Urteil gekippt. Inzwischen gilt auch eine verspätete Ankunft von mehr als drei Stunden als Annullierung. Das ärgert die Fluggesellschaften, weshalb in Brüssel über das Thema derzeit wieder verhandelt wird. Quelle: dpa
Einheitliche LadegeräteSamsung, Apple, Goolge, HTC - jeder Smartphone-Anbieter hat ein eigenes Ladesystem. Teilweise wechseln die Anbieter binnen kürzester Zeit sogar das eigene Steckersystem, so dass das Ladekabel des alten Geräts nicht mehr zum neuen passt. Nun will die EU einheitliche Stecker durchsetzen. Schon 2017 soll es soweit sein. Für Verbraucher und Umwelt wäre das ein riesiger Fortschritt. Der Gesetzesentwurf muss noch forma vom Rat verabschiedet werden. Den Mitgliedsstaaten bleiben zwei Jahre, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Danach haben die Hersteller noch ein weiteres Jahr Zeit, um die Systeme in den Vertrieb zu bringen. Quelle: dpa
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