Manager-Bezüge Das Denkzettel-Prinzip

Kein Land in Europa reguliert Vergütungen so intensiv wie Deutschland und Österreich. Die deutsche Regelung ist bindend, der österreichische Kodex freiwillig. Die Zahl der Unternehmen, die sich an den Kodex halten, steigt an. Doch die Gewerkschaften kritisieren, dass diese Regelung zu schwach sei.

Bundeskanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Peer Steinbrück. Kurz vor dem Ende der Amtszeit hat die Große Koalition ein Gesetz zur "Angemessenheit der Vorstandsvergütung" verabschiedet. Quelle: Reuters Bild vergrößern Bundeskanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Peer Steinbrück. Kurz vor dem Ende der Amtszeit hat die Große Koalition ein Gesetz zur "Angemessenheit der Vorstandsvergütung" verabschiedet. Quelle: Reuters handelsblatt.com

WIEN/DÜSSELDORF. Deutschland und Österreich mischen sich in Europa in die Gestaltung der Managergehälter ein. In Deutschland verabschiedete die Große Koalition noch kurz vor dem Ende ihrer Amtszeit ein Gesetz zur "Angemessenheit der Vorstandsvergütung"; die Regierung in Wien hat gerade eine Verschärfung des Corporate-Governance-Kodex vorgelegt, der Regeln für die Management-Vergütung börsennotierter Unternehmen vorgibt. Allen Gemeinsamkeiten zum Trotz gibt es einen Unterschied: Der Kodex ist freiwillig, das Gesetz bindend.

Einen Kodex für gute Unternehmensführung und Kontrolle (Corporate Governance) gibt es in Deutschland auch. Doch die Regeln zur Vergütung setzt der Gesetzgeber, der Kodex muss hinterherklappern. Zum Ärger der Kodex-Kommission, die früher unter Leitung von Thyssen-Krupp-Chefaufsichtsrat Gerhard Cromme stand und heute vom Commerzbank-Chefkontrolleur Klaus-Peter Müller geleitet wird.

Vorgeschrieben ist in Österreich in Zukunft eine jährliche Stellungnahme, warum sich Unternehmen im Einzelfall nicht an bestimmte Regeln des Kodex halten. So ist es seit acht Jahren auch in Deutschland. Jetzt allerdings verschärft durch die Vorgabe, die Nichteinhaltung von Kodex-Empfehlungen auch zu begründen. Anleger können dann entscheiden, ob sie trotzdem in Unternehmen investieren wollen.

Die neuen Regeln in Österreich sollen vor allem dafür sorgen, dass sich die Bezahlung der Manager an "nachhaltigen Unternehmenszielen" orientiert. "Wir wollen erreichen, dass sich der Vorstand für eine langfristige Wertschöpfung einsetzt", sagt Richard Schenz, der Vorsitzende des österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance. Die Finanzkrise habe im vergangenen Jahr ziemlich klar gezeigt, wohin kurzfristiges Denken die Unternehmen führen könne.

Der österreichische Kodex schlägt vor, in neuen Vorstandsverträgen Obergrenzen bei der variablen Vergütung einzuziehen. Ein Thema, das in Deutschland zwar lange diskutiert wurde. Letztlich traute sich aber niemand solche Festlegungen im Gesetz zu treffen. Wiens Kodex empfiehlt, entweder einen festen Betrag anzugeben oder einen festen Prozentsatz der fixen Bezüge. Maßgeblich sei dabei, dass die Manager künftig nachhaltige Leistungskriterien erfüllen, die der Aufsichtsrat eines Unternehmens selbst festlegen müsse. Langfristig sind mindestens zwei Jahre.

Im deutschen Aktiengesetz ist etwas unscharf von "Angemessenheit" und "Nachhaltigkeit" die Rede, woran sich Vergütung zu orientieren habe. Allerdings: Verschlechtert sich die Lage eine Unternehmen drastisch, können Bezüge in Zukunft nachträglich herabgesetzt werden. Ein Novum in der Regulierung.

Und noch etwas hat Berlin jüngst eingeführt: Vergütungsstrukturen können durch die Hauptversammlung "gebilligt" werden. Dieses Denkzettel-Prinzip haben sich die Deutschen in Großbritannien abgeguckt. Die Aktionäre fassen zwar keinen verbindlichen Beschluss, können aber kräftig und öffentlichkeitswirksam auf den Putz schlagen.

Neu im österreichischen Kodex sind demnächst Abfindungscaps. Zum Beispiel wenn ein Vorstandsmitglied seinen Vertrag nicht erfüllt und das Unternehmen vorzeitig verlässt. Die Abfindung soll dann maximal den Wert von zwei Jahresgehältern erreichen. Ähnlich ist es im deutschen Corporate-Governance-Kodex geregelt - und zwar schon vor der jüngsten Gesetzesinitiative.

Das Prinzip der Langfristigkeit wollen die Österreicher auch mit Options- und Aktienplänen unterstreichen. Der neue Kodex sieht vor, dass Manager ihre Wertpapiere mindestens drei Jahre halten und nicht vorzeitig verkaufen. In Deutschland ist diese Haltefrist gerade von zwei auf vier Jahre verlängert worden. Allerdings spielen Aktienoptionen für Manager in der politischen Öffentlichkeit eine größere Rolle als in der Realität. Dieses Vergütungsinstrument ist längst aus der Mode gekommen.

Allen Parallelen zwischen Deutschland und Österreich zum Trotz bleibt der grundlegende Unterschied: Freiwilligkeit versus Gesetzesnorm. Die börsennotierten Unternehmen in der Alpenrepublik sind auch weiterhin freiwillig aufgefordert, die Jahresbezüge der Vorstände individuell und vollständig im Geschäftsbericht zu veröffentlichen. In Deutschland ist das seit fünf Jahren per Gesetz verordnet. Der Versuch, Transparenz über den Kodex zu erzielen, war nach Ansicht der Politik gescheitert.

Österreichs Kodexwächter Schenz setzt darauf, dass sich das Prinzip der Freiwilligkeit auch bei der Veröffentlichung der individuellen Bezüge durchhalten lässt. "Andernfalls kommt wie in Deutschland ein Gesetz, dass genau diese Veröffentlichung vorschreibt", sagt der frühere Vorstandschef des Wiener Öl- und Gaskonzerns OMV voraus.

Im Unterschied zu Deutschland müssen sich in Österreich derzeit noch nicht alle börsennotierten Unternehmen an den Corporate-Governance-Kodex halten. Bislang gilt er nur für die Blue Chips der Alpenrepublik. Das sind die etwa 50 Unternehmen, die im "Prime Market" der Wiener Börse zusammengefasst sind. Vom kommenden Jahr an gibt es dann diesen Unterschied nicht mehr: Dann gilt der Kodex wie in der Bundesrepublik für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen.

Gewerkschaften kritisieren in der Alpenrepublik, dass der Kodex zu schwach sei. Sie fordern mehr gesetzliche Bestimmungen. Die Wirtschaft ist klar dagegen. "Die Zahl der Unternehmen, die den Kodex anwenden, steigt kontinuierlich an", sagt Markus Fichtinger vom Wiener Aktienforum, der Interessengemeinschaft der notierten österreichischen Unternehmen. Zwei Drittel aller Firmen seien jetzt dabei. Auch Kodexexperte Schenz sieht keinen Anlass, Corporate Governance gesetzlich zu regeln. Die großen Probleme wegen falsch gesetzter Anreizsysteme für Manager, so Schenz, habe es schließlich in angelsächsischen Ländern, in Frankreich und Deutschland gegeben.

"Derartige Auswüchse sind für Österreich absolut untypisch", sagt er. Das Gehaltsniveau der Vorstände ist in der Alpenrepublik vergleichsweise niedrig. Nur in ganz wenigen Unternehmen erreicht ein Top-Manager die Millionen-Grenze beim Jahresverdienst. 2008 war Andreas Treichl, Chef der Ersten Bank, mit 3,3 Millionen Euro Spitzenverdiener in Österreich. Ihm folgte der OMV-Vorstandsvorsitzende Wolfgang Ruttenstorfer mit 2,5 Millionen Euro. In Deutschland hat ein Dax-Vorstand 2008 im Durchschnitt 3,8 Millionen Euro verdient.

Großbritannien

In Großbritannien gibt es bislang lediglich Regeln für die Bezahlung von Bankern, die die Finanzaufsicht FSA vor wenigen Wochen vorgestellt hat. Aber auch bei Industrie- und Dienstleistungsunternehmen sind Vorstandsbezüge das Top-Thema auf den Hauptversammlungen. Die Beratungsgesellschaft Hewitt Neg Bridge Street hat festgestellt, dass die Firmen noch immer die Hälfte des vertraglich maximal zulässigen Bonusses an ihre Führungskräfte ausschütten, und das obwohl das Königreich in der schwersten Wirtschaftskrise seit dem zweiten Weltkrieg steckt. Die Empörung über die Bonuspraxis in den Unternehmen führte zu einer ganzen Reihe von "Denkzettel-Abstimmungen" bei den diesjährigen Hauptversammlungen. Nach den britischen Gesetzen können die Aktionäre ein nicht bindendes Votum abgeben. Bei BP haben etwa 36 Prozent der Aktionäre gegen die Vorstandsgehälter gestimmt, bei Glaxo Smithkline 39 Prozent. Bei Shell verweigerten die Aktionäre sogar mit Mehrheit von knapp 60 Prozent ihre Zustimmung zur Entlohnung des Vorstandes.

Von Michael Maisch

Italien

In Italien hat der Gesetzgeber bisher nur bestimmt, wann und wer die Vergütungen festlegt, nicht aber Bedingungen für die Höhe des Entgelds. Zusätzlich hat die Börse vor gut zwei Jahren einen Kodex zur Corporate Governance erlassen, der aber vor allem die Struktur der Gremien und die Rolle der unabhängigen Vertreter betrifft. Dieser Kodex ist allerdings freiwillig und verpflichtet die börsennotierten Unternehmen nur, die Investoren zu informieren, ob sie sich an die Regeln halten. Regeln zur Höhe der Vergütung sind darin nicht vorgesehen.

Von Katharina Kort

Frankreich

In Frankreich sind die Manager-Gehälter nicht gesetzlich geregelt. Allerdings hat der Gesetzgeber bereits in einem Punkt reagiert: Nach der Aufregung um die Abfindung des früheren Chefs des Einzelhandelskonzerns Carrefour Daniel Bernard, der 38 Mio. Euro bekommen sollte. Seitdem müssen Abfindungen explizit von der Hauptversammlung des Unternehmens abgenickt werden. Im vergangenen Jahr machte das Thema Abfindungen und Managergehälter im Zuge der Krise erneut Schlagzeilen. Daraufhin hat der Arbeitgeberverband Medef im Oktober 2008 einen Verhaltenskodex vorgestellt. Danach soll die Führung Stock-Option-Pläne nur dann bekommen, wenn auch die einfachen Arbeitnehmer Gewinnbeteiligungen erhalten. Abfindungen sollen maximal das zweifache der Jahresbezüge betragen, sowohl fix als auch variabel. Der Kodex lässt dennoch viele Freiheiten bei der Bezahlung der Top-Leute. Er appelliert im Kern nur daran, dass die Bezüge nicht überdimensioniert sein dürfen.

Von Holger Alich

Schweden

"Unerträglich" findet Schwedens Finanzmarktminister Mats Odell die Gehälter einiger Banker. Doch auch wenn die Empörung über hohe Bonuszahlungen und Gehälter für die Top-Manager groß ist, will die bürgerliche Regierung in Stockholm nicht eingreifen. Mit einer Ausnahme: Banken, die in Folge der Finanzkrise Staatsgarantien in Anspruch genommen haben, dürfen keine Boni mehr an das Top-Management zahlen. Betroffen sind davon Swedbank und SEB. Der schwedische Wirtschaftsverband Svenskt Näringsliv sieht keinen Handlungsbedarf. Zwar hat man ein Regelwerk ausgearbeitet, in dem Transparenz bei der Bemessung von Gehältern und Bonuszahlungen angemahnt wird. Darüber hinaus vertritt der Verband jedoch die Auffassung, dass die Gehälter- und Bonifragen von den Aktionären entschieden werden sollten. Auf ein Problem weist der mächtige Wirtschaftsverband allerdings hin: Da viele schwedische Konzerne multinational aufgestellt sind und einen großen Teil ihres Geschäfts im Ausland betreiben, müssen sie sich an internationalen Standards orientieren. Zumal die Gehälter in vielen Ländern für Führungspersonen deutlich höher seien als in Schweden. Das kann die Gehaltsbemessung erschweren.

Von Helmut Steuer

Schweiz

In der Schweiz gibt es noch keinen freiwilligen Verhaltenskodex für Manager. Das Obligationsrecht der Schweiz verlangt aber, dass Teile der Managergehälter transparent ausgewiesen werden. Börsennotierte Unternehmen müssen die Gehälter und Entschädigungen aller Verwaltungsratsmitglieder sowie die Entschädigung des höchstbezahlten Geschäftsleitungsmitglieds gesondert offenlegen. Den Pensionsfonds in der Schweiz geht das nicht weit genug. So hat die Anlegerstiftung Ethos zusammen mit acht Pensionskassen eine Kampagne gestartet, damit die Aktionäre künftig - nach britischem Muster - konsultativ über die Gehaltspakete der Manager von Großunternehmen abstimmen. Noch einen Schritt weiter gehen will die "Volksinitiative gegen Abzockerei". Demnach soll die Generalversammlung über die Gesamtvergütung von Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Beirat abstimmen. Abgangsentschädigungen, Vorauszahlungen und Prämien sollen verboten werden. Die Schweizer Regierung versucht die Volksinitiative durch einen weniger rigorosen Vorschlag zu entschärfen. Für die Banken hat die Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma vor kurzem gesonderte Leitlinien für die Vergütung vorgelegt. Durch verzögerte Auszahlungen sollen Prämien stärker an den langfristigen Erfolg der Institute gebunden werden. Außerdem soll es einen Malus geben, wenn die Ziele nicht erreicht werden.

Von Torsten Riecke

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