Entscheidung Mobilfunker dürfen Handy-TV-Unternehmen gründen
14.08.2007 Jetzt kommentieren! 0 (0) Legende- Druckversion
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Die drei Mobilfunkanbieter T-Mobile, Vodafone und O2 dürfen ein Gemeinschaftsunternehmen für die Handy-TV-Übertragung gründen. Das Bundeskartellamt hat gestern Abend dafür grünes Licht gegeben. "Die fusionskontrollrechtliche Genehmigung wurde gestern Abend erteilt", sagte ein Sprecher des Bundeskartellamts auf Anfrage von wiwo.de.
Die drei Mobilfunkbetreiber wollen ein Gemeinschaftsunternehmen zum Aufbau und Betrieb einer Plattform für mobile Fernsehübertragungen gründen. Schon Mitte Juli hatte Wettbewerbsbehörde berichtet, sie sehe keine Gefahr, dass ein solches Gemeinschaftsunternehmen zur Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung der Beteiligten führe. Allerdings seien wohl einige Zusagen der Unternehmen notwendig, um wettbewerbliche Bedenken auszuräumen. Daher lässt die kartellrechtliche Genehmigung noch auf sich warten. Nach Angaben des Sprechers könne dies noch bis Ende nächsten Monats dauern.
Die drei Mobilfunkkonzerne wollen mit dem Gemeinschaftsunternehmen die technischen Leistungen für die Herstellung und Ausstrahlung von digitalisierten Fernsehsignalen, sowie den Einkauf von Programminhalten bündeln. Die Vermarktung des Mobil-TV-Angebots soll jedoch individuell erfolgen.
Das Trio hofft nach Aussage einer O2-Sprecherin nun, dass die Landesmedienanstalten bald über die Frequenzvergabe entscheiden. Das Gemeinschaftsunternehmen solle voraussichtlich im Herbst gegründet worden. Über dessen Sitz sei noch nicht entschieden, erklärte die O2-Sprecherin auf Anfrage von wiwo.de. Sie rechne damit, dass der Kunde bis zu den sportlichen Großereignissen im nächsten Jahr - also den Olympischen Spielen und den Europa-Meisterschaften - Handy-TV nutzen könne.
Das Konsortium konkurriert mit einer Allianz aus MFD Mobiles Fernsehen Deutschland und Neva Media, die von Medienunternehmen kontrolliert wird. An Neva Media sind die Verlagshäuser Hubert Burda Media und Holtzbrinck beteiligt.
DVB-H ermöglicht die Ausstrahlung von 16 Fernsehprogrammen oder alternativ vier Hörfunkangeboten pro Fernsehkanal. Nach dem Aufbau der neuen Sender in den Landeshauptstädten sollen ab 2009 sukzessive alle deutschen Städte mit mehr als 150.000 Einwohnern sowie mindestens in jedem Bundesland die vier einwohnerstärksten Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern angeschlossen werden.
Neben DVB-H läuft bereits heute Handy-Fernsehen nach dem DMB-Standard. Er ermöglicht die Ausstrahlung allerdings nur von vier Programmen.
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