NPD-Verbotsverfahren an V-Mann-Affäre gescheitert

Das Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD vor dem Bundesverfassungsgericht ist an dem Einsatz von V-Leuten des Verfassungsschutzes in den Spitzengremien der Partei gescheitert. Der zweite Senat des Gerichts stellte das seit zwei Jahren laufende Verfahren am Dienstag in Karlsruhe ein.

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Reuters KARLSRUHE. Dabei setzte sich eine Minderheit von drei der sieben Richter durch, die eine Einflussnahme des Staates in der Führungsebene der Partei durch die Geheimdienst-Leute für möglich hielt. Der Vorsitzende des Senats, Winfried Hassemer, betonte, die Entscheidung sage nichts über eine mögliche Verfassungswidrigkeit der Partei aus. Für eine Fortsetzung des von Bundesregierung sowie Bundestag und Bundesrat angestrengten Verfahrens wäre eine Zweidrittelmehrheit der Richter notwendig gewesen.(Az.: zwei BvB 1/01 u.a.)

Ein neuer Verbotsantrag ist nicht mehr zu erwarten. Bayerns Innenminister Günter Beckstein (CSU) sagte unmittelbar vor der Verkündung, ein neuer Anlauf sei dann nicht möglich, wenn das Verfahren an den V-Leuten scheitere. Eine Konsequenz aus dem Scheitern müsse eine bessere Zusammenarbeit der Geheimdienste sein.

Unmittelbar vor und während eines Parteiverbotsverfahrens dürfe es keine V-Leute in den Bundes- oder Landesvorständen der Partei geben, hieß es in dem Beschluss. „Von Staatsfreiheit (...) nach Einleitung des Verbotsverfahrens kann keine Rede sein“, hieß es wörtlich in der Begründung des Beschlusses. So sei nicht auszuschließen, dass die Spitzel die Prozess-Strategie der Partei in dem Verfahren ausspioniert hätten. Die unterlegene Mehrheit plädierte dagegen für die Weiterführung des Verfahrens, da eine Fremdsteuerung der NPD nicht ansatzweise erkennbar sei. Nach ihrer Ansicht kann die Frage, ob die Partei vom Geheimdienst unterwandert oder ausspioniert worden sei, erst in einer mündlichen Verhandlung und nicht schon im Vorfeld geklärt werden.

Zu den Gegnern einer Fortsetzung des Verfahrens gehörte auch Hassemer selbst. „Wir haben Probleme mit den Tatsachen“, sei der meistgehörte Satz unter den Richtern gewesen, sagte er. Der Beschluss war nur mit sieben Richtern gefällt worden, weil die Nachfolgerin der im April ausgeschiedenen Gerichtspräsidentin Jutta Limbach nicht nachträglich in das Verfahren einsteigen durfte.

Der Verbotsantrag war der erste Versuch nach rund 50 Jahren, eine Partei vom Bundesverfassungsgericht verbieten zu lassen. Das Gericht hatte vor mehr als einem Jahr bereits terminierte Verhandlungen abgesagt, nachdem bekannt geworden war, dass die Anträge, mit denen die Antragsteller die Verfassungswidrigkeit der NPD beweisen wollten, sich zum Teil auf Aussagen von Spitzeln stützten. Dies war in den Anträgen nicht kenntlich gemacht worden.

Reuters KARLSRUHE. Dabei setzte sich eine Minderheit von drei der sieben Richter durch, die eine Einflussnahme des Staates in der Führungsebene der Partei durch die Geheimdienst-Leute für möglich hielt. Der Vorsitzende des Senats, Winfried Hassemer, betonte, die Entscheidung sage nichts über eine mögliche Verfassungswidrigkeit der Partei aus. Für eine Fortsetzung des von Bundesregierung sowie Bundestag und Bundesrat angestrengten Verfahrens wäre eine Zweidrittelmehrheit der Richter notwendig gewesen.(Az.: zwei BvB 1/01 u.a.)

Ein neuer Verbotsantrag ist nicht mehr zu erwarten. Bayerns Innenminister Günter Beckstein (CSU) sagte unmittelbar vor der Verkündung, ein neuer Anlauf sei dann nicht möglich, wenn das Verfahren an den V-Leuten scheitere. Eine Konsequenz aus dem Scheitern müsse eine bessere Zusammenarbeit der Geheimdienste sein.

Unmittelbar vor und während eines Parteiverbotsverfahrens dürfe es keine V-Leute in den Bundes- oder Landesvorständen der Partei geben, hieß es in dem Beschluss. „Von Staatsfreiheit (...) nach Einleitung des Verbotsverfahrens kann keine Rede sein“, hieß es wörtlich in der Begründung des Beschlusses. So sei nicht auszuschließen, dass die Spitzel die Prozess-Strategie der Partei in dem Verfahren ausspioniert hätten. Die unterlegene Mehrheit plädierte dagegen für die Weiterführung des Verfahrens, da eine Fremdsteuerung der NPD nicht ansatzweise erkennbar sei. Nach ihrer Ansicht kann die Frage, ob die Partei vom Geheimdienst unterwandert oder ausspioniert worden sei, erst in einer mündlichen Verhandlung und nicht schon im Vorfeld geklärt werden.

Zu den Gegnern einer Fortsetzung des Verfahrens gehörte auch Hassemer selbst. „Wir haben Probleme mit den Tatsachen“, sei der meistgehörte Satz unter den Richtern gewesen, sagte er. Der Beschluss war nur mit sieben Richtern gefällt worden, weil die Nachfolgerin der im April ausgeschiedenen Gerichtspräsidentin Jutta Limbach nicht nachträglich in das Verfahren einsteigen durfte.

Der Verbotsantrag war der erste Versuch nach rund 50 Jahren, eine Partei vom Bundesverfassungsgericht verbieten zu lassen. Das Gericht hatte vor mehr als einem Jahr bereits terminierte Verhandlungen abgesagt, nachdem bekannt geworden war, dass die Anträge, mit denen die Antragsteller die Verfassungswidrigkeit der NPD beweisen wollten, sich zum Teil auf Aussagen von Spitzeln stützten. Dies war in den Anträgen nicht kenntlich gemacht worden.

Reuters KARLSRUHE. Dabei setzte sich eine Minderheit von drei der sieben Richter durch, die eine Einflussnahme des Staates in der Führungsebene der Partei durch die Geheimdienst-Leute für möglich hielt. Der Vorsitzende des Senats, Winfried Hassemer, betonte, die Entscheidung sage nichts über eine mögliche Verfassungswidrigkeit der Partei aus. Für eine Fortsetzung des von Bundesregierung sowie Bundestag und Bundesrat angestrengten Verfahrens wäre eine Zweidrittelmehrheit der Richter notwendig gewesen.(Az.: zwei BvB 1/01 u.a.)

Ein neuer Verbotsantrag ist nicht mehr zu erwarten. Bayerns Innenminister Günter Beckstein (CSU) sagte unmittelbar vor der Verkündung, ein neuer Anlauf sei dann nicht möglich, wenn das Verfahren an den V-Leuten scheitere. Eine Konsequenz aus dem Scheitern müsse eine bessere Zusammenarbeit der Geheimdienste sein.

Unmittelbar vor und während eines Parteiverbotsverfahrens dürfe es keine V-Leute in den Bundes- oder Landesvorständen der Partei geben, hieß es in dem Beschluss. „Von Staatsfreiheit (...) nach Einleitung des Verbotsverfahrens kann keine Rede sein“, hieß es wörtlich in der Begründung des Beschlusses. So sei nicht auszuschließen, dass die Spitzel die Prozess-Strategie der Partei in dem Verfahren ausspioniert hätten. Die unterlegene Mehrheit plädierte dagegen für die Weiterführung des Verfahrens, da eine Fremdsteuerung der NPD nicht ansatzweise erkennbar sei. Nach ihrer Ansicht kann die Frage, ob die Partei vom Geheimdienst unterwandert oder ausspioniert worden sei, erst in einer mündlichen Verhandlung und nicht schon im Vorfeld geklärt werden.

Zu den Gegnern einer Fortsetzung des Verfahrens gehörte auch Hassemer selbst. „Wir haben Probleme mit den Tatsachen“, sei der meistgehörte Satz unter den Richtern gewesen, sagte er. Der Beschluss war nur mit sieben Richtern gefällt worden, weil die Nachfolgerin der im April ausgeschiedenen Gerichtspräsidentin Jutta Limbach nicht nachträglich in das Verfahren einsteigen durfte.

Der Verbotsantrag war der erste Versuch nach rund 50 Jahren, eine Partei vom Bundesverfassungsgericht verbieten zu lassen. Das Gericht hatte vor mehr als einem Jahr bereits terminierte Verhandlungen abgesagt, nachdem bekannt geworden war, dass die Anträge, mit denen die Antragsteller die Verfassungswidrigkeit der NPD beweisen wollten, sich zum Teil auf Aussagen von Spitzeln stützten. Dies war in den Anträgen nicht kenntlich gemacht worden.

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