Zwar sieht der Opel-Vorstandsvorsitzende keine finanztechnischen Probleme, falls die Bundesregierung dem deutschen Autobauer hilft. Es könne sichergestellt werden, dass die Gelder wie verlangt in Deutschland bleiben. Demant: „Zunächst einmal fließt bei einer Bürgschaft kein Geld. Es wäre nur die Grundlage für Kredite, die wir dann aufnehmen könnten. Aber natürlich lassen sich die Investitionen in die neuen Modelle in Europa, die damit unterlegt werden könnten, mit einer Zweckbindung auf die deutschen Werke versehen.“
Gerade Demants Argumentation könnte aber im schlimmsten Fall verhindern, dass die EU-Kommission die Rettungsaktion zulässt. Um Missbrauch und Wildwuchs bei den Subventionen zu begrenzen, habe die Europäische Union genaue Regeln für staatliche Rettungsmaßnahmen ausgearbeitet, sagte Rechtsanwalt Robert Heym von der Münchener Wirtschaftskanzlei Reed Smith gegenüber der WirtschaftsWoche. So sehe die „Leitlinie der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung von Unternehmen in Schwierigkeiten“ aus dem Jahr 2004 vor, dass Tochterunternehmen von ausländischen Konzernen grundsätzlich nur dann geholfen werden darf, wenn die wirtschaftlichen Probleme bei dem Tochterunternehmen liegen.
„Ist das Problem bei der ausländischen Muttergesellschaft“, so Heym, „dürfte die Bundesrepublik Deutschland nach dieser Leitlinie an sich keine Mittel zur Rettung zur Verfügung stellen.“ Würde trotz der Bedenken eine Staatsbürgschaft gewährt werden, wartet Brüssel laut WirtschaftsWoche bereits mit weiteren Hindernissen auf: Eine Rettungsmaßnahme muss nach der Leitlinie maximal auf sechs Monate begrenzt sein und darf nur einmal gewährt werden. Das bedeutet: Würde sie von Opel nicht innerhalb der sechs Monate in Anspruch genommen, weil sich die Lage bei GM durch staatliche Hilfspakete zunächst entspannt, hat die Bundesregierung womöglich keine Handhabe mehr. Heym: „Eine Neuauflage des Rettungspaketes zu einem späteren Zeitpunkt wäre nicht mehr ohne weiteres möglich.“