HB BERLIN. Eine entsprechende Richtlinie werde vorbereitet, sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner, der „Passauer Neuen Presse“. Kommunen und Sozialverbände, die gemeinnützige Arbeitsstellen anböten, bekämen 300 Euro zur Finanzierung von Weiterbildung und Qualifizierung der Langzeitarbeitslosen und weitere 200 Euro zur Entlohnung.
Das Geld werde aus den 6,3 Milliarden Euro finanziert, die im Rahmen von Hartz IV für die aktive Arbeitsmarktpolitik bereitstünden. Die Träger gemeinnütziger Arbeit könnten die Entlohnung aus eigenen Mitteln weiter aufstocken. Der Lohn für diese Jobs wird zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gezahlt.