Wohnungsgröße Was alles dazu gehört und was nicht

Große Wirkung, aber zu kleine Maße. Oft ist die Quadratmeterzahl einer Wohnung oder eines Haus mickriger als versprochen. Clevere Mieter und Immobilienkäufer messen deshalb nach. Was alles seit Jahresbeginn zum Heim gehört – und was nicht:

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Wandschrank, Einbaumöbel Fest eingebaute Möbelstücke sind Teil der Wohnung. Ihre Grundfläche wird dazugerechnet. Sind Schränke aber unter Schrägen eingebaut, zählen sie nicht voll: Bei Höhen zwischen zwei und einem Meter schlägt nur die halbe Fläche zu Buche, alles darunter wird in der Berechnung gestrichen. Ofen, Herd: Die Wärmespender sind kaum verrückbar, aber voll zu gebrauchen. Deshalb gilt: Sie sind fester Bestandteil der Wohnungsfläche und ganz anzurechnen. Badewanne, Dusche: Sanitäre Anlagen sind Teil des Heims. Ihre Flächen zählen. Keller, Waschküchen, Heizungsräume: Die Räume sind zwar nützlich, aber nicht gerade gemütlich. Sie gelten nicht als Teil der Wohnung; ihre Quadratmeter dürfen nicht in die Wohnfläche eingerechnet werden. Hobbykeller: Der Hobbyraum im Kellergeschoss hingegen gehört in der Regel mit der Hälfte seiner Fläche zur Wohnung. Er ist kein vollwertiger Wohnraum, weil er meist nicht richtig beheizbar ist oder keine Fenster hat. Ist er hingegen offiziell als Wohnraum ausgewiesen und wird nur als Hobbyraum genutzt, zählt selbstverständlich die gesamte Fläche. Garagen: Die begehrten Parkplätze sind nicht Teil der Wohnung. Sie werden oft selbstständig vermietet oder verkauft. Balkon, Dachgarten, Terrasse: Der Platz an der Sonne gehört zur Wohnung. Er zählt mit einem Viertel der Quadratmeter. So die Regel. Die Ausnahme: Ist der Sitz im Freien besonders günstig angelegt, zählt statt des Viertels die Hälfte der Fläche zum Wohnraum. Kriterien für ein solches Luxusplätzchen: ein Dach darüber, Windstille und eine ruhige Lage. Wintergarten: Ist das Indoor-Gewächshaus beheizt und als lauschige Ecke zu nutzen, gehört seine Fläche voll zur Wohnung. Schützt nur ein Frostwächter die Pflanzen vor Kälte, zählt die halbe Quadratmeterzahl. Schwimmbad, Sauna: Das private Hallenbad und der Schwitztempel erhöhen die Lebensqualität und zählen deshalb zu 50 Prozent zur Wohnung. Pools im Freien sind irrelevant. Schrägen: Schrägen verringern die Wohnflächen, sobald sie die Raumhöhe auf weniger als zwei Meter reduzieren. Bei einer Höhe von zwei bis zu einem Meter zählt nur die halbe Quadratmeterzahl. Alles darunter fällt rechnerisch komplett unter den Tisch. Putz: Es dürfen nicht mehr pauschal drei Prozent der Wohnfläche für den Putz abgezogen werden. Die Wohnfläche ist genau auszumessen und zu berechnen. Mauervorsprünge, Verkleidungen: Lassen sich Vorsprünge als Ablage nutzen, gehören sie zum Wohnraum und sind anzurechnen. Der Gesetzgeber hat genaue Maße festlegt: Die gemauerten Ablagen müssen niedriger als 1,50 Meter sein und mehr als zehn Zentimeter in den Raum ragen, dann zählen sie zur Wohnung. Treppe: Ab drei Stufen gehören eine Treppe und ihre Absätze nicht mehr zur Wohnfläche. Der Raum unter der Treppe zählt zur Hälfte mit bei einer Höhe von zwei bis einem Meter. Wird es dann noch niedriger, entfällt die Anrechnung.

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