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Unternehmen: expertenrat Wegen E-Mail entlassen

von ALEXANDRA KUSITZKY

Oliver Ebert, Partner der Stuttgarter Rechtsanwaltskanzlei Ebert & Kohlöffel, über Tücken für Arbeitnehmer, die den Betriebscomputer privat nutzen. 

Herr Ebert, häufig ist es ein Arbeitnehmer, der ein Virus in den Betriebscomputer einschleppt. Muss er für einen Schaden geradestehen? 

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Legt er das Rechnersystem versehentlich lahm, weil er eine befallene E-Mail öffnete, ist das Pech, aber kein Haftungsfall oder Entlassungsgrund. Zu einer Abmahnung oder sogar einer fristlosen Kündigung kann es aber kommen, wenn die Viren einfallen, weil ein Mitarbeiter Raubkopien aufspielt oder Musik aus dem Internet lädt. Ebenso kann er zu einem Schadensersatz verdonnert werden. 

Dürfen Arbeitnehmer beim Job überhaupt privat E-Mails versenden oder das Netz nutzen? 

Solange kein Verbot besteht, können Arbeitnehmer davon ausgehen, dass ihr Chef den Privatgebrauch toleriert. Hat er diesen aber untersagt, kann er die E-Mails seiner Mitarbeiter kontrollieren. 

Was passiert, wenn er einen Mitarbeiter bei der privaten Kommunikation erwischt? 

Besteht ein Verbot, ist das ein Abmahnungsgrund. Kommt der Verstoß öfter vor, kann eine Entlassung folgen. 

Darf der Chef die E-Mails auch lesen, wenn er die private Nutzung erlaubt? 

Nein, außer sein Mitarbeiter hat das erlaubt. Ansonsten gehen den Chef die Inhalte nichts an. Findet er allerdings heraus, dass ein Mitarbeiter Betriebsgeheimnisse per E-Mail verrät, kann er ihn fristlos entlassen – obwohl er die E-Mail gar nicht lesen durfte. 

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