Abhör-Affäre Die Schlüsselpersonen der Telekom-Abhörprotokolle

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Hans Dahs: Anwalt zu Diensten der Telekom

Nach dem Ende der Operation entbrannte in der Konzernzentrale Anfang 1997 ein Streit um die Rechtmäßigkeit. Einige Experten des Unternehmens hielten sie für einen schweren Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz und warnten, bei Bekanntwerden müsse die Telekom im Extremfall sogar den Verlust ihrer Lizenz befürchten. Der Konzern sei in jedem Fall verpflichtet, die Aufsichtsbehörden und die Betroffenen über die Abhöraktion zu informieren.

Der andere Teil des Managements, allen voran der damalige Telekom-Vorstand Klinkhammer, plädierte jedoch allem Anschein nach dafür, den Vorfall unter der Decke zu halten. Dieser Verdacht ergibt sich aus dem Protokoll einer internen Besprechung mit Klinkhammer am 21. März 1997, das ein Sitzungsteilnehmer anfertigte. Demnach habe Klinkhammer empfohlen, lieber „gutes Wetter“ bei Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei zu machen und sie von einer „guten und verlässlichen Zusammenarbeit überzeugen“. Dann werde auch „nichts herauskommen, weil keiner etwas ahne“.

Klinkhammer verließ sich dabei auf die Ratschläge des Bonner Anwalts Hans Dahs. Dieser stufte die Angelegenheit als Notwehr ein und riet Klinkhammer, den damaligen Postminister nicht zu informieren.

Der Bonner Anwalt Hans Dahs Quelle: REUTERS

Mit Dahs hat sich Klinkhammer nicht irgendwen als Rechtsberater gesucht. Dahs gehört zu den renommierten Strafverteidigern in Deutschland. In den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts vertrat er betont liberale Positionen - die gegen die RAF gerichtete Anti-Terror-Gesetzgebung etwa empfand er als "eine Niederlage des Rechtsstaats".

Einer breiten Öffentlichkeit wurde der heute 73-Jährige 1986 bekannt, als er Helmut Kohl wegen dessen Falsch-Aussage in der Flick-Affäre verteidigte. Dahs vertrat Johannes Rau in der Düsseldorfer Flugaffäre und Max Strauß im Prozess wegen Steuerhinterziehung.

Sein inzwischen in siebter Auflage erschienenes "Handbuch des Strafverteidigers" ist ein Standardwerk, das in kaum einer Kanzlei fehlt. Der Rheinländer war familär geprägt. Nach seinem Vater, der denselben Vornamen trug, ist die Hans-Dahs-Plakette benannt, die der Deutsche Anwaltsverein als höchste Auszeichnung der Branche verleiht.

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