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Amazon: Bundeskartellamt überprüft Amazon-Geschäftsbedingungen

von Thomas Kuhn

Von Mai an dürfen Online-Händler ihre Preise auf der Plattform des Internet-Riesen nicht mehr frei festlegen. Jetzt schaltet sich das Bundeskartellamt ein.

Amazon-Pakete gehen in den Quelle: dpa
Amazon-Pakete gehen in den Versand Quelle: dpa

Der Aufschrei kam sofort, als der US-Computerbauer Apple vor einigen Monaten Drittanbietern verbot, iPhone-Programme mit schlüpfrigem Inhalt im konzerneigenen Internet-Store zu vertreiben. Von Zensur war die Rede, auch in Deutschland. Kritik hagelte es auch, als das Online-Auktionshaus Ebay im Februar Verkäufer dazu verpflichtete, den konzerneigenen Bezahldienst PayPal zu nutzen, wenn sie Waren über die Plattform anbieten. Dort hat das Kartellamt inzwischen die Untersuchungen eingestellt. Ergebnis: Es liegt kein Marktmissbrauch vor.

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Jetzt sieht sich der dritte US-Technologieriese binnen weniger Monate dem Vorwurf ausgesetzt, seine Marktmacht auszunutzen – das Online-Kaufhaus Amazon. Wie das Bundeskartellamt bestätigte, prüft die Behörde derzeit, ob sie ein förmliches Verfahren gegen den Konzern eröffnet. Eine ähnliche Prüfung läuft bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, bestätigte ein Sprecher.

Auslöser sind neue Regeln, die der Internet-Riese im April hierzulande für seine Handelsplattform Marketplace eingeführt hat, wo gewerbliche Händler Produkte via Amazon-Shop verkaufen können. Mit der Novelle untersagt der Konzern den Händlern, ihre Waren anderswo billiger anzubieten als bei Amazon – egal, ob es im eigenen Online-Shop des Händlers ist, auf Fremdplattformen wie Ebay, per Katalog oder Telefon. Bis Anfang Mai haben die Händler Zeit, ihre Preise anzupassen. Wer sich dann dem Preisdiktat nicht fügt, dem droht Amazon mit dem Rausschmiss, „da Verkäufer, die unsere Geschäftsbedingungen nicht einhalten, das Recht, auf Amazon.de zu verkaufen, verlieren werden“, so das neue Regelwerk.

Geschäft brummt

Online-Umsätze nach Warengruppen
Online-Umsätze nach Warengruppen

Amazon ist heute mehr als nur ein Online-Buchladen. Viele kleinere Händler nutzen die Plattform, um unterschiedliche Produkte zu verkaufen. Das Geschäft brummt.

Internet-Rechtsexperten wie der Jurist Johannes Richard werden deutlich: "Ich empfinde die Forderung von Amazon als eindeutig kartellrechtswidrig“. Vieles deute auf eine missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch Amazon hin, so der Jurist aus Rostock. Die Preisvorgaben des Online-Riesen könnten sogar gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen. Richards Fazit: "Die Amazon-Forderung nach Preisparität bedarf einer Überprüfung durch das Bundeskartellamt."

Mittlerweile hat sich auch die Justiz bereits mit Amazons neuen Geschäftsbedingungen befasst - und den Online-Riesen vorerst in die Schranken gewiesen: Anfang Mai hat die Mediantis AG, der Betreiber des Zentralen Verzeichnisses antiquarischer Bücher ZVAB im Internet vor dem Landgericht München I eine einstweilige Verfügung gegen Amazon erwirkt (AZ 37O7636/10). Das berichtet die Web-Ausgabe des Branchenmagazins CannelPartner. Danach handele es sich bei der Preisparitäts-Klausel um einen Meistbegünstigungsklausel, die laut Paragraph 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig sei. Laut ZVAB verkaufen viele Buchhändler, die auf dieser Plattform aktiv sind, ebenfalls Bücher über Amazons Marketplace.

Viele Händler können sich dem Diktat nicht verweigern, sind sie doch auf die erfolgreiche Verkaufsplattform von Amazon angewiesen. Nach Branchenschätzungen lag der Marketplace-Umsatz im deutschen Amazon-Shop 2009 bei rund 330 Millionen Euro. Den Amazon-Gesamtumsatz in Deutschland für 2009 schätzen Handelsexperten auf 2,1 Milliarden Euro.

17 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 02.05.2012, 21:51 UhrAnonymer Benutzer: martins

    Ja, wir haben ähnliches erlebt. Strafanzeige hilft wegen Betrug und an die dpa wenden!

  • 04.11.2010, 19:06 UhrAnonymer Benutzer: sabbel

    Es ist an der Zeit, die Geschäftsgebahren von Amazon anzuklagen.
    Amazon ist bislang der Aufassung, sich an keine Gesetze halten zu müssen und seinen Händlern diktieren zu können, welche Preise diese verlangen dürfen - Amazon hat die Daseinsberechtigung verloren und es an der Zeit, dass das Kartellamt gegen diesen "Konzern" einmal eine empfindliche Millionenstrafe zu verhängen, damit man auch bei Amazon kapiert, dass es Gesetze gibt, an die sich auch Amazon zu halten hat!
    Wir haben uns in jedem Fall von dieser Plattform zurückgezogen, alleine schon wegen der unverschämten Gebühren von 15 % nicht nur auf den Verkaufspreis, sondern frecherweise auch auf die Versandkosten!

  • 12.09.2010, 16:05 UhrAnonymer Benutzer: Blablebla

    Edit: Nicht "FALSCH" aber unwichtig, denn es geht niemanden um die gebrauchten bücher für 1€, da verdient doch kein Händler was dran, die Entsorgung in der Mülltonne wäre günstiger, sondern um das was man so kauft, NEUWARE und die Versandkosten! ...

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