
Der Großteil der rund 17.000 Kläger im Telekom-Verfahren hätte wohl längst resigniert, wenn der Bundesgerichtshof (BGH) nicht die Rechtsschutzversicherungen zur Zahlung der Kosten verdonnert hätte. Ein Tiefschlag war die Verlautbarung des Frankfurter Richters zum Prozessauftakt, dass er an der umstrittenen Immobilienbewertung der Telekom wenig auszusetzen habe. Doch noch ist längst nicht alles verloren: Wenn die Richter einen wesentlichen Fehler im Börsenprospekt bei einer anderen Frage, zum Beispiel dem Voicestream-Kauf durch die Telekom feststellen, könnten Anleger dennoch entschädigt werden – selbst wenn sie nur wegen der Immobilien geklagt haben. Ist der Prospekt falsch, ist nicht mehr relevant, welchen der 187 Streitpunkte ein Kläger geltend gemacht hat.
Wer als Kapitalanleger in Deutschland auf fehlerhafte Prospekte, falsche Ad-hoc-Mitteilungen oder kriminelle Fondsinitiatoren hereinfällt, braucht einen extrem langen Atem, bis ihm der Schaden ersetzt wird. Vor allem aber braucht er einen guten Anwalt, der die Materie nicht nur juristisch beherrscht, sondern auch wirtschaftlichen Sachverstand besitzt. Die an dieser Stelle vorgestellten Anwälte haben diesen schon häufig bewiesen. Ebenfalls wichtig: Ein Anwalt muss Mut haben, gegen die vorzugehen, die Anlegern mit unhaltbaren Versprechungen über steigende Aktien, sichere Renditen und werthaltige Immobilien Geld aus der Tasche ziehen. Und er zeichnet sich dadurch aus, dass er Mandanten reinen Wein über Erfolgsaussichten einschenkt.
Der Marktführer: Andreas Tilp
Der Schwabe ist mit über 50 erstrittenen BGH-Entscheidungen die Nummer eins unter den Kapitalanlagerechtlern. Ob Bank- und Börsenrecht oder Ärger mit der Versicherung, Tilp ist vorn. Auch in eigener Sache: Er setzte durch, dass Anwälte auf ihren Web-Seiten mit „Gegnerlisten“ werben können. Beim BGH sorgte er dafür, dass Fondsgesellschaften Rückzahlungsgeschäfte zu ihren Gunsten, sogenannte Kickbacks, offenlegen und Banken für verheimlichte Kick-backs haften müssen.
Mal bekam der frühere EM.TV-Chef eins aufs Haupt (OLG München), mal der Ex-Comroad-Boss. Tilp steht auch beim Telekom-Prozess an der Spitze. Als Nächstes will er in der Zertifikate-Branche für Transparenz sorgen. Aber Tilp vertritt auch die Großen. In den USA ficht seine Tilp Pllc in Einzel- und Sammelklagen für europäische Versicherungen und Fonds. Gesamter Streitwert: mehr als 15 Milliarden Dollar.
Der Schlagkräftige: Klaus Rotter
Im Jahre 1999 meldete die am Neuen Markt notierte Infomatec einen Großauftrag über 55 Millionen Euro. Kurz danach wurde der Auftrag storniert; bitter für das Unternehmen, noch bitterer für Aktionäre, die deshalb gekauft hatten. Im Juli 2004 entschied der BGH, dass Vorstände für Fehlinformationen dieser Art haften. „Damit hatten wir endlich durchgesetzt, dass die Anleger sich bei falschen Ad-hoc-Informationen den Schaden ersetzen lassen können“, berichtet Rotter.
Der Spezialist für Prospekthaftung und fehlerhafte Kapitalmarktinformationen erzielte Erfolge gegen die einstigen Neuen-Markt-Werte Team Communication und Intershop und vertritt im aktuellen Verfahren 200 Telekom-Aktionäre. Im Prozess gegen Daimler wurde ein Mandant Rotters als Musterkläger ausgewählt; es geht um die Frage, ob der Konzern den Rücktritt von Ex-Chef Jürgen Schrempp 2005 rechtzeitig gemeldet hat. Das OLG Stuttgart hatte die Klage abgewiesen, doch der BGH hob das Urteil vor einigen Wochen auf.













