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Arbeitsrechtsprofessor Peter Schüren: "Gefährlicher Missbrauch"

von Harald Schumacher

Arbeitsrechtsprofessor Peter Schüren über unternehmerische Risiken durch die Gründung konzerninterner Zeitarbeitsfirmen.

Peter Schüren
Peter Schüren

WirtschaftsWoche: Herr Professor Schüren, würden Sie einem Personalvorstand zur Gründung einer konzerneigenen Zeitarbeitsfirma raten, um die Löhne zu drücken?

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Schüren: Nein, das würde ich nicht. Was sich da einbürgert, ist meines Erachtens in einigen Gestaltungsformen gefährlich.

Gefährlich für wen?

Für die Unternehmen. Wer eine eigene Zeitarbeitsfirma gründet, die nicht wirklich am Markt aktiv ist, sondern nur an eine Konzernschwester oder an die eigene Muttergesellschaft Personal verleiht, spielt ohne Not mit großen Haftungsrisiken. Das ist eine rechtsmissbräuchliche Strohmann-Konstruktion. Dieser Verleiher besteht nur, um gültige Tarifverträge mithilfe von Billig-Tarifverträgen zu umgehen. Und natürlich auch, um den Kündigungsschutz der Zweitbelegschaft radikal zu verschlechtern.

Manche Manager argumentieren, mit den eigentlich geltenden Tarifen ihrer Branche könnten sie nicht rentabel arbeiten.

Das ist ein ganz peinliches Argument und widerspricht allen Überlegungen zu wirtschaftlich vernünftigem Outsourcing. Diese Leute umgehen Tarifverträge, die sie selber oder ihre Verbände mit abgeschlossen haben. Wenn sie das nicht bezahlen können, dann dürfen sie es nicht unterschreiben. Wer Leiharbeiter einsetzen will, der soll sie sich bei Verleihern holen, die am Markt aktiv sind und für ihre Leiharbeitnehmer einen ernsthaften Arbeitsplatz haben. Dann ist gegen Kostensenkung durch Leiharbeit nichts zu sagen. Im Arbeitsrecht sind alle Instrumente vorhanden, um die Strohmann-Zeitarbeitsfirmen auffliegen zu lassen. Jeder, der solche Konstruktionen nutzt, sollte diese Risiken kennen und in seine Entscheidung einbeziehen.

Was müssen Unternehmen befürchten?

Wenn Arbeitnehmer konzerninterner Zeitarbeitsfirmen Jobs in der Muttergesellschaft einklagen und recht bekommen, muss das Unternehmen nicht nur den Lohn der einzelnen Arbeitnehmer nachzahlen, die geklagt haben. Obendrauf kommen noch die Sozialversicherungsbeiträge auf die entgangenen Löhne für alle unrechtmäßig entliehenen Arbeitnehmer – auch die, die nicht klagen. Bei 40 Prozent Lohndifferenz für vier Jahre rückwirkend ist das ein schöner Batzen. Insofern ist diese Konstruktion eine Art Outsorcing für Abenteurer.

Aber selbst Gewerkschafter halten sie für legal. Sehen Sie das nicht zu puristisch?

Sie ist nach meiner Auffassung nicht legal. Einige Gerichte haben diese Konstruktionen akzeptiert, andere nicht. Ich sehe darin einen gefährlichen Gestaltungsmissbrauch. Es gibt nur noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung dazu. Die Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte wird aber kritischer. Das Landesarbeitsgericht Bremen etwa hat 2008 entschieden, dass das Land Bremen keinen Verein betreiben kann, der Lehrer nur einstellt, um sie an die eigenen Schulen auszuleihen. Es hat festgestellt, dass diese Lehrer Arbeitnehmer des Landes und nicht des Vereins sind. Bis jetzt haben sich aber eher Betriebsräte in sogenannten Beschlussverfahren vor Gericht gegen den Einsatz solcher hauseigenen Billigkräfte gewehrt.

Und wenn Arbeitnehmer klagen?

Das ist der wirksamste Hebel. Der Lehrerin, die in Bremen geklagt hatte, werden andere gekündigte Arbeitnehmer sicher folgen. In der Krise oder in individuellen Konfliktsituationen kommt das Problem dann auf den Tisch. In den Unternehmen wird das leider noch nicht erkannt.

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9 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 19.11.2009, 17:41 UhrAnonymer Benutzer: BAG

    Sollte die Nichtzulassungsbeschwerde 7 AZN 802/09 Erfolg haben wird sich das Thema höchstrichterlich demnächst ohnehin lösen.

  • 18.11.2009, 18:41 UhrAnonymer Benutzer: Linke Lebenslügen

    @ Neueinsteiger

    irgendeinen guten Grund bzw. einen handfesten Nutzen für ihr Unternehmen wird es dafür schon geben. Fragen Sie doch einfach mal ihren Chef. ich bin mir hundertprozent sicher, dass er es nicht mit reiner Nächstenliebe, Moral oder einer Geldallergie begründen wird.

  • 18.11.2009, 17:14 UhrAnonymer Benutzer: Neueinsteiger

    @Linke Lebenslügen
    Es gibt auch Arbeitgeber mit Moral und Ethik. ich bin in einer Firma angestellt die einen höheren Frauenanteil (unter 30) hat und diese werden sogar schwanger. Sie dürften überrascht sein zu hören das auch das in dieser Welt möglich ist. Man sollte aber fairerweise sagen das der Firmenlenker nicht von blanker Gier gelenkt ist und anscheinend auch mit 1 statt 10 Millionen Jahresgehalt zufrieden ist.

    Es geht alles - man muss nur wollen und das ist keineswegs "links"!

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