Arcandor-Insolvenz Richter drohen Middelhoff mit Schadenersatz-Zahlung

Dem ehemaligen Arcandor-Chef Middelhoff könnte eine Schadensersatz-Zahlung drohen. Das Gericht hält es für möglich, dass Middelhoff und andere Ex-Arcandor-Vorstände ihre unternehmerischen Pflichten verletzt haben.

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Der ehemalige Vorstandsvorsitzende Thomas Middelhoff bei der Vorstellung der Arcandor-Bilanz im Jahr 2008. Quelle: handelsblatt.com

In einem der spektakulärsten deutschen Wirtschaftsprozesse droht dem ehemaligen Arcandor-Chef Thomas Middelhoff eine Schadenersatz-Zahlung. Die Kammer für Handelssachen am Essener Landgericht erklärte am Mittwoch, nach vorläufiger Beratung könnten Middelhoff und weitere Ex-Vorstände des Essener Konzerns, zu dem Karstadt und Quelle gehörten, 2005 beim Verkauf einer Wiesbadener Karstadt-Immobilie tatsächlich unternehmerische Pflichtverstöße begangen haben. Über die mögliche Höhe des Schadenersatzes machten die Richter keine Angaben.

Gegen den 57-jährigen Middelhoff und weitere zehn frühere Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder der Arcandor AG hatte deren Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg geklagt. Insgesamt verlangt er 175 Millionen Euro Schadenersatz. Hintergrund sind die umstrittenen Verkäufe von fünf Karstadt-Häusern an den Oppenheim-Esch-Fonds 2005.

Nach Ansicht von Görg waren diese Geschäfte für Arcandor wirtschaftlich nachteilig. Bei vier der fünf Immobilienverkäufe können die Richter nach ihrer vorläufigen Einschätzung allerdings keine Pflichtverletzungen erkennen. Middelhoff weist die Vorwürfe des Insolvenzverwalters insgesamt zurück. Er habe lediglich bereits verbindlich geschlossene Verträge erfüllt. Gegen den einstigen Top-Manager, der früher Vorstandschef der Bertelsmann AG war, gibt es weitere Klagen. Middelhoff selbst will aber auch Schadenersatz von Görg fordern. Am Dienstag kündigte sein Anwalt Winfried Holtermüller eine entsprechende Klage an. Wegen des Verdacht des Prozessbetrugs hat Middelhoff Görg bereits verklagt.

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