
HB NÜRNBERG. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte Schelsky am Mittwoch in einem Zivilprozess in dessen Abwesenheit zur Zahlung von 3,2 Mio. Euro. Eine Widerklage Schelskys gegen Siemens wurde abgewiesen.
Das Gericht entschied, Schelsky habe die 3,2 Mio. Euro im Jahr 2006 erhalten, ohne dafür die vereinbarten Leistungen erbracht zu haben. Daher müsse er das Geld zurückzahlen. Entgegen einer Rahmenvereinbarung vom 22. Januar 2001 habe Schelsky das Geld nämlich nicht für den Aufbau der Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsräte (AUB) verwendet, sondern für private Zwecke sowie für die Unterstützung von Sportlern und Sportvereinen.
Schelsky war im November 2008 vom Landgericht Nürnberg-Fürth wegen besonders schweren Betrugs, Beihilfe zur Untreue und Steuerhinterziehung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, weil der Bundesgerichtshof noch nicht über eine Revision entschieden hat.
Schelsky ist allerdings inzwischen nach Verbüßung eines Teils seiner Strafe wieder auf freiem Fuß.
Mit Schelsky wurde damals auch der ehemalige Siemens-Vorstand Johannes Feldmayer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 229 000 Euro Geldbuße verurteilt. Die beiden hatten 2001 eine Rahmenvereinbarung getroffen, die vorsah, die AUB als Gegengewicht zur IG Metall zu gründen und auszubauen. Hierfür hatte Schelsky über 30 Mio. Euro von Siemens erhalten, davon jedoch einige Mio. für eigene Zwecke ausgegeben.
In dem Zivilprozess hatte Schelsky nicht nur die Abweisung der Klage beantragt, sondern von der Siemens AG auch noch ausstehende Zahlungen eingefordert. Er sah für die Zeit vom 1. Januar 2007 bis zu seiner Inhaftierung am 12. Februar 2007 noch einen im Rahmenvertrag vereinbarten Anspruch auf 391 111,11 Euro Honorar.
Weil das Gericht die gesamte Rahmenvereinbarung aber als "nichtig" einstufte, wies es diese Klage ab.













