HB BERLIN. Der Bundesrat könne daher bereits am 9. Juli mit seiner Unions-Mehrheit Einspruch gegen das Gesetz erheben, hieß es in Unionskreisen. Damit läge das Gesetzesvorhaben wieder beim Bundestag, der den Einspruch mit rot-grüner Kanzlermehrheit zurückweisen könnte. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Wilhelm Schmidt, ließ jedoch erkennen, dass der Bundestag sich vorerst nicht damit befassen werde. Der Bundestag werde sich „zu angemessener Zeit“ damit beschäftigen, keinesfalls jedoch in seiner Sondersitzung vor der Sommerpause am 9. Juli. SPD und Grüne hatten nach der Einigung mit der Wirtschaft auf einen Ausbildungspakt zugesichert, dass sie das Gesetzesvorhaben nicht weiter verfolgen würden. In der SPD hatte es geheißen, der Bundestag werde sich auch im Fall eines Einspruchs der Länderkammer nicht damit befassen. Das Gesetz wäre damit auf Eis gelegt.
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