Abgas-Affäre Staatsanwaltschaft prüft Wiederaufnahme von Ermittlungen gegen Opel-Mitarbeiter

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt prüft, ob sie die im März wegen mangelnden Tatverdachts eingestellte Ermittlungen gegen mehrere Opel-Mitarbeiter wieder aufnehmen muss.

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Quelle: dpa

Das bestätigte eine Sprecherin der Behörde der WirtschaftsWoche. Geprüft worden waren der Verdacht auf Betrug, Luftverunreinigung, Körperverletzung, strafbare Werbung und Steuerhinterziehung. Bei letzterem geht es vor allem um den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2), denn die Kfz-Steuer hängt auch von den CO2-Werten ab. Erst am Dienstag dieser Woche hatte Verkehrsminister Alexander Dobrindt bekannt gegeben, dass ein Opel Zafira bei CO2-Tests mit zu hohen Werten aufgefallen ist.

Bei dem amtlichen CO2-Messungen war neben einem Smart der Opel Zafira mit 1,6-Liter-Dieselmotor auffällig. Von dem angeordneten Rückruf sind in Deutschland 3800 Autos betroffen.
von Annina Reimann

Als Grund für die neuerliche Prüfung nannte die Sprecherin eine Beschwerde gegen die Einstellung. In der Folge könnte die Behörde die Ermittlungen wieder aufnehmen – oder den Fall dem Generalstaatsanwalt zur Entscheidung vorlegen. Letzteres gilt, wenn die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen nicht wieder aufnehmen will. Opel wollte die Prüfung nicht kommentieren.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Vorgang im Juni 2016 mit einem Aktenzeichen versehen. Die Vorermittlungen richteten sich damals gegen zwei Verantwortliche von Opel. „Nach langer und gründlicher Überprüfung des Sachverhalts kam der zuständige Dezernent zu dem Ergebnis, dass ein strafrechtlich relevanter Verdacht nicht besteht“, sagte die Sprecherin der WirtschaftsWoche. Opel erklärt, der Konzern werde „transparent und konstruktiv mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten“.

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