Studie Immer mehr Führungskräfte erhalten Dienstwagen

Fast jede zweite deutsche Führungskraft fährt einen Firmenwagen. Die Zahl der Führungskräfte mit Dienstkarosse ist im Vergleich zum letzten Jahr sogar leicht gestiegen. Ein Hersteller liegt dabei uneinholbar vorn.

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Der Business-Benz wird zum Edel-Laster
Natürlich ist es immer nur eine Frage der Zeit, bis Mercedes nach einer neuen Limousine auch die dazugehörige Kombi-Version vorstellt. Im Falle der aktuellen Baureihe der E-Klasse hat das rund ein halbes Jahr gedauert: Mitte Januar zeigten die Stuttgarter auf der Automesse in Detroit zum ersten Mal die Limousine – in Märkten wie den USA sind neben SUV in sämtlichen Größen vor allem noch klassische Limousinen gefragt. Hierzulande ist das anders, hier stehen die praktischen Kombis mit sparsamen Dieselmotor im Fokus der Dienstwagen-Fahrer. Kein Wunder also, dass Mercedes das E-Klasse T-Modell, wie die Kombis bei Daimler heißen, in Deutschland vorgestellt hat. Und das nicht auf einer Messe, sondern am Rande eines Tennis-Turniers. Quelle: Daimler
Die passende Klientel war bei der Premiere des Luxus-Lasters also gleich anwesend. In der PR-Prosa von Mercedes klingt das dann so: "Dynamisch wie die Tennis-Profis und geräumig wie der Centre Court gibt die sechste Modellgeneration ihr Debüt." Solche gewollten Bezüge hat der Kombi eigentlich gar nicht nötig, denn zumindest auf dem Papier überzeugen die Fakten. Quelle: Daimler
Bei der Technik greift der Kombi auf die bekannten Technologien der Limousine zurück. Zum Marktstart stehen die Modelle E 200 mit Vierzylinder-Benzinmotor (184 PS) und E 220 d (194 PS) mit dem völlig neu entwickelten Vierzylinder-Dieselmotor sowie der E 250 mit (211 PS) zur Verfügung. Im vierten Quartal 2016 folgen der E 200 d mit (150 PS), der E 350 d mit Sechszylinder-Diesel sowie der E 400, dessen Sechszylinder-Benzinmotor 333 PS leistet. Alle Modelle sind bei der Markteinführung mit dem neuen Neungang-Automatikgetriebe ausgerüstet. Quelle: Daimler
Das T-Modell verfügt über alle Innovationen der neuen E-Klasse, die Mercedes im Januar als "intelligenteste Business-Limousine der Welt" gefeiert hatte. Mehr zur Limousine lesen Sie hier. Neben den beiden riesigen Displays verfügt die E-Klasse unter anderem über eine neuartige Bedienmöglichkeit mit Touchpads am Lenkrad und einen teilautonomen Fahrassistenten. Mehr über die Assistenzsysteme der E-Klasse lesen Sie hier. Quelle: Daimler
Auf der Rückbank gibt es für die Passagiere etwas mehr Kopffreiheit, da die Dachlinie nicht wie bei der Limousine abfällt. Neu ist die serienmäßige Cargo-Funktion der Rücksitzbank: Die Lehne kann um rund 10 Grad steiler gestellt werden. Das sorgt für ein zusätzliches Ladevolumen von 30 Litern bei weiterhin voller Nutzbarkeit als Fünfsitzer. Darüber hinaus lässt sich die Rücksitzlehne ebenfalls serienmäßig im Verhältnis 40:20:40 teilen, was viele Möglichkeiten der individuellen Aufteilung zwischen Transportkapazität und Sitzplätzen schafft. Mit Schaltern im Laderaum sowie rechts und links neben den Sitzlehnen lassen sich diese elektrisch entriegeln. Quelle: Daimler
Jetzt aber zum Herzstück des Kombis, dem Kofferraum. Mit einem Fassungsvermögen von 670 bis 1.820 Liter zählt der Laderaum des E-Klasse T-Modells zu den größten im Segment. Da der Kofferraum auch zwischen den Radkästen sehr breit ist (1,10 Meter) ist der Kombi eines der wenigen Autos, in das eine Europalette passt. Zum guten Ton gehört inzwischen, dass die Heckklappe auch durch eine Kickbewegung des Fußes unterhalb des hinteren Stoßfängers geöffnet werden kann, wenn man gerade keine Hand frei hat. Neu ist aber, dass die Gesten-Öffnung auch funktioniert, wenn die optionale Anhängerkupplung montiert ist. Quelle: Daimler
Bereits ab Werk hat der Kombi eine Luftfederung an der Hinterachse. Mit der automatischen Niveauregulierung wird der Kombi selbst dann in der Waagerechten gehalten, wenn die volle Zuladung – je nach Modell bis zu 745 Kilo – oder die Anhängelast – bis zu 2.100 Kilo – ausgenutzt wird. Wer beim Bestellen ein Kreuz bei der "Air Body Control" setzt, bekommt gegen Aufpreis auch an der Vorderachse eine Luftfederung. Quelle: Daimler

Es ist das firmeninterne Statussymbol schlechthin: Der Dienstwagen. Wer es auf der Karriereleiter weit genug nach oben geschafft hat, bekommt einen. Knapp der Hälfte (47 Prozent) der deutschen Führungskräfte steht ein Firmenauto zur Verfügung. Das geht aus dem diesjährigen „Firmenwagen-Monitor“ der Vergütungsberatung Compensation Partner hervor.

Die Studie, für die 419.424 Arbeitsverhältnisse untersucht wurden, zeigt zudem, dass im Vergleich zum vergangenen Jahr die Zahl der Führungskräfte mit Dienstwagen sogar leicht (0,7 Prozent) gestiegen ist. Eine sehr hohe Verbreitung von Dienstautos gibt es laut Studie bei Vertriebsleitern (78,2 Prozent), Niederlassungsleitern (72,4 Prozent) und Geschäftsführern (68,2 Prozent).

Am meisten sind Firmenautos im Vertrieb (22 Prozent) verbreitet. Aber auch Beschäftigten in den Bereichen Technik (13,5 Prozent) und IT (10,1 Prozent) wird noch relativ häufig ein fahrbarer Untersatz vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich an der Firmenwagenverbreitung für Fachkräfte kaum etwas verändert.

Die beliebstesten Dienstwagen

Vergleicht man die Branchen, so gibt es im Großhandel (26,4 Prozent) und Bau (25,6 Prozent) die größte Firmenwagenverbreitung. Es folgen die Branche Gebrauchsgüter (21,9 Prozent) und die Pharmaindustrie (20,7 Prozent).

Dabei gilt die Regel: Je unüblicher Firmenautos in einer Branche sind, desto teurer sind die Modelle, wenn es dann doch einen Dienstwagen gibt. So ist es beispielsweise in der Finanzdienstleisterbranche relativ unüblich, eine Firmenkarosse zu fahren. Bei den Preisen der Modelle ist die Branche jedoch Spitzenreiter. Die Modelle haben im Durchschnitt einen Bruttolistenpreis von 49.333 Euro.

Die meisten Firmenautos sind Modelle von Volkswagen (28,3 Prozent), gefolgt von Audi (18,7 Prozent), BMW (13 Prozent) und Mercedes (8,3 Prozent).

Diese Regeln für den Dienstwagen sollten Sie kennen
1. Einheitliche RegelungIn puncto Dienstwagen, so heißt es in einer Übersicht, die das creditreform-magazin.de erstellt hat, sollte es einen transparenten Verteilungsmodus geben. Das gilt vor allem dann, wenn es einen Betriebsrat gibt, der bei den Entlohnungsgrundsätzen ein Mitbestimmungsrecht hat. Dieser darf etwa dann mitreden, wenn Firmen-Pkws auch privat genutzt werden. In der Praxis ist es üblich, dass die Firma im Rahmen ihrer Carpolicy eine Bandbreite vergleichbarer Pkw-Kategorien für bestimmte Mitarbeitergruppen vorsieht, die dann im Detail zwischen verschiedenen Modulen wählen dürfen. Sogar die Vorgabe bestimmter Automarken ist möglich – beides sollte im Arbeitsvertrag fixiert werden. Quelle: dpa
2. Extras abrechnenUnd wenn der Mitarbeiter Sonderwünsche bei der Ausstattung hat und damit die finanziellen Vorgaben sprengt? Dann muss er für diese Extras aus eigener Tasche aufkommen. Damit kein Neid aufkommt, sollte das auch allen Beteiligten im Unternehmen klar sein – schließlich gilt ein Dienstwagen immer auch als Wertschätzung durch den Chef, sichtbar für alle Kollegen, Geschäftspartner und Kunden. Quelle: dpa
3. Pflichten fixierenAuch wenn es noch so selbstverständlich sein sollte: Halten Sie in der Carpolicy Ihres Unternehmens schriftlich fest, dass der Dienstwagen pfleglich behandelt wird, stets in einem betriebsbereiten und verkehrssicheren Zustand ist und sämtliche Tüv- beziehungsweise Wartungstermine eingehalten werden. Was Sie außerdem unmissverständlich klarmachen sollten ist, dass der Dienst-Pkw nur in fahrtüchtigem Zustand, also beispielsweise nicht unter Alkoholeinfluss gefahren wird. Wichtig ist auch, dass der Mitarbeiter eine gültige Fahrerlaubnis hat – verliert der Kollege den Führerschein, muss er das also sofort melden. Quelle: dpa-tmn
4. Kostenübernahme klärenNimmt der Mitarbeiter seine Pflichten aus der Carpolicy ohne Beanstandung wahr, übernimmt der Arbeitgeber meistens die Aufwendungen für Wartung, Inspektion und Prüfungen. Das gliche gilt für Reparaturen, wenn sie in Absprache mit der Firma vorgenommen werden. Auch die Ausgaben für Benzin und Öl werden meistens vom Arbeitgeber übernommen. Natürlich vorausgesetzt, dass die in einem vorher definierten Kostenrahmen bleiben. Quelle: dpa
5. Privatnutzung erlaubenWenn Sie Mitarbeitern erlauben, den Dienstwagen auch privat zu fahren, sollte festgeschrieben werden, dass die darauf entfallenden Steuern auch vom Mitarbeiter zu tragen sind. Ratsam ist auch, die gewerbliche Nutzung des Wagens ausdrücklich zu verbieten und den Kreis der privaten Fahrer auf den Mitarbeiter, dessen Familienangehörige bzw. andere Personen in Begleitung des Arbeitnehmers zu beschränken. Das ist vor allem auch versicherungstechnisch relevant, heißt es beim creditreform-magazin.de Und: Damit Ihre Firma nicht auch übermäßig lange Urlaubsfahrten mit dem Dienstwagen unterstützt, übernimmt der Betrieb häufig nur die Kraftstoffkosten, die im Inland anfallen, oder Sie beschränken den Gesamtumfang der zulässigen Privatkilometer. Quelle: obs
6. Steuermodell wählenGanz klar: Wenn Mitarbeiter den Dienstwagen auch privat nutzen, dann muss das auch als geldwerter Vorteil versteuert werden; genauso muss die Sozialversicherung abgeführt werden. Am einfachsten umzusetzen ist dabei die Ein-Prozent-Methode: Dabei zahlt der Mitarbeiter im Rahmen seiner Gehaltsabrechnung jeweils ein Prozent des Bruttolistenpreises für das Fahrzeug; einschließlich fest eingebauter Extras wie Klimaanlage, Navi oder Freisprechanlage. Außerdem müssen noch die Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte mit 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises für jeden Entfernungskilometer versteuert werden. Das ist umso vorteilhafter für den Mitarbeiter, je neuwertiger der Pkw ist und je häufiger er das Firmenauto auch außerhalb seiner Arbeitszeit privat fährt. Quelle: dpa
7. Alternative überdenkenStatt Ein-Prozent-Methode kann der Mitarbeiter auch ein Fahrtenbuch führen, in dem zeitnah alle Touren dokumentiert werden – mit Datum, Start- und Zielort, Entfernung, Kilometerstand und Zweck der Fahrt. Lediglich der private Fahrtenanteil muss dann versteuert werden. Das ist natürlich ein enormer Aufwand, der gleichzeitig ein großes Problem darstellt, weil die Fahrtenbücher oft nicht ordnungsgemäß geführt werden. Quelle: dpa
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