Digitale Führerscheinkontrolle So bekommt der Fuhrpark eine Führerschein-Polizei

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Die Wahl des Dienstleisters

Bei der Wahl des Dienstleisters sollten Fuhrparkmanager beachten, dass der Service für sie individuell möglichst wirtschaftlich und sicher ist. Fuhrparkmanager sollten konkret hinterfragen: Wie viel muss ich tatsächlich noch tun, wenn ich den Service in Anspruch nehme? Wie viel Zeit gewinne ich tatsächlich im Vergleich zur bisher üblichen Methode? Die Zahl der Prüfstationen und Prüfmöglichkeiten sollte dabei ebenfalls ein Entscheidungsfaktor sein.

Dazu kommen Kriterien wie etwa eine möglichst hohe Benutzerfreundlichkeit. Für Dienstwagenfahrer wie auch Fuhrparkleiter sollte der Aufwand möglichst gering gehalten werden. Darüber hinaus sollte durch den Dienstleister sichergestellt werden, dass eine Überprüfung ebenso unkompliziert ist wie die Stammdaten-Änderung.

Was A6-Fahrer von BMW-Fahrern unterscheidet
Mercedes-Benz C-Klasse Quelle: Daimler
Audi A4 Quelle: Audi
BMW 3er Quelle: BMW
BMW 5er Quelle: BMW
Audi A6 Quelle: Audi
Mercedes-Benz E-Klasse Quelle: Daimler
VW Golf Quelle: Volkswagen

Für Rechtsanwalt Feiertag stellt die Kontrolle der Kontrolle einen ebenso wichtigen Aspekt der elektronischen Führerscheinkontrolle durch den Fuhrparkleiter dar: „Ein Fuhrparkmanager kann sich nicht der Verantwortung entledigen“, macht Feiertag deutlich. „Um seinen Pflichten nachzukommen, muss er trotzdem stichprobenartig kontrollieren, ob die von ihm beauftragte Prüfung auch tatsächlich durchgeführt wird – und dies auch dokumentieren.“ Nur so könnte er vor Gericht deutlich machen, dass er sich mit der Beauftragung eines Dienstleisters nicht seiner Verantwortung entzogen hat. Es ist und bleibt seine Kontrollpflicht, nicht die des Dienstleisters.

Mögliche Manipulationen, die bei der elektronischen Kontrolle gegebenenfalls einfacher werden könnten, sieht Feiertag hingegen nicht als Problem an: „Auch bei der konventionellen Methode können Mitarbeiter manipulieren – indem sie beispielsweise einen gefälschten Führerschein vorlegen und eigentlich nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis sind“, sagt Feiertag. Hierbei sei der Fuhrparkmanager im Fall des Falls aber aus dem Schneider – „schließlich heißt es ja aus gutem Grund nicht Fahrerlaubnis- sondern Führerscheinkontrolle. Ich muss insofern von der Redlichkeit meines Mitarbeiters ausgehen können, dass er nicht betrügt.“ Vor Gericht müsste ein Fuhrparkmanager in einem solchen Fall keine Konsequenzen fürchten, wenn die gezielte Manipulation durch den Fahrer nachgewiesen wird – egal ob bei einer konventionellen oder elektronischen Führerscheinkontrolle.

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