Firmenwagen leasen? Für wen sich Auto-Leasing wirklich lohnt

Auto-Leasing ist beliebt in Deutschland. Besonders häufig werden Dienstwagen geleast. Zwischen welchen Leasing-Modellen gewählt werden kann, was es zu beachten gibt und für wen es sich so richtig lohnt. Ein Faktencheck.

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Dienstwagen günstig leasen. Quelle: Getty Images

Um in den Luxus eines eigenen Dienstwagens zu kommen oder seine Mitarbeiter damit zu belohnen, muss das Auto nicht immer gleich gekauft werden. Leasing ist das Zauberwort, das Unternehmer und Selbstständige besonders in Sachen Dienstwagen flexibler macht. Und auf den ersten Blick bietet Leasing viele Vorteile: Es sind keine großen Investitionen notwendig, die monatlichen Raten sind üblicherweise niedriger als bei einer klassischen Fahrzeugfinanzierung, es ist vorteilhaft bei der Steuer und alle paar Jahre gibt es die Option auf ein brandneues Auto.

Gleichzeitig gibt es aber auch einiges zu beachten, wenn sich Autofahrer fürs Leasing entscheiden. Wer sich für einen Leasingvertrag entscheidet, der muss mit einer Vertragslaufzeit von durchschnittlich zwei bis fünf Jahren rechnen. Leasingverträge enthalten für den Mieter zudem mehr Verpflichtungen als bei einer üblichen Fahrzeugmiete. Und nicht für alle Fahrzeugkategorien ist Leasing wirklich rentabel.

Autobauer wie Opel, Skoda, Audi oder BMW bieten eigene Leasingmodelle an, wie auch Händler oder Dienstleister, die sich auf das Leasinggeschäft spezialisiert haben. Unternehmen haben immer auf die Möglichkeit eines Full-Service-Leasings, bei dem der gesamte Fuhrpark ausgelagert wird. Ein eigener Fuhrparkmanager im Haus wird dann überflüssig. Solche Angebote finden Unternehmer beispielsweise bei Arval, Fleetlogistics oder auch Sixt.

"Leasing kann sinnvoll sein", sagt Tobias Goldkamp Fachanwalt für Verkehrsrecht. Wichtig sei aber, dass der Kunde bestimmte Anforderungen über die gesamte Vertragslaufzeit abschätzen könne. "Weichen die Bedürfnisse des Kunden später davon ab, können die Verträge in der Regel nicht oder nur mit Nachteilen für den Kunden angepasst werden." Deshalb müssen Leasing-Interessierte grundsätzlich einige Aspekte beachten. Welche Dinge das sind und für wen sich Leasing wirklich lohnt – der Leasing-Faktencheck im Überblick.

Anzahlung

Beim Abschluss eines Leasingvertrags wird in der Regel eine Anzahlung fällig. Je nach Fahrzeugmodell variiert die Summe zwischen durchschnittlich 1000 und 10.000 Euro. Wer diese Summe nicht aufbringen kann oder möchte, kann auch ohne Anzahlung leasen. Allerdings muss dann eine ausreichende Bonität nachgewiesen werden. Bei einem Leasingvertrag ohne Anzahlung gilt es zu bedenken, dass dann die Monatsraten deutlich höher ausfallen. Schließlich bleibt die zu zahlende Gesamtsumme aus Anzahlung und Monatsraten letztendlich gleich – nur eben anders gestundet.

Woraus sich der Preis eines Neuwagens zusammensetzt

Monatsraten

Wie schon der Aspekt Anzahlung zeigt, wird die Höhe der Monatsraten von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Ein Beispiel:Fällt die Anzahlung weg, steigen die monatlichen Leasinggebühren. Auch der Fahrzeugpreis spielt eine gewichtige Rolle – sprich das Modell selber ebenso wie dessen Ausstattung. Wer einen Kleinwagen wählt, zahlt verständlicherweise deutlich weniger pro Monat als für ein Oberklasse-SUV-Leasing.

Zudem beeinflussen die Vertragslaufzeit und die Kilometerleistung die Monatsraten. Grundsätzlich gilt: Wer länger least, kann mit sinkenden Monatsraten kalkulieren. Wer mehr fährt, zahlt mehr. Wobei letzteres nur dann gilt, wenn es sich um ein sogenanntes Kilometerleasing handelt.

Kilometerleasing oder Restwertleasing?

Denn beim Autoleasing können Kunden zwischen zwei Modellen wählen: dem Restwertleasing und dem Kilometerleasing.

Beim Kilometerleasing legen die Kunden mit dem Leasingvertragsgeber eine Obergrenze von gefahrenen Kilometern fest. Nach Ende der Laufzeit wird dann geprüft, wie viele Kilometer das Fahrzeug tatsächlich gefahren ist. Wird die festgelegte Grenze unterschritten, gibt es zumeist Geld zurück. Wird die magische Zahl überschritten, muss drauf gezahlt werden. Die Summe wird dabei vertraglich festgelegt, pro Kilometer gibt es einen festen Betrag. Laut dem ADAC liegt dieser im Schnitt bei 10 bis 15 Cent.
In den meisten Leasingverträgen sind jedoch Pufferzonen veranschlagt. Das heißt, es gibt einen Freibetrag, demnach die Überschreitung ohne Mehrkosten bis zu 5000 Kilometer betragen darf.

Genau hinzuschauen lohnt in diesem Fall! Denn so sind Kunden vor unerwarteten Mehrkosten gefeit. Es gibt zum Freibetrag auch noch eine Alternative: die Freigrenze. Hierbei handelt es sich um die vertragliche Vereinbarung, das nicht gefahrene Kilometer, also Kilometer unterhalb der Freigrenze, erstattet werden. Wird zu viel gefahren, ist das mit dem Vertrag abgegolten.

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Audi A5 Sportback Quelle: Audi
Audi Prologue Quelle: Audi
BMW 5er Quelle: BMW
Jaguar XF Sportbrake Quelle: Jaguar Land Rover
Lexus LC500 Quelle: Lexus
Mercedes-Benz E-Klasse All Terrain Quelle: Mercedes-Benz
Mercedes-Benz E-Klasse Coupé Quelle: Daimler

Das alternative Leasingmodell ist das Restwertleasing. Dabei wird beim Vertragsabschluss nicht kalkuliert, wie viele Kilometer gefahren werden, sondern wie viel Restwert das Fahrzeug zum Ende der Vertragslaufzeit noch hat.

Wird das Auto zurückgegeben, ermittelt ein Gutachter diesen Wert. Auch hier gilt: Ist der Wert noch höher als vertraglich vereinbart, bekommt der Leasingnehmer Geld zurück – und zwar in der Regel 75 Prozent der Summe, die das Fahrzeug über dem vertraglich vereinbarten Restwert liegt. Die anderen 25 Prozent gehen an die Leasingfirma. Schätzt der Gutachter den Restwert allerdings geringer als die vertraglich vereinbarte Summe, wird eine Nachzahlung in Höhe der Differenz fällig. Dies wird als Restwertrisiko bezeichnet.

"Das Restwertleasing ist wesentlich riskanter", sagt Goldkamp. "Denn der Kunde muss für den Verwertungserlös des Fahrzeugs zum Vertragsende einstehen. Das ist gefährlich, weil der Preis vom Gebrauchtwagenmarkt abhängt, weil der Kunde die Verwertung nicht in der Hand hat und weil die Restwerte oft fehlerhaft ermittelt werden. Selbst wenn das Fahrzeug in ordentlichem Zustand ist, können tausende von Euros nachzuzahlen sein."

Deshalb gilt beim Restwertleasing: Das Auto muss besonders gut gepflegt und behandelt werden. Dazu gehören im Übrigen auch regelmäßige Werkstattbesuche – um ein gewisses Risiko des Restwerteverlusts zu vermeiden. Und trotzdem besteht ein Risiko, auf das der Autofahrer keine Chance hat Einfluss zu nehmen: der Gebrauchtwagenmarkt. Bricht der ein und schrumpft somit der Wert des Leasingwagens – ohne dass man Einfluss darauf nehmen könnte.

Das höhere Risiko beim Restwertleasing führt häufig zu niedrigeren Monatsraten als beim Kilometerleasing. Im Falle eines hohen Restwerts zum Ende der Leasingzeit kann das viele Vorteile bringen. Allerdings raten Experten aufgrund des hohen und schlecht beeinflussbaren Risikos der Restwertminderung häufig von dieser Art des Leasings ab und empfehlen eher das Kilometerleasing, da es besser zu kalkulieren sei. Am wichtigsten bei dieser Leasingform: ein realistisch kalkulierter Restwert und das Bewusstsein, dass im schlimmsten Fall hohe Nachzahlungen aufgrund des Restwertrisikos drohen könnten.

Regelmäßige Wartung und Fahrzeugrückgabe


Wartung

Grundsätzlich gilt: Mit einem Leasingfahrzeug müssen Mieter pfleglich umgehen. Nicht-altersbedingte Macken, die über die üblichen Gebrauchsspuren hinausgehen, gehen nämlich auf ihre Kosten. Vor Mehrkosten wegen kleiner Kratzer im Lack oder Beulen sind Kunden allerdings in der Regel gefeit. Diese zählen gemeinhin als übliche Gebrauchsspuren.

Allerdings verpflichtet sich der Kunde bei Leasingverträgen in der Regel zu einer selbstständigen regelmäßigen Pflege des Fahrzeugs – vom Full-Service-Leasing mal abgesehen.

Inspektionen und Wartungsarbeiten müssen regelmäßig durchgeführt werden. Wichtig dabei: Es besteht die Verpflichtung zu "fachgerechter Wartung". Deshalb empfehlen Experten geprüfte Fachwerkstätten aufzusuchen – ansonsten könnte es letztendlich Ärger mit dem Leasingunternehmen geben: "Wichtig ist eine pflegliche Behandlung des Fahrzeuges während der gesamten Laufzeit. Ebenso sollten alle Wartungsintervalle eingehalten werden. Hierbei sollte auch beachtet werden, welche Reparaturbetriebe durch den Leasinggeber anerkannt werden", so der Tipp von Uwe Richter, Projektmanager beim TÜV Rheinland Schaden- und Wertgutachten. "Zudem sollten Leasingnehmer während der Laufzeit auf eine lückenlose Dokumentation von Wartungen und Reparaturen achten."

Also sollten Rechnungen als Belege für die ordnungsgemäß durchgeführten Wartungen und Reparaturen immer aufbewahrt werden, um bei der Fahrzeugrückgabe keinen Nachweis säumig zu bleiben, dass das Fahrzeug den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend pfleglich behandelt wurde. Andernfalls könnten schnell Mehrkosten entstehen – weil beispielsweise ein auf fehlende Wartung zurückzuführender Schaden.

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Fahrzeugrückgabe

Insbesondere im Falle des Restwertleasings spielt die Fahrzeugrückgabe eine große Rolle. Grundsätzlich müssen Leasingkunden aber damit rechnen, dass sie für bestimmte Mängel oder Schäden infolge der Rückgabe zur Kasse gebeten werden.
Der Tipp des Fachanwalts für Verkehrsrecht: "Sie sollten den Fahrzeugzustand sorgfältig dokumentieren, etwa Fahrzeug von innen und außen fotografieren, auch Tachostand und Papiere. Ist Streit schon absehbar, sollten sie ein Gutachten eines von ihnen selbst ausgewählten Sachverständigen einholen." Für die Fahrzeugrückgabe kann und wird häufig ein unabhängiger Gutachter hinzugezogen, der Schäden und Mängel bewertet und den Wert des Leasingautos ermittelt. Nicht nur der TÜV, auch die Dekra und ähnliche Gutachter bieten solche Dienstleistungen für Leasingkunden und -unternehmen an. Auf deren Websites finden sich häufig auch Tabellen und Infobroschüren, die Tipps geben, etwa auf welche Mängel besonders Acht gegeben wird und welche eher als unerheblich gelten. So können Kunden mögliche Mehrkosten frühzeitig kalkulieren oder die Schäden noch beheben lassen.

"Ein unabhängiges Rückgabegutachten dokumentiert den Istzustand des Fahrzeuges und sollte möglichst direkt am Tage der Rückgabe und in Anwesenheit des Leasingnehmers erstellt werden", empfiehlt TÜV-Experte Richter. "Leasingnehmer sollten immer auf ein unabhängiges Gutachten bestehen, welches in Abhängigkeit von Alter, Laufleistung und Nutzung des Fahrzeuges erstellt wird."

Wer bei der Fahrzeugrückgabe unter Druck gesetzt wird, sollte trotzdem nichts unterschreiben, rät Goldkamp: "Denn die meisten Rückgabeprotokolle enthalten für den Kunden nachteilhafte Klauseln. Der Kunde schuldet nur die Rückgabe des Fahrzeugs, keine Unterschriften oder Erklärungen."

Wichtig: Fällt im Monat der Fahrzeugrückgabe die Hauptuntersuchung an, müssen Leasingkunden diese noch durchführen (Ausnahme: Full-Service-Leasing), da das Fahrzeug im fahrtüchtigen Zustand zurückgegeben werden muss. Da die Hauptuntersuchung fällig ist, gilt das Fahrzeug ohne neue HU als nur bedingt verkehrstüchtig – an diesen Ausgaben auf den letzten Drücker führt also kein Weg vorbei.

Steuervorteile, Versicherung, Kündigung

Steuer

Leasingraten sind für Unternehmen und Selbstständige Betriebsausgaben – und somit direkt vom Gewinn abziehbar. Wer also eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung anfertigen muss, profitiert zumeist steuerlich vom Kfz-Leasing. Die Rechnung ist einfach: Während beim Kauf eines Fahrzeugs der Wertverlust, der steuerlich geltend gemacht werden kann, konstant auf eine gewisse Anzahl von Jahren verteilt werden muss, spiegelt sich beim Leasing der reale Wertverlust (sprich: in den ersten Jahren mehr, dann weniger) recht genau wieder. Die möglichen steuerlichen Abschreibungen fallen beim Leasing also höher aus, als bei der Anschaffung eines eigenen Fahrzeugs.

Versicherung

Je nach Leasing-Vertrag müssen Kunden bei Vertragsabschluss beachten, welche Versicherungen vom Leasinggeber gefordert werden. Zumeist ist das im Leasing-Vertrag genau festgehalten. Da Kunden nur ein Nutzungsrecht haben und nicht Eigentümer des Pkw sind, würde theoretisch die Haftpflichtversicherung genügen. Allerdings müssen Leasingnehmer in der Regel für einen ausreichenden Schutz auch eine Kaskoversicherung für das Leasingfahrzeug abschließen. Häufig verlangen die Leasingunternehmen sogar eine Vollkaskoversicherung. Die empfehlen auch Leasing-Experten – selbst wenn im Vertrag nur eine Teilkaskoversicherung verlangt wird. Der Grund: Die Vollkaskoversicherung greift auch bei Diebstahl oder wenn das Leasing-Auto nach einem Unfall ein Totalschaden ist. Damit können sich Leasingnehmer vor größerem Risiko schützen.

Um komplett auf Nummer Sicher zu gehen, können Leasingnehmer zudem noch eine sogenannte GAP-Versicherung abschließen. Diese greift zusätzlich zur Vollkaskoversicherung und deckt die Differenzsumme zwischen der Vollkasko-Zahlung und dem vom Leasinggeber geforderten Restwert-Betrag ab, der im Falle eines Totalschadens fällig wird. Da es sich um eine höhere monatliche Belastung handelt, lohnt sich diese in der Regel nur für teurere Leasing-Wagen.

Diese Regeln für den Dienstwagen sollten Sie kennen
1. Einheitliche RegelungIn puncto Dienstwagen, so heißt es in einer Übersicht, die das creditreform-magazin.de erstellt hat, sollte es einen transparenten Verteilungsmodus geben. Das gilt vor allem dann, wenn es einen Betriebsrat gibt, der bei den Entlohnungsgrundsätzen ein Mitbestimmungsrecht hat. Dieser darf etwa dann mitreden, wenn Firmen-Pkws auch privat genutzt werden. In der Praxis ist es üblich, dass die Firma im Rahmen ihrer Carpolicy eine Bandbreite vergleichbarer Pkw-Kategorien für bestimmte Mitarbeitergruppen vorsieht, die dann im Detail zwischen verschiedenen Modulen wählen dürfen. Sogar die Vorgabe bestimmter Automarken ist möglich – beides sollte im Arbeitsvertrag fixiert werden. Quelle: dpa
2. Extras abrechnenUnd wenn der Mitarbeiter Sonderwünsche bei der Ausstattung hat und damit die finanziellen Vorgaben sprengt? Dann muss er für diese Extras aus eigener Tasche aufkommen. Damit kein Neid aufkommt, sollte das auch allen Beteiligten im Unternehmen klar sein – schließlich gilt ein Dienstwagen immer auch als Wertschätzung durch den Chef, sichtbar für alle Kollegen, Geschäftspartner und Kunden. Quelle: dpa
3. Pflichten fixierenAuch wenn es noch so selbstverständlich sein sollte: Halten Sie in der Carpolicy Ihres Unternehmens schriftlich fest, dass der Dienstwagen pfleglich behandelt wird, stets in einem betriebsbereiten und verkehrssicheren Zustand ist und sämtliche Tüv- beziehungsweise Wartungstermine eingehalten werden. Was Sie außerdem unmissverständlich klarmachen sollten ist, dass der Dienst-Pkw nur in fahrtüchtigem Zustand, also beispielsweise nicht unter Alkoholeinfluss gefahren wird. Wichtig ist auch, dass der Mitarbeiter eine gültige Fahrerlaubnis hat – verliert der Kollege den Führerschein, muss er das also sofort melden. Quelle: dpa-tmn
4. Kostenübernahme klärenNimmt der Mitarbeiter seine Pflichten aus der Carpolicy ohne Beanstandung wahr, übernimmt der Arbeitgeber meistens die Aufwendungen für Wartung, Inspektion und Prüfungen. Das gliche gilt für Reparaturen, wenn sie in Absprache mit der Firma vorgenommen werden. Auch die Ausgaben für Benzin und Öl werden meistens vom Arbeitgeber übernommen. Natürlich vorausgesetzt, dass die in einem vorher definierten Kostenrahmen bleiben. Quelle: dpa
5. Privatnutzung erlaubenWenn Sie Mitarbeitern erlauben, den Dienstwagen auch privat zu fahren, sollte festgeschrieben werden, dass die darauf entfallenden Steuern auch vom Mitarbeiter zu tragen sind. Ratsam ist auch, die gewerbliche Nutzung des Wagens ausdrücklich zu verbieten und den Kreis der privaten Fahrer auf den Mitarbeiter, dessen Familienangehörige bzw. andere Personen in Begleitung des Arbeitnehmers zu beschränken. Das ist vor allem auch versicherungstechnisch relevant, heißt es beim creditreform-magazin.de Und: Damit Ihre Firma nicht auch übermäßig lange Urlaubsfahrten mit dem Dienstwagen unterstützt, übernimmt der Betrieb häufig nur die Kraftstoffkosten, die im Inland anfallen, oder Sie beschränken den Gesamtumfang der zulässigen Privatkilometer. Quelle: obs
6. Steuermodell wählenGanz klar: Wenn Mitarbeiter den Dienstwagen auch privat nutzen, dann muss das auch als geldwerter Vorteil versteuert werden; genauso muss die Sozialversicherung abgeführt werden. Am einfachsten umzusetzen ist dabei die Ein-Prozent-Methode: Dabei zahlt der Mitarbeiter im Rahmen seiner Gehaltsabrechnung jeweils ein Prozent des Bruttolistenpreises für das Fahrzeug; einschließlich fest eingebauter Extras wie Klimaanlage, Navi oder Freisprechanlage. Außerdem müssen noch die Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte mit 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises für jeden Entfernungskilometer versteuert werden. Das ist umso vorteilhafter für den Mitarbeiter, je neuwertiger der Pkw ist und je häufiger er das Firmenauto auch außerhalb seiner Arbeitszeit privat fährt. Quelle: dpa
7. Alternative überdenkenStatt Ein-Prozent-Methode kann der Mitarbeiter auch ein Fahrtenbuch führen, in dem zeitnah alle Touren dokumentiert werden – mit Datum, Start- und Zielort, Entfernung, Kilometerstand und Zweck der Fahrt. Lediglich der private Fahrtenanteil muss dann versteuert werden. Das ist natürlich ein enormer Aufwand, der gleichzeitig ein großes Problem darstellt, weil die Fahrtenbücher oft nicht ordnungsgemäß geführt werden. Quelle: dpa

Kündigung

Leasing sei wohl überlegt. Denn wer einen Leasingvertrag geschlossen hat, der kommt aus diesem nicht so leicht wieder raus. Im Grunde verpflichtet man sich bei Vertragsschluss dazu bis zum Ende der Vertragslaufzeit die Leasingraten zu begleichen und das bleibt gültig – auch bei einer (versuchten) frühzeitigen Kündigung. "Das liegt daran, dass der Leasingvertrag ein Finanzierungsvertrag ist. Die Konditionen sind so berechnet, dass der Leasinggeber sämtliche Leasingzahlungen benötigt, um den Anschaffungspreis und Kosten zu amortisieren und Gewinn zu erwirtschaften", erläutert Goldkamp.

Nur in den seltensten Fällen ist eine Kündigung zulässig. Eine solche Ausnahme kann der Totalschaden des Autos – etwa durch einen Unfall – sein oder auch der Diebstahl des Fahrzeugs. Aber auch dann kommen Kosten auf den Vertragsnehmer zu. "Dann schuldet der Kunde eine Ausgleichszahlung", sagt Goldkamp. Es muss der sogenannte Ausgleichsanspruch des Leasing-Unternehmens beglichen werden. Das ist in der Regel die Differenz zwischen dem Restwert und der Summe, die die Vollkaskoversicherung leistet. "Deshalb gibt es sogenannte GAP-Versicherungen, mit denen die Lücke geschlossen werden kann."

Wer als Unternehmer für seinen Mitarbeiter einen Leasingvertrag abschließt, bleibt ebenfalls auf diesem sitzen, wenn der Mitarbeiter beispielsweise das Unternehmen verlassen sollte. Auch in diesem Fall ist guter Rat teuer und das Leasing deshalb vorher gut überlegt.

Sollte der Leasinggeber doch zu einer Kündigung bereit sein, drohen im Gegenzug zumeist sehr hohe Kosten. Im Falle einer Kündigung kalkulieren die Leasinggeber beispielsweise die Kosten für den Kauf des Wagens ebenso wie den nun wegfallenden Gewinn durch das "gescheiterte" Leasing sowie die entstandenen Verwaltungsausgaben – und nicht zu vergessen natürlich das ursprünglich festgelegte Gesamtleasing-Entgelt und die noch ausstehenden monatlichen Raten. Eine Kündigung lohnt sich demzufolge finanziell nicht – denn gezahlt werden muss so oder so.

Im Grunde gibt es eigentlich nur einen realistischen Weg aus einem Leasingvertrag: Sie finden jemanden, der den Vertrag übernimmt. Aber auch hier muss der Vertragspartner, sprich die Leasingfirma, zustimmen.

Lohnt sich Leasing?


Vorteile vom Leasing haben insbesondere Unternehmer und Selbstständige durch die steuerliche Absetzbarkeit der Monatsraten als Betriebskosten – und das vollständig. Egal, ob es sich nur um ein Fahrzeug handelt oder eine ganze Fahrzeugflotte – die Schonung des Eigenkapitals ist verlockend.

Zudem nimmt das Dienstwagen-Leasing keinen Einfluss auf das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital. Bilanzierer ziehen also noch einen zusätzlichen Vorteil aus dem Leasing. Die Ausgaben fürs Leasing treten nur in der Gewinn-Verlust-Rechnung auf und sind somit ein Plus für die Eigenkapitalquote.

Ist ein solches Eigenkapital gar nicht im großen Stil vorhanden, wäre im Falle des Autokaufs sogar ein Kredit notwendig. Entscheiden sich Unternehmer stattdessen fürs Auto-Leasing, bleibt der Kreditrahmen unbeeinflusst und die Liquidität bleibt bestehen.

Die Checkliste für den Leasingvertrag

Wer darüber hinaus Wert auf das Auto als Aushängeschild des Unternehmens legt, der profitiert davon, dass nach wenigen Jahren wieder ein komplett neues Auto ausgewählt werden kann. Außerdem ist es auf diesem Weg leichter einen hochklassigeren Wagen zu fahren als eventuell im Falle eines Kaufs.

Grundsätzlich gilt übrigens: Je günstiger das Leasingfahrzeug, umso unrentabler das Auto-Leasing. Wer also eher kleine günstige Stadtflitzer für sich und seine Mitarbeiter einsetzen möchte, für den rentiert sich das Leasing der Autos unter Umständen nicht. Wer allerdings Mittel- oder Oberklassewagen im Sinn hat, für den könnte Auto-Leasing die finanziell klügere Wahl sein – gleiches gilt im Übrigen für Transporter. Auch hier ist Leasing häufig ein rentables Modell für Unternehmer.

Wer sich letztendlich dann nicht nur fürs Auto-Leasing, sondern für Full-Service-Lösungen – etwa sogar ein komplettes externes Fuhrparkmanagement – entscheidet, gibt die Organisation aus der Hand und hat zudem noch möglichst geringen Aufwand zu unternehmerisch gesehen durchaus rentablen Bedingungen – wenn die Vertragsbedingungen bestmöglich verhandelt sind.

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