Firmenwagen leasen? Für wen sich Auto-Leasing wirklich lohnt

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Kilometerleasing oder Restwertleasing?

Denn beim Autoleasing können Kunden zwischen zwei Modellen wählen: dem Restwertleasing und dem Kilometerleasing.

Beim Kilometerleasing legen die Kunden mit dem Leasingvertragsgeber eine Obergrenze von gefahrenen Kilometern fest. Nach Ende der Laufzeit wird dann geprüft, wie viele Kilometer das Fahrzeug tatsächlich gefahren ist. Wird die festgelegte Grenze unterschritten, gibt es zumeist Geld zurück. Wird die magische Zahl überschritten, muss drauf gezahlt werden. Die Summe wird dabei vertraglich festgelegt, pro Kilometer gibt es einen festen Betrag. Laut dem ADAC liegt dieser im Schnitt bei 10 bis 15 Cent.
In den meisten Leasingverträgen sind jedoch Pufferzonen veranschlagt. Das heißt, es gibt einen Freibetrag, demnach die Überschreitung ohne Mehrkosten bis zu 5000 Kilometer betragen darf.

Genau hinzuschauen lohnt in diesem Fall! Denn so sind Kunden vor unerwarteten Mehrkosten gefeit. Es gibt zum Freibetrag auch noch eine Alternative: die Freigrenze. Hierbei handelt es sich um die vertragliche Vereinbarung, das nicht gefahrene Kilometer, also Kilometer unterhalb der Freigrenze, erstattet werden. Wird zu viel gefahren, ist das mit dem Vertrag abgegolten.

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BMW 5er Quelle: BMW
Jaguar XF Sportbrake Quelle: Jaguar Land Rover
Lexus LC500 Quelle: Lexus
Mercedes-Benz E-Klasse All Terrain Quelle: Mercedes-Benz
Mercedes-Benz E-Klasse Coupé Quelle: Daimler

Das alternative Leasingmodell ist das Restwertleasing. Dabei wird beim Vertragsabschluss nicht kalkuliert, wie viele Kilometer gefahren werden, sondern wie viel Restwert das Fahrzeug zum Ende der Vertragslaufzeit noch hat.

Wird das Auto zurückgegeben, ermittelt ein Gutachter diesen Wert. Auch hier gilt: Ist der Wert noch höher als vertraglich vereinbart, bekommt der Leasingnehmer Geld zurück – und zwar in der Regel 75 Prozent der Summe, die das Fahrzeug über dem vertraglich vereinbarten Restwert liegt. Die anderen 25 Prozent gehen an die Leasingfirma. Schätzt der Gutachter den Restwert allerdings geringer als die vertraglich vereinbarte Summe, wird eine Nachzahlung in Höhe der Differenz fällig. Dies wird als Restwertrisiko bezeichnet.

"Das Restwertleasing ist wesentlich riskanter", sagt Goldkamp. "Denn der Kunde muss für den Verwertungserlös des Fahrzeugs zum Vertragsende einstehen. Das ist gefährlich, weil der Preis vom Gebrauchtwagenmarkt abhängt, weil der Kunde die Verwertung nicht in der Hand hat und weil die Restwerte oft fehlerhaft ermittelt werden. Selbst wenn das Fahrzeug in ordentlichem Zustand ist, können tausende von Euros nachzuzahlen sein."

Deshalb gilt beim Restwertleasing: Das Auto muss besonders gut gepflegt und behandelt werden. Dazu gehören im Übrigen auch regelmäßige Werkstattbesuche – um ein gewisses Risiko des Restwerteverlusts zu vermeiden. Und trotzdem besteht ein Risiko, auf das der Autofahrer keine Chance hat Einfluss zu nehmen: der Gebrauchtwagenmarkt. Bricht der ein und schrumpft somit der Wert des Leasingwagens – ohne dass man Einfluss darauf nehmen könnte.

Das höhere Risiko beim Restwertleasing führt häufig zu niedrigeren Monatsraten als beim Kilometerleasing. Im Falle eines hohen Restwerts zum Ende der Leasingzeit kann das viele Vorteile bringen. Allerdings raten Experten aufgrund des hohen und schlecht beeinflussbaren Risikos der Restwertminderung häufig von dieser Art des Leasings ab und empfehlen eher das Kilometerleasing, da es besser zu kalkulieren sei. Am wichtigsten bei dieser Leasingform: ein realistisch kalkulierter Restwert und das Bewusstsein, dass im schlimmsten Fall hohe Nachzahlungen aufgrund des Restwertrisikos drohen könnten.

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